Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2017-207-2
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Sachverhalt:
Es wird Bezug auf die bisherigen Vorlagen genommen.
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 26.09.2017 über die Angelegenheit ausführlich diskutiert. Es wurde hier insbesondere der Wunsch geäußert, dass die Fachbereichsleitungen zukünftig auf Vorschlag der/des Bürgermeisters/in gem. § 55 Abs. 1 Ziffer 4 Gemeindeordnung durch den Hauptausschuss getroffen werden. Dieser Wunsch wurde verwaltungsseitung in den beigefügten Entwurf eingearbeitet.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Zuständig ist gem. § 55 Abs. 3 Gemeindeordnung die Stadtvertretung.
Beschlussvorschlag:
Der neuen Verwaltungsstruktur lt. Anlage wird zugestimmt. Die Umsetzung erfolgt nach der Beschlussfassung durch die Stadtvertretung.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Verwaltungsstruktur, Stand Oktober 2017
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Anlagen: | |||||
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1 | 2017-10; Vorlage StV (49 KB) |
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