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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2017-076-2  

Betreff: Entschädigungssatzung -8. Änderung-
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wappler, BärbelBezüglich:
VO/2017-076
Federführend:FB I. Innerer Service, Zentrale Dienste und Personal   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
13.06.2017 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt (offen)   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
27.06.2017 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 22.03.2017 darum gebeten, im Hinblick auf die Steigerung der Einwohnerzahl über 10.000 Einwohner/innen, die Entschädigungssatzung zu überarbeiten. Hierbei sollten die Stellen der Gleichstellungs- wie auch der Behindertenbeauftragten besonders betrachtet werden.

 

In Bezug auf die Behindertenbeauftragte bleibt festzustellen, dass es hierzu keine  gesetzliche Regelung gibt. Umfragen bei Nachbarkommunen haben ergeben, dass beispielsweise in Elmshorn und Bad Bramstedt 100 € monatlich gezahlt werden.

Das Amt Rantzau hat, nachdem die Beratung im Hauptausschuss am 22.03.2017 vertagt wurde, die Angelegenheit nicht im Amtsausschuss behandelt.

 

Für den/die Leiter/in der Volkshochschule, Leiter/in des Museums, ehramamtliche Beauftragte/r für Städtepartnerschaften, Leiter/in des Archivs sowie der/s Migrationsbeauftrage/n sind keine gesetzlichen Regelungen vorhanden.

 

 

Die Empfehlung für die Aufwandsentschädigung von Gleichstellungsbeauftragten in Kommunen über 10.000 Einwohnern beträgt gemäß §10 der Entschädigungsverordnung des Landes Schleswig_Holstein monatlich 355 €.

 


Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung :

 

  1. Die monatliche Aufwandsentschädigung der Gleichstellungsbeauftragten wird ab 01.07.2017 auf 355  € angehoben.
  2. Die Aufwandsentschädigung der Behindertenbeauftragten wird ab 01.07.2017 auf ………. € festgelegt. Mehrkosten sind zur Verfügung zu stellen.
  3. Die 8. Änderung der Entschädigungssatzung wird in der beigefügten Form beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Mehrkosten durch eine Anpassung der Aufwandsentschädigung für die Gleichstellungsbeauftragte sind im Rahmen der Gesamtpersonalausgaben 2017 gedeckt.

Für die Behindertenbeauftragten sind Haushaltsmittel in der bisher vorgesehenen Höhe eingeplant. Mehrkosten wären zur Verfügung zu stellen.

 


Anlage/n:

Aktuelle Entschädigungssatzung

8. Änderung der Entschädigungssatzung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entschädigungssatzung Stand 01.01.2017, Leseexemplar (135 KB)      
Anlage 2 2 8. Änderungssatzung der Entschädigungssatzung (65 KB)      
Anlage 3 3 Entschädigungsverordnung S-H, Stand 5-2017 (572 KB)      
Anlage 4 4 Vergleich Entschädigungsverordnung S-H (108 KB)      
Stammbaum:
VO/2017-076   Entschädigungssatzung -8. Änderung-   FB I. Innerer Service, Zentrale Dienste und Personal   Beschlussvorlage Barmstedt
VO/2017-076-2   Entschädigungssatzung -8. Änderung-   FB I. Innerer Service, Zentrale Dienste und Personal   Beschlussvorlage Barmstedt
/2017-076-2-1   Entschädigungssatzung -8. Änderung-   FB I. Innerer Service, Zentrale Dienste und Personal   Beschlussvorlage Barmstedt

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