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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2017-299-1  

Betreff: Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2018 sowie Investitionsprogramm und Finanzplan für die Haushaltsjahre 2017 bis 2021
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Maier, WolfgangBezüglich:
VO/2017-299
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
28.11.2017 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt geändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 

Anliegend werden die Entwürfe der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2018 sowie des Investitionsprogramms und des Finanzplans für die Haushaltsjahre 2017 bis 2021 zur Beratung und Beschlussfassung überreicht.

 

Der Entwurf hat den Stand vom 23.11.2017. Er berücksichtigt damit die Beschlüsse der Fachausschüsse mit Ausnahme des Hauptausschusses.

 

Änderungen des Haushaltsentwurfes aufgrund der Beratungen und Beschlüsse des Hauptausschusses werden eingepflegt und durch Änderungslisten bekanntgegeben.

 

Sowohl der Stellenplan 2018 als auch der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Barmstedt 2018 werden/wurden in eigenen Vorlagen behandelt.

 

Der Haushaltsentwurf 2018 ist geprägt von anstehenden zukunftsweisenden Investitionsentscheidungen, die im Spannungsfeld ihrer Notwendigkeit und der angespannten Haushaltslage stehen. Für diese sollen die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

 

Im Verwaltungshaushalt ist die ständige Prüfung der Notwendigkeit von Ausgaben einerseits und andererseits die gute Konjunktur in einer Verringerung des tatsächlichen Ausgabedefizites feststellbar.

 

Das im Entwurf der Satzung genannte Defizit des Verwaltungshaushaltes wird noch eine wesentliche Veränderung durch den Jahresabschluss 2017 erfahren.


 

 

Verwaltungshaushalt

Gruppierungen 0 – 2 = Einnahmen

Gruppierungen 4 – 8 = Ausgaben

 

 

Ansatz 2018

Veränderung z. Nachtragshaushalt 2017

Erl.

Einnahmen Verwaltungshaushalt

20.512.400 EUR

 

 

Ausgaben Verwaltungshaushalt

26.910.300 EUR

 

 

 

 

 

 

Fehlbedarf

6.397.900 EUR

+ 1.440.900 EUR

 

 

Das Volumen des Verwaltungshaushalts beläuft sich in der Einnahme auf 20.512.400 EUR und in der Ausgabe auf 26.910.300 EUR. Der Fehlbedarf beträgt somit 6.397.900 EUR. In diesem Betrag ist das bis zum Haushaltsjahr 2016 aufgelaufene Defizit in Höhe von 4.957.000 EUR (Nachtragshaushaltsplan 2017) enthalten. Ohne das aufgelaufene Defizit beträgt der Fehlbetrag 1.440.900 €.

Gegenüber der Nachtragshaushaltsplanung 2017 bedeutet dies ein um 782.700 EUR geringeres Realdefizit.

Die Fehlbeträge sind kumuliert im jeweils folgenden Haushaltsjahr als Ausgabe zu veranschlagen. Im Haushalt 2017 war der bis zum Haushaltsjahr 2016 aufgelaufene Fehlbetrag von 2.733.400 EUR veranschlagt. Der vorerst planerische Anstieg im Haushaltsjahr 2017 auf 4.957.000 EUR führt damit automatisch zu einer Mehrbelastung des Haushaltsjahres 2018. Nach Abschluss der Jahresrechnung 2017 wird der Wert auf das tatsächliche Defizit festgesetzt, eine zusätzliche förmliche Beschlussfassung z.B. in Form eines Nachtragshaushaltes ist dafür nicht notwendig..

 

Nach der Finanzplanung bis zum Jahr 2021 wird sich dieser Trend fortsetzen. Der Fehlbedarf steigt weiter an und erreicht Ende 2021 eine Höhe von rd. 10,3 Mio. EUR. Auf die im Vorbericht beigefügte – negative – Entwicklung des freien Finanzspielraumes wird verwiesen.

 

 

 

Ansatz 2018

Finanzplan 2019

Finanzplan 2020

Finanzplan 2021

Einnahme Verwaltungshaushalt

20.512.400

20.866.500

21.494.600

22.082.800

Ausgabe Verwaltungshaushalt

26.910.300

28.497.100

30.539.200

32.376.500

Fehlbedarf

6.397.900

7.630.600

9.044.600

10.293.700

 

 

Die aufgezeigte Haushaltslage erfordert aufgrund der sich abzeichnenden weiteren Verschlechterung nach wie vor alle Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung. Insbesondere müssen sämtliche Ausgaben ständig nach Notwendigkeit und Dringlichkeit überprüft werden. Dies schließt auch eine Aufgabenkritik mit ein. Freiwillige Leistungen sollten grundsätzlich gegenüber dem Vorjahr nicht erhöht werden. Übersichten über die freiwilligen Leistungen sind dem Vorbericht (Punkt 17) beigefügt.

 

Nach § 75 Abs. 3 GO hat die Sicherung des Haushaltsausgleichs Vorrang vor allen anderen finanzpolitischen Erwägungen. Bei einer Gefährdung des Haushaltsausgleichs sind die Kommunen deshalb verpflichtet, unter Ausnutzung aller ihnen zu Gebote stehenden Möglichkeiten die Sicherung der laufenden Haushaltwirtschaft zu gewährleisten.

 

Nach den Richtlinien zum Kommunalen Bedarfsfonds vom 01. November 2015 besteht die Möglichkeit zur Beantragung von Fehlbetragszuweisungen. Diese werden zur Abdeckung von Fehlbeträgen gewährt, die im Verwaltungshaushalt entstanden sind und die als bedarfsdeckungsfähig anerkannt werden können. Dabei wird jeweils der zum Ende des letzten Jahres aufgelaufene Fehlbetrag zu Grunde gelegt, wobei darin enthaltene Fehlbeträge aus Vorjahren nur insoweit berücksichtigt werden, als sie in den Vorjahren als bedarfsdeckungsfähig anerkannt worden sind und auf diesen Betrag eine Fehlbetragszuweisung bewilligt wurde. Voraussetzung ist, dass die Hebesätze für die Grundsteuern A und B sowie für die Gewerbesteuer entsprechend den Richtlinien festgesetzt sind. Dies ist seit der letzten Anpassung vom 07.10.2014 der Fall. Die Voraussetzungen für den Erhalt von Fehlbetragszuweisungen für 2017 sind erfüllt.

 

Für das Jahr 2016 wurde eine Fehlbedarfszuweisung beantragt. Eine Verbescheidung und Auszahlung der Zuweisungen ist noch nicht erfolgt.

 

Im Bewilligungsverfahren zur Fehlbetragszuweisung für das Haushaltsjahr 2016 wurden der Stadt Barmstedt wiederum nicht als bedarfsdeckungsfähig anerkannte Beträge in Abzug gebracht. Diese sind aus dem schon in der Sitzungsvorlage VO/2017-259 bekannt gemachten Gutachten ersichtlich. Andere Themengebiete als in den Vorjahren haben sich daraus nicht ergeben, diese wurden bereits in die Umsetzung gegeben.

 

Der Haushaltsentwurf wurde verwaltungsintern intensiv auf Möglichkeiten zur Reduzierung des Fehlbedarfs überprüft.

 

Weitere Ausführungen zur Haushaltskonsolidierung können dem Vorbericht unter Punkt 17 entnommen werden.

 

Die wesentlichen Inhalte des Verwaltungshaushalts werden nachstehend tabellarisch dargestellt und bei Bedarf erläutert:

 

Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen (Gruppierungen 0 und 8)

 

Die Werte können Punkt 5 des Vorberichtes entnommen werden.

 

Die zu erwartende Steueraufkommen werden vorsichtig geschätzt.

 

Für die Verteilung des Gemeindeanteiles an der Einkommensteuer und Umsatzsteuer sowie des Familienleistungsausgleich gelten ab 2018 neue Schlüsselzahlen, die allerdings bisher nur als Verordnungsentwurf vorliegen. .

 

Hinsichtlich der Finanz – und Steuerkraft der Stadt wird auf Punkt 7 im Vorbericht verwiesen.

 

Die endgültige Festsetzung des Finanzausgleichs 2018 erfolgt voraussichtlich im Januar 2018.

 

Aufgrund der gestiegenen Finanzkraft ist gegenüber dem Vorjahr ebenfalls die Kreisumlage um ca. 297.000 € angestiegen. Der Umlagesatz beträgt derzeit 39%.

 


 

 

Ansatz 2018

Veränderung z. Haushalt 2017

Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb (Gruppierung 1)

5.148.200 EUR

- 284.400 EUR

Sonstige Finanzeinnahmen (Gruppierung 2)

2.589.400 EUR

+ 26.300 EUR

Personalausgaben (Gruppierung 4)

5.853.800 EUR

+ 179.400 EUR

Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand (Gruppierung 5 u. 6)

7.340.000 EUR

- 302.000 EUR

Zuweisungen und Zuschüsse (Gruppierung 7)

2.361.100 EUR

+ 96.600 EUR

Sonstige Finanzausgaben (Gruppierung 8)

11.534.800 EUR

+ 2.618.800 EUR

 

Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb (Gruppierung 1)

 

Gruppe 14: Die (Mehr-)einnahmen in Höhe von ca. 54.200 € resultieren aus der Nutzung der Flüchtlingsunterkünfte bzw. der dafür bezahlten Mieten und Nutzungsentgelte.

 

Gruppe 15: Ein großer Teil der Mindereinnahmen (- 64.800 EUR) begründet sich im Wegfall der Einnahmen aus der Beihilfeversicherung, für die aber auch keine Beiträge mehr geleistet werden müssen. Insgesamt wird erwartet, dass im Bereich Beihilfe dadurch eine geringe Entlastung entsteht.

 

Gruppe 16: Die Personalkostenerstattungen durch das Amt Hörnerkirchen steigen entsprechend den Personalausgaben (+ 19.800 EUR).

Ebenso ist in dieser Hauptgruppe der Bereich der Einnahmen aus den inneren Verrechnungen veranschlagt, die nicht finanzwirksam sind, aber ansteigen.

 

Sonstige Finanzeinnahmen (Gruppierung 2)

 

Gruppe 21/22

Die Vorauszahlungen der Stadtwerke Barmstedt auf den zu erwartenden Gewinn von 385.000 EUR (+ 100.000 EUR) und auf die Konzessionsabgabe von 380.200 EUR (+ 30.000 EUR) werden in Abstimmung mit den Stadtwerken Barmstedt veranschlagt.

 

Gruppe 27

Die kalkulatorischen Einnahmen sinken auf 1.706.600 EUR (- 32.500 EUR). Dies ergibt sich aus der Verschiebung von Maßnahmen auf spätere Haushaltsjahre, die damit 2018 nicht abgeschrieben werden.

 

Gruppe 28

Die Entnahme aus der Altersteilzeitrücklage reduziert sich (- 66.700 EUR).

 

Personalausgaben (Gruppierung 4)

Die Personalausgaben belaufen sich im Haushaltsjahr 2018 auf voraussichtlich insgesamt 5.853.800 EUR. Unter Berücksichtigung der Entnahme aus der Altersteilzeitrücklage ergibt sich gegenüber 2017 ein Erhöhungsbetrag von 179.400 EUR. Dieser Betrag reduziert sich noch durch Kostenerstattungen Dritter (z. B. Amt Hörnerkirchen, Amt Rantzau etc.). Die netto Personalausgaben und detaillierte Erläuterungen sind der Vorlage „Stellenplan der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2018“ zu entnehmen.

 

 

Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand (Gruppierungen 5 und 6)

Das Absinken des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwandes begründet sich im Wesentlichen durch die Beschränkung des Bauunterhaltes auf unbedingt nötige Maßnahmen.

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke (Gruppierung 7)

Die Kostensteigerung(+ 96.600 EUR) begründet sich im Wesentlichen aus den gestiegenen Betriebskostenzuschüssen an die Kindertagesstätten.

 

Sonstige Finanzausgaben (Gruppierung 8)

Die Zinsausgaben belaufen sich auf insgesamt 721.400 EUR (- 39.100 EUR). Grund dafür ist das niedrige Zinsniveau, das bei den letzten Kreditaufnahmen erzielt werden konnte und das stets unter den Planungen lag. Bei der Umschuldung eines Kredites konnte eine erhebliche Einsparung erzielt werden, die nun ein schnelleres Tilgen ermöglicht. Der für 2018 erforderliche Kreditbedarf wird voraussichtlich erst in der 2. Jahreshälfte 2018 abzudecken sein, es ist aber auch geplant, Kreditaufnahmeermächtigungen zu übertragen.

 

Unter dieser Gruppierung sind auch die Gewerbesteuerumlage und die Kreisumlage veranschlagt. Hier ist insgesamt mit einem Anstieg der Ausgaben in Höhe von 297.000 EUR zu rechnen.

 

Die Pflichtzuführung des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt in Höhe der ordentlichen Kredittilgungen ist mit 1.240.00 EUR (+ 115.700 EUR) veranschlagt. Weiterhin werden dem Vermögenshaushalt 1.100 EUR (- 2.700 EUR) an Erträgen aus dem Kapital der „Nelke-Stiftung“ und dem Humburg-Fonds 300 EUR (aufgrund niedrigem Zinsniveau) zugeführt.

 

Der Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt beläuft sich nach der Haushaltssatzung 2017 der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2017 auf 4.957.000 EUR. Dieser Betrag ist im Haushalt 2018 als Ausgabe zu veranschlagen. Im Haushalt 2017 war entsprechend der Fehlbetrag aus dem Jahr 2016 in Höhe von 2.733.000 EUR veranschlagt. Es ergibt sich allein aus der Erhöhung des Fehlbedarfs eine Mehrausgabe von 2.223.600 EUR. Diese Veranschlagung ist vorläufig, eine Berichtigung erfolgt nach der Jahresrechnung 2017.

 

Vermögenshaushalt

Gruppierung 3 = Einnahmen

Gruppierung 9 = Ausgaben

 

Das Volumen des Vermögenshaushaltes beläuft sich in Einnahme und Ausgabe auf jeweils 6.076.100 EUR.

 

 

Ansatz 2016

Veränderung z. Haushalt 2016

Einnahmen Vermögenshaushalt

6.845.700 EUR

+ 828.000 EUR

Ausgaben Vermögenshaushalt

6.845.700 EUR

+ 828.000 EUR

 

Neben den jährlich wiederkehrenden Ausgaben für die Beschaffung insbesondere von beweglichen Vermögensgegenständen sind dort die im Investitionsprogramm aufgelisteten Maßnahmen veranschlagt (siehe Tabelle 14 des Vorberichtes).

 

Die veranschlagten Tilgungsleistungen in Höhe von 1.321.800 EUR werden einerseits durch die Zuführung vom Verwaltungshaushalt abgedeckt. Außerdem erfolgt eine Umschuldung wegen Ende der Zinsbindung (ca. 81.800 €), die ebenfalls in den Bereich der Tilgung fällt (aber auch als Neuaufnahme).

 

Zur Restfinanzierung und zum Ausgleich des Vermögenshaushalts sind Kreditaufnahmen in Höhe von 2.761.200 EUR, wovon sich 2.679.400 EUR an Nettokreditaufnahme darstellen. Die Entwicklung der Verschuldung bis Ende 2021 kann den Tabellen 8 und 9 des Vorberichtes entnommen werden. Die Steigerung gegenüber dem Vorjahr um gut 2 Mio. € ist der Finanzierunglücke aus den teils umfangreichen Investitionsvorhaben geschulde.

 

An Verpflichtungsermächtigungen wurden 450.000 EUR aus dem Bereich der Feuerwehr für Beschaffung von Fahrzeugen veranschlagt.

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird in einer Höhe von 6.000.000 EUR vorgeschlagen.

 

Die Gesamtzahl der Stellen beträgt gemäß Entwurf zum Stellenplan 2017 87,15 Stellen. Weitere Informationen sind der Vorlage zum Stellenplan 2018zu entnehmen.

 

Der Betrag für über- oder außerplanmäßige Mehrausgaben für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung erteilen kann, wird in Anlehnung an den beschlossenen „Rahmenbetrag“ für die Hauptsatzung mit 20.000 € vorgeschlagen.

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist nicht eingerichtet.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig waren bzw. sind gem. §§ 1a, 1c, 1d und 1e der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgende Ausschüsse:

 

  •                   Bau
  •                   Jugend und Soziales
  •                   Kultur, Schule und Sport
  •                   Hauptausschuss

 

Abschließend zuständig ist die Stadtvertretung gem. § 28 GO..

 


Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt

 

  1.                    die Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2018 und
  2.                    das Investitionsprogramm für die Jahre 2017 bis 2021

 

gemäß der Entwürfe unter Berücksichtigung der jeweils beschlossenen Änderungen.

 

Die Stadtvertretung nimmt von dem Finanzplan für die Haushaltsjahre 2017 bis 2021 Kenntnis.


 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus dem Haushalt 2018
 

 


Anlage/n:



 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1 - Deckblatt (12 KB)      
Anlage 2 2 2 - Inhaltsverzeichnis (18 KB)      
Anlage 3 3 3 - Satzung 2018 Entwurf 22112017 (147 KB)      
Anlage 4 4 4 - Vorbericht (897 KB)      
Anlage 5 5 5 - Zusammenfassung Einnahmen Ausgaben Verpflichtungsermächtigungen (139 KB)      
Anlage 6 6 6 - Haushaltsquerschnitt 0 - 8 (229 KB)      
Anlage 7 7 6 - Haushaltsquerschnitt 9 (101 KB)      
Anlage 8 8 7 - Gruppierungsübersicht (560 KB)      
Anlage 9 9 8 - Finanzierungsübersicht (94 KB)      
Anlage 10 10 9 - Einzelpläne 0 - 8 (3797 KB)      
Anlage 11 11 9 - Einzelpläne 9 (2664 KB)      
Anlage 12 12 10 - Einnahmen und Ausgaben nach Arten (323 KB)      
Anlage 13 13 11 - Finanzplan nach Aufgaben (186 KB)      
Anlage 14 14 12 - Deckungskreise (199 KB)      
Anlage 15 15 13 - Investitionsplan (1078 KB)      
Anlage 16 16 Anderungsliste Fachausschüsse Verwaltungshaushalt (114 KB)      
Anlage 17 17 Änderungsliste Fachausschüsse Vermögenshaushalt (114 KB)      
Anlage 18 18 Prioritätenliste Investitionen 2018 Stand 23112017 geschützt (33 KB) PDF-Dokument (111 KB)    
Stammbaum:
VO/2017-299   Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2018 sowie Investitionsprogramm und Finanzplan für die Haushaltsjahre 2017 bis 2021   FB 200 Finanzen   Beschlussvorlage Barmstedt
VO/2017-299-1   Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2018 sowie Investitionsprogramm und Finanzplan für die Haushaltsjahre 2017 bis 2021   FB 200 Finanzen   Beschlussvorlage Barmstedt
VO/2017-299-2   Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2018 sowie Investitionsprogramm und Finanzplan für die Haushaltsjahre 2017 bis 2021; Änderungen nach der Sitzung des Hauptausschuss am 28.11.2017   FB 200 Finanzen   Beschlussvorlage Barmstedt

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