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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2017-207-1  

Betreff: Verwaltungsgliederung
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Werner, SvenBezüglich:
VO/2017-207
Federführend:Verwaltungsleitung   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
26.09.2017 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 04.07.2017 über diese Angelegenheit beraten und auf Antrag SPD-Fraktion das Thema vertagt. Aus diesem Grund wurde die bestehende Vorlage erweitert.

 

Die Stadtvertretung der Stadt Barmstedt hat in ihrer Sitzung am 12.07.2015 die jetzige Verwaltungsstruktur beschlossen  (Anlagen 1 und 2). Danach wurden zwei Fachbereiche gebildet, wobei der eine Fachbereich für den internen Service und der andere für die Bürgerinnen und Bürger zuständig ist. Darüber hinaus ist der Fachbereichsleiter für den Inneren Service in Personalunion Büroleitender Beamter und Leitender Verwaltungsbeamter des Amtes Hörnerkirchen. Er untersteht der Bürgermeisterin direkt, sodass § 55 Abs. 1 Nr. 4 GO daher ausschließlich auf diese Planstelle Anwendung findet.

 

Gleichzeitig wurde in der damaligen politischen Diskussion einvernehmlich angeregt und beschlossen, dass eine Überprüfung der Neuorganisation nicht erst in 5 Jahren, sondern bei Bedarf auch schon früher vorzunehmen ist.

 

Im Rahmen der Beratungen zum Stellenplan 2017 ist die Stadtvertretung dem Wunsch der Verwaltung, den Sperrvermerk für die Planstelle des „Kämmerers“ aufzuheben, nachgekommen. Damit einhergehend ist eine weitere Fachbereichsleitung per se in der Verwaltungsgliederung entstanden, sodass diese ohnehin anzupassen wäre.

 

Des Weiteren hat die Stadtvertretung die Ziele und Grundsätze für die Legislaturperiode 2013 – 2018 in ihrer Sitzung am 07.10.2014 beraten und beschlossen. Danach soll u.a. auch der organisatorische Aufbau der Verwaltung regelmäßig überprüft werden.

 


Stellungnahme der Verwaltung:

Seitens der Verwaltungsleitung wurde in den vergangenen Monaten festgestellt, dass sowohl die Mehrfachbelastung des Büroleitenden Beamten als auch das große Aufgabengebiet des Fachbereichsleiters Bürgerservice nicht praktikabel sind. Darüber hinaus wurde im Rahmen der Kooperationen mit der Stadt Elmshorn von den dortigen Kolleginnen und Kollegen angeregt, sich auch mit der jetzigen Verwaltungsstruktur zu befassen und diese zu optimieren. Ein entsprechender Vorschlag wurde nach den Empfehlungen der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt.) erarbeitet (Anlage 3).

 

Die Vorteile dieser neuen Verwaltungsstruktur sind zum einen, dass durch die Schaffung von zwei zusätzlichen Fachbereichsleitungen eine Entlastung der beiden jetzigen Alleinverantwortlichen herbeigeführt und zum anderen, dass eine zusätzliche Perspektive für Nachwuchskräfte entstehen wird.

 

In der Folge wurden mit allen Beteiligten sowie den Mitgliedern des Personalrates gemeinschaftlich Optimierungsvorschläge erarbeitet. Das Ergebnis wurde den politischen Fraktionen am 23. Mai 2017 und dem Amt Hörnerkirchen am 8. Juni 2017 vorgestellt. Dort bestand einvernehmlicher Konsens, worauf der Verwaltungsbeirat am 26.06.2017 dem Hauptausschuss einstimmig die neue Verwaltungsstruktur empfohlen hat.

 

Das Ergebnis der neuen Verwaltungsstruktur wird in der beigefügten Anlage 5 dargestellt.

 

Gem. § 55 Abs. 3 GO legt die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ihren oder seinen Vorschlag zur Verwaltungsgliederung und Vorschläge zur Änderung der Verwaltungsgliederung der Gemeindevertretung vor. Diese kann dem Vorschlag widersprechen. Der Beschluss bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreterinnen und -vertreter. Widerspricht die Gemeindevertretung dem Vorschlag der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters, so hat diese oder dieser der Gemeindevertretung einen neuen Vorschlag vorzulegen. Diese entscheidet ausschließlich über die oberste Gliederungsebene (Kommentar Bracker/Dehn Anlage 4).

 

 


Beschlussvorschlag:

Der neuen Verwaltungsstruktur wird zugestimmt. Die Umsetzung erfolgt nach Beschlussfassung der Stadtvertretung am 10.10.2017

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Realisierung der neuen Verwaltungsgliederung erfolgt im Rahmen des Stellenplans 2017. Zusätzliche Planstellen sind nicht erforderlich und auch nicht beabsichtigt.

 


Anlage/n:

Anlage 1Vorlage Nr. VO2015/191 vom 24.06.2015

Anlage 2Beschlussauszug aus TOP 11 der Stadtvertretung vom 14.07.2015

Anlage 3Entwurf einer neuen Verwaltungsstruktur der Stadt Elmshorn auf Grundlage

der KGSt.

Anlage 4 Auszug § 55 Abs. 3 GO Kommentar Bracker/Dehn

Anlage 5Entwurf einer neuen Verwaltungsstruktur Stand Juli 2017

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 HA 2017-09-26; Anlage 1 (3218 KB)      
Anlage 2 2 HA 2017-09-26; Anlage 2 (613 KB)      
Anlage 3 3 HA 2017-09-26; Anlage 3 (615 KB)      
Anlage 4 4 HA 2017-09-26; Anlage 4 (2170 KB)      
Anlage 5 5 HA 2017-09-26; Anlage 5 (71 KB)      
Stammbaum:
VO/2017-207   Verwaltungsgliederung   Verwaltungsleitung   Beschlussvorlage Barmstedt
VO/2017-207-1   Verwaltungsgliederung   Verwaltungsleitung   Beschlussvorlage Barmstedt
VO/2017-207-2   Verwaltungsgliederung   Verwaltungsleitung   Beschlussvorlage Barmstedt

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