Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2016-333-2
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Sachverhalt:
Mit Vorlage VO/2016-333 vom 23.12.2016 wurde der Haushaltsentwurf der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2017 zur Beratung in den Gremien vorgelegt. Die in den Sitzungen des Ausschusses für Kultur, Schule und Sport, des Ausschusses für Jugend und Soziales, des Bauausschusses und des Umweltausschusses beschlossenen Änderungen im Haushalt 2017 wurden in der Vorlage VO/2016-333-1 mitgeteilt bzw. abgearbeitet.
In der Sitzung des Hauptausschusses am 07.02.2017 und des Werkausschusses am 08.02.2017 wurden einige Sperrvermerke, Prüfaufträge und Änderungen beschlossen.
Hinsichtlich der Änderungen und der Auswirkungen wird auf die angefügten Dokumente verwiesen.
Folgende Sperrvermerke wurden angebracht:
- HHSt. 790200.655000; Stadtmarketing, Gutachten
Freigabe der Mittel erst nach entsprechendem Beschluss des Hauptausschuss über die Fragestellungen an einen Gutachter
- HHSt. 771000.935000; Bauhof, Beschaffung bewegl. Anlagevermögen
Freigabe der Mittel nach Beschluss des Hauptausschuss aufgrund eines von der Verwaltung vorgelegten Konzepts für den Fuhr- und Maschinenpark des Bauhofes
Klärung der Prüfaufträge:
- HHSt. 130000.718000; Feuerwehr, soziale Betreuung
Eine Stellungnahme der Verwaltung wurde der Niederschrift zur Sitzung des Hauptausschusses vom 07.02.2017 beigefügt, ebenso die ursprüngliche Mittelanforderung durch die Feuerwehr
- HHSt. 464000.988200; KiTa Rasselbande, investiver Zuschuss
Aus Gründen der Sicherheit des Fluchtweges im Brandfall muss die Garderobe in einen separaten Raum gelegt werden. Dazu sind Umbaumaßnahmen nötig, die aber über den Betriebskostenzuschuss abgewickelt werden. Die Veranschlagung im Vermögenshaushalt wurde daher zurückgenommen und im Verwaltungshaushalt bei 464000.708200 angesetzt.
Durch die Ansatzstreichung (KiTa Rasselbande) bzw. –veränderung (Zuschuss Notstromaggregat (siehe Änderungsliste)) verändert sich die geplante Kreditaufnahme. Ein entsprechendes Nachziehen der Ansätze der Tilgungs- und Zinsausgaben erfolgte jedoch nicht, da die Konditionen des/der neuen Kredite noch nicht bekannt sind und daher Schätzwerte angesetzt wurden.
Nach § 78 Abs. 3 GO ist der Haushaltsplan die Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Stadt Barmstedt. Ansprüche und Verbindlichkeiten Dritter werden durch ihn weder begründet noch aufgehoben. Die Haushaltsausführung erfolgt – soweit es die Geschäfte der laufenden Verwaltung betrifft – durch die Bürgermeisterin. Hierzu sind insbesondere die Zuständigkeitsregelungen in der Hauptsatzung zu beachten. Ansonsten erfolgt die Ausführung durch Einzelbeschlüsse der zuständigen Gremien, also insbesondere der Stadtvertretung und des Hauptausschusses.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt
- die Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2017 und
- das Investitionsprogramm für die Jahre 2016 bis 2020
gemäß der Entwürfe unter Berücksichtigung der jeweils beschlossenen Änderungen.
Die Stadtvertretung nimmt von dem Finanzplan für die Haushaltsjahre 2016 bis 2020 Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen:
auf die beigefügten Anlagen wird verwiesen.
Anlage/n:
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