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Vorlage - /2017-076-2-1
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Sachverhalt:
Die Beratung über die 8. Änderung der Entschädigungssatzung erfolgte in der Sitzung des Hauptausschusses am 13.06.2017.
Die geänderte Beschlussempfehlung des Hauptausschusses wird nunmehr berücksichtigt.
Die 8. Änderung der Entschädigungssatzung wurde entsprechend angepasst.
Beschlussvorschlag:
- Die monatliche Aufwandsentschädigung der Gleichstellungsbeauftragten wird ab 01.07.2017 auf 355 € angehoben.
- Die Aufwandsentschädigung der Behindertenbeauftragten wird weiterhin auf 250 € festgesetzt. Mehrkosten entstehen nicht.
- Die 8. Änderung der Entschädigungssatzung wird in der beigefügten Form beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
8. Änderung zur Entschädigungssatzung
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | 8. Änderungssatzung der Entschädigungssatzung (65 KB) |
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