Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2016-333
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Sachverhalt:
Änderungen des Haushaltsentwurfes können sich u.a. noch aus dem Jahresabschluss 2016 und Beschlüssen der Fachausschüsse ergeben. Diese werden eingepflegt und durch Änderungslisten bekanntgegeben, sobald feststehend. Insbesondere aus dem Ergebnis des Jahresabschlusses kann sich auch noch eine Veränderung des Beschlusstermins ergeben.
Sowohl der Stellenplan 2017 als auch der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Barmstedt 2017 werden in eigenen Vorlagen behandelt.
Durch eine Nacharbeitung der Zuordnung von Haushaltsstellen stimmen die Seitenzahlen nicht mit dem Inhaltsverzeichnis überein. Dies war notwendig, damit die sachlich zuständigen Ausschüsse deren Haushaltstellen in einer eigenen Darstellung erhalten.
Anliegend werden die Entwürfe der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2017 sowie des Investitionsprogramms und des Finanzplans für die Haushaltsjahre 2016 bis 2020 zur Beratung und Beschlussfassung überreicht.
Verwaltungshaushalt
Gruppierungen 0 – 2 = Einnahmen
Gruppierungen 4 – 8 = Ausgaben
| Ansatz 2017 | Veränderung z. Haushalt 2016 | Erl. |
Einnahmen Verwaltungshaushalt | 19.437.200 EUR |
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Ausgaben Verwaltungshaushalt | 26.368.500 EUR |
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Fehlbedarf | 6.931.300 EUR | + 1.785.900 EUR |
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Das Volumen des Verwaltungshaushalts beläuft sich in der Einnahme auf 19.437.200 EUR und in der Ausgabe auf 26.368.500 EUR. Der Fehlbedarf beträgt somit 6.931.300 EUR. In diesem Betrag ist das bis zum Haushaltsjahr 2016 aufgelaufene Defizit in Höhe von 4.674,600 EUR (Haushaltsplan 2016) enthalten. Ohne das aufgelaufene Defizit beträgt der Fehlbetrag 2.257.000 €.
Gegenüber der Haushaltsplanung 2016 für das Jahr 2017 bedeutet dies einen um 879.500 EUR höheren Fehlbedarf.
Die Fehlbeträge sind kumuliert im jeweils folgenden Haushaltsjahr als Ausgabe zu veranschlagen. Im Haushalt 2016 war der bis zum Haushaltsjahr 2015 aufgelaufene Fehlbetrag von 2.731.900 EUR veranschlagt. Der vorerst planerische Anstieg im Haushaltsjahr 2016 um 1.942.700 EUR führt damit automatisch zu einer Mehrbelastung des Haushaltsjahres 2017. Die Veranschlagung ist nach Vorliegen des Jahresabschlussergebnisses 2016 anzupassen.
Nach der Finanzplanung bis zum Jahr 2020 wird sich dieser Trend fortsetzen. Der Fehlbedarf steigt weiter an und erreicht Ende 2020 eine Höhe von rd. 11,84 Mio. EUR. Auf die im Vorbericht beigefügte – negative – Entwicklung des freien Finanzspielraumes wird verwiesen.
| Ansatz 2017 | Finanzplan 2018 | Finanzplan 2019 | Finanzplan 2020 |
Einnahme Verwaltungshaushalt | 19.437.200 EUR | 19.446.000 EUR | 19.783.100 EUR | 20.170.600 EUR |
Ausgabe Verwaltungshaushalt | 26.368.500 EUR | 28.397.400 EUR | 30.271.500 EUR | 32.007.200 EUR |
Fehlbedarf | 6.931.300 EUR | 8.951.400 EUR | 10.488.400 EUR | 11.836.600 EUR |
Die aufgezeigte Haushaltslage erfordert aufgrund der sich abzeichnenden weiteren Verschlechterung alle Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung. Insbesondere müssen sämtliche Ausgaben ständig nach Notwendigkeit und Dringlichkeit überprüft werden. Dies schließt auch eine Aufgabenkritik mit ein. Freiwillige Leistungen sollten grundsätzlich gegenüber dem Vorjahr nicht erhöht werden. Übersichten über die freiwilligen Leistungen sind dem Vorbericht (Punkt 17) beigefügt.
Nach Einnahmeverbesserungen ist zu suchen. Hierzu können die bekannten und dieser Vorlage nochmals beigefügten Hinweise des Innenministeriums zur Ausschöpfung der Einnahmemöglichkeiten und zur Begrenzung der Ausgaben zur Orientierung herangezogen werden (Erlass vom 15. August 2016).
Nach § 75 Abs. 3 GO hat die Sicherung des Haushaltsausgleichs Vorrang vor allen anderen finanzpolitischen Erwägungen. Bei einer Gefährdung des Haushaltsausgleichs sind die Kommunen deshalb verpflichtet, unter Ausnutzung aller ihnen zu Gebote stehenden Möglichkeiten die Sicherung der laufenden Haushaltwirtschaft zu gewährleisten.
Nach den Richtlinien zum Kommunalen Bedarfsfonds vom 01. November 2015 besteht die Möglichkeit zur Beantragung von Fehlbetragszuweisungen. Diese werden zur Abdeckung von Fehlbeträgen gewährt, die im Verwaltungshaushalt entstanden sind und die als bedarfsdeckungsfähig anerkannt werden können. Dabei wird jeweils der zum Ende des letzten Jahres aufgelaufene Fehlbetrag zu Grunde gelegt, wobei darin enthaltene Fehlbeträge aus Vorjahren nur insoweit berücksichtigt werden, als sie in den Vorjahren als bedarfsdeckungsfähig anerkannt worden sind und auf diesen Betrag eine Fehlbetragszuweisung bewilligt wurde. Voraussetzung ist, dass die Hebesätze für die Grundsteuern A und B sowie für die Gewerbesteuer entsprechend den Richtlinien festgesetzt sind. Dies ist seit der letzten Anpassung vom 07.10.2014 der Fall. Die Voraussetzungen für den Erhalt von Fehlbetragszuweisungen für 2016 sind erfüllt.
Für das Jahr 2015 wurde eine Fehlbedarfszuweisung beantragt. Nach Prüfung durch das Innenministerium wurde von dem Fehlbetrag in Höhe von 2.731.865,70 EUR ein Betrag von 1.610.962,66 EUR als bedarfsdeckungsfähig anerkannt. Hierauf wurde eine Fehlbetragszuweisung in Höhe von 418.000 EUR (25,95 %) bewilligt. Der nicht abgedeckte Betrag von 1.192962,66 EUR kann grundsätzlich wieder in den Antrag für 2016 aufgenommen werden.
Im Bewilligungsverfahren zur Fehlbetragszuweisung für das Haushaltsjahr 2015 wurden der Stadt Barmstedt wiederum nicht als bedarfsdeckungsfähig anerkannte Beträge in Abzug gebracht. Diese sind aus dem schon in der Sitzungsvorlage VO/2016-213 bekannt gemachten Gutachten ersichtlich. Andere Themengebiete als in den Vorjahren haben sich daraus nicht ergeben, diese wurden bereits in die Umsetzung gegeben.
Der Haushaltsentwurf wurde verwaltungsintern intensiv auf Möglichkeiten zur Reduzierung des Fehlbedarfs überprüft.
Insbesondere finden sich im Haushaltsentwurf für 2017 folgende Vorgaben wieder:
- Überprüfung der Schulkostenbeiträge. Für 2017 sind Nachberechnungen aus der Einbeziehung von Personal – Overheadkosten veranschlagt.
- Im Bereich aller Schulen sind im Vermögenshaushalt „Beschaffung von beweglichem Vermögen“ nur noch Mittel in Höhe der Schülerzahlen x vereinbarten Betrag plus Sockelbetrag veranschlagt worden. Diese sind von den Schulen für größere Anschaffungen anzusparen.
- In 2017 werden mit den Trägern der Kindertagesstätten Verhandlungen begonnen mit dem Ziel, dass die Defizite bzw. deren Steigerung begrenzt werden.
- Maßnahmen der baulichen Unterhaltung wurden priorisiert und nur dringend erforderliche Maßnahmen aufgenommen.
- Seit 2016 findet ein aktiveres Liquiditätsmanagement statt. Dadurch sinken die Zinsen für die Kontokorrentzinsen.
Die wesentlichen Inhalte des Verwaltungshaushalts werden nachstehend tabellarisch dargestellt und bei Bedarf erläutert:
Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen (Gruppierungen 0 und 8)
| Ansatz 2017 | Veränderung z. Haushalt 2016 |
Steuern, allgemeine Zuweisungen: |
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Grundsteuer A | 43.500 EUR | +/- 0 EUR |
Grundsteuer B | 1.360.000 EUR | + 10.000 EUR |
Gewerbesteuer | 1.700.000 EUR | + 200.000 EUR |
Hundesteuer | 62.000 EUR | + 5.000 EUR |
Vergnügungssteuer | 62.000 EUR | + 2.000 EUR |
Gemeindeanteil Einkommensteuer | 4.165.300 EUR | + 232.600 EUR |
Gemeindeanteil Umsatzsteuer | 306.200 EUR | + 60.900 EUR |
Schlüsselzuweisungen | 2.627.800 EUR | + 89.800 EUR |
Zentralitätsmittel (Unterzentrum) | 735.500 EUR | + 100.000 EUR |
Sonderausgleich nach § 31 a FAG | 381.900 EUR | + 16.000 EUR |
Umlagen: |
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Gewerbesteuerumlage | 317.100 EUR | + 37.300 EUR |
Kreisumlage | 3.923.000 EUR | + 297.100 EUR |
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Das zu erwartende Gewerbesteueraufkommen wird vorsichtig geschätzt. Im Jahr 2016 beliefen sich die Sollstellungen, bereinigt um Einmaleffekte, auf rd. 1.700.000 EUR. Die Gewerbesteuerumlage wird mit einem Umlagesatz von 69 v. H. der Messbeträge erhoben, was bei einem Aufkommen von 1.700.000 EUR einen Betrag von rd. 317.100 EUR ausmacht.
Die Hundesteuer wurde leicht über Vorjahresniveau geplant. Hier greift die im März 2014 beschlossene Anhebung der Hundesteuer auf 120 EUR für den 1. Hund zum 01.01.2016.
Die Steuersätze der Vergnügungssteuer wurden mit Neubeschluss zum 01.01.2017 nicht angehoben. Die Ansätze wurden daher den Ist-Einnahmen angepasst.
Für die Verteilung des Gemeindeanteiles an der Einkommensteuer und Umsatzsteuer gelten weiterhin die bisherigen Schlüsselzahlen. Seit 2015 betragen die Schlüsselzahlen für die Stadt Barmstedt 0,0034198 (EkSt-Anteile) und 0,001962892 (USt-Anteile). Nach dem Ergebnis der Steuerschätzung vom November 2016 werden sich die Gemeindeanteile an der Lohnsteuer, Einkommensteuer und Zinsabschlagsteuer auf insgesamt rd. 1.218 Mio. EUR belaufen. Der Anteil der Stadt Barmstedt ergibt sich durch Multiplikation dieses Betrages mit der Schlüsselzahl. Die Zuflüsse werden jedoch anhand des tatsächlichen Aufkommens errechnet, so dass sich im Haushaltsjahr Veränderungen gegenüber den Planwerten ergeben können.
Die Schlüsselzahl für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer ist auch für die Verteilung des Sonderausgleichs nach § 31 A FAG (Familienleistungsausgleich) anzuwenden. Dafür stellt das Land einen Betrag von 111,7 Mio. EUR zur Verfügung.
Die Steuerkraft je Einwohner steigt auf 729,68 EUR (+ 59,39 EUR). Ursachen sind der Anstieg der Einwohnerzahl (31.12.2015 = 10.184 Einwohner; die zum maßgebenden Zeitpunkt (31.03.2016) vorhandene Einwohnerzahl liegt noch nicht vor) und der um rd. 605.178 EUR gestiegenen Steuereinnahmen gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Unter Einbeziehung der zu erwartenden allgemeinen Schlüsselzuweisung ergibt sich eine vorläufige Finanzkraft von 987,71 EUR je Einwohner (+ 66,81 EUR).
Dieser Vorlage ist die Berechnung des Finanzausgleichs bis zum Jahr 2020 nach dem Finanzausgleichsgesetz beigefügt.
Die endgültige Festsetzung des Finanzausgleichs 2017 erfolgt voraussichtlich im Januar 2017.
Aufgrund der gestiegenen Finanzkraft ist gegenüber dem Vorjahr ebenfalls die Kreisumlage um ca. 297.100 € angestiegen. Der Umlagesatz beträgt derzeit 39%.
| Ansatz 2017 | Veränderung z. Haushalt 2016 | Erl. |
Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb (Gruppierung 1) | 5.379.900 EUR | - 357.900 EUR | * |
Sonstige Finanzeinnahmen (Gruppierung 2) | 2.613.100 EUR | + 998.000 EUR | * |
Personalausgaben (Gruppierung 4) | 5.665.500 EUR | + 247.500 EUR | * |
Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand (Gruppierung 5 u. 6) | 7.642.300 EUR | + 1.029.600 EUR | * |
Zuweisungen und Zuschüsse (Gruppierung 7) | 2.236.200 EUR | + 167.600 EUR | * |
Sonstige Finanzausgaben (Gruppierung 8) | 10.848.600 EUR | + 2.185.800 EUR | * |
Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb (Gruppierung 1)
Gruppe 14: Die (Mehr-)einnahmen in Höhe von ca. 64.900 € resultieren aus der Nutzung der Flüchtlingsunterkünfte bzw. der dafür bezahlten Mieten und Nutzungsentgelte.
Gruppe 15: Ein großer Teil der Mindereinnahmen begründet sich im Wegfall der Erstattung des VBL-Sanierungsgeldes (- 96.000 EUR). Das Verfahren dazu ist abgeschlossen.
Gruppe 16: Die Personalkostenerstattungen durch das Amt Hörnerkirchen steigen entsprechend den Personalausgaben (+ 69.300 EUR).
Die veranschlagten Schulkostenbeiträge steigen zum Vorjahr (+ 209.300 EUR). Darin enthalten sind Nachberechnungen für Personal-Overheadkosten.
Die Kostenerstattungen des Kreises Pinneberg für die Asylbewerberunterbringung fallen ebenfalls entsprechend der Ausgaben (- 206.800 EUR), ebenso die Kostenerstattung des Amtes Rantzau (- 18.000 EUR).
Ebenso ist in dieser Hauptgruppe der Bereich der Einnahmen aus den inneren Verrechnungen veranschlagt, die nicht finanzwirksam sind, aber um 117.600 € ansteigen.
Gruppe 17: Der Landeszuschuss für Asylbewerber fällt erheblich (- 410.000 EUR). Dies ist durch die erwartete Entwicklung der Flüchtlingszahlen bedingt.
Sonstige Finanzeinnahmen (Gruppierung 2)
Gruppe 21/22
Die Vorauszahlungen der Stadtwerke Barmstedt auf den zu erwartenden Gewinn von 285.000 EUR (+ 12.300 EUR) und auf die Konzessionsabgabe von 400.200 EUR (- 29.000 EUR) werden vorläufig nach dem Verwaltungsentwurf für den Wirtschaftsplan der Stadtwerke Barmstedt für das Wirtschaftsjahr 2017 veranschlagt.
Gruppe 27
Die kalkulatorischen Einnahmen steigen auf 1.739.100 EUR (+ 1.019.000 EUR). Die Steigerung beruht auf die voll umfassend in die Planung eingestellten Abschreibungen, die als Einnahmen gegenzubuchen sind. Das Volumen des Haushaltes wird dadurch „aufgebläht“.
Gruppe 28
Die Entnahme aus der Altersteilzeitrücklage reduziert sich (- 6.000 EUR).
Personalausgaben (Gruppierung 4)
Die Personalausgaben belaufen sich im Haushaltsjahr 2017 auf voraussichtlich insgesamt 5.665.500 EUR. Unter Berücksichtigung der Entnahme aus der Altersteilzeitrücklage ergibt sich gegenüber 2016 ein Erhöhungsbetrag von 253.500 EUR. Dieser Betrag reduziert sich noch durch Kostenerstattungen Dritter (z. B. Amt Hörnerkirchen, Amt Rantzau etc.). Die netto Personalausgaben und detaillierte Erläuterungen sind der Vorlage „Stellenplan der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2017“ zu entnehmen.
Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand (Gruppierungen 5 und 6)
Die Steigerung des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwandes begründet sich im Wesentlichen durch die Veranschlagung der Abschreibungen (Gruppe 68; siehe auch Gruppe 27).
Die veranschlagten Mittel für die bauliche Unterhaltung in Höhe von 415.100 EUR (+ 55.700 EUR) und die Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens, insbesondere Straßen und Wege in Höhe von 206.500 EUR (+ 23.600 EUR) decken nach wie vor nur die dringend erforderlichen Arbeiten ab.
Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke (Gruppierung 7)
Die Kostensteigerung begründet sich im Wesentlichen aus den gestiegenen Betriebskostenzuschüssen an die Kindertagesstätten (+ 167.600 EUR).
Sonstige Finanzausgaben (Gruppierung 8)
Der Ausgleich des Defizits des Zweckverbandes „Alters- und Pflegeheim Barmstedt/Rantzau“ beläuft sich auf 16.900 EUR (- 207.500 EUR).
Die Zinsausgaben belaufen sich auf insgesamt 761.800 EUR (-13.900 EUR). Grund dafür ist das niedrige Zinsniveau, das bei den letzten Kreditaufnahmen erzielt werden konnte und das stets unter den Planungen lag. Der für 2017 erforderliche Kreditbedarf wird voraussichtlich erst in der 2. Jahreshälfte 2017 abzudecken sein, es ist aber auch geplant, Kreditaufnahmeermächtigungen zu übertragen.
Unter dieser Gruppierung sind auch die Gewerbesteuerumlage und die Kreisumlage veranschlagt. Hier ist insgesamt mit einem Anstieg der Ausgaben in Höhe von 335.100 EUR zu rechnen.
Die Pflichtzuführung des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt in Höhe der ordentlichen Kredittilgungen ist mit 1.137.300 EUR (+ 133.100 EUR) veranschlagt. Weiterhin werden dem Vermögenshaushalt 2.800 EUR (- 2.700 EUR) an Erträgen aus dem Kapital der „Nelke-Stiftung“ und dem Humburg-Fonds 1.000 EUR (aufgrund geändertem Abrechnungsmodus) zugeführt.
Der Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt beläuft sich nach der Haushaltssatzung 2016 der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2016 auf 4.674.600 EUR. Dieser Betrag ist im Haushalt 2017 als Ausgabe zu veranschlagen. Im Haushalt 2016 war entsprechend der Fehlbetrag aus dem Jahr 2015 in Höhe von 2.731.900 EUR veranschlagt. Es ergibt sich allein aus der Erhöhung des Fehlbedarfs eine Mehrausgabe von 1.942.700 EUR. Diese Veranschlagung ist vorläufig und muss im Rahmen der Haushaltsberatungen dem Jahresabschlussergebnis 2016 angepasst werden.
Vermögenshaushalt
Gruppierung 3 = Einnahmen
Gruppierung 9 = Ausgaben
Das Volumen des Vermögenshaushaltes beläuft sich in Einnahme und Ausgabe auf jeweils 6.076.100 EUR.
| Ansatz 2016 | Veränderung z. Haushalt 2016 |
Einnahmen Vermögenshaushalt | 6.076.100 EUR | + 265.400 EUR |
Ausgaben Vermögenshaushalt | 6.076.100 EUR | + 265.400 EUR |
Neben den jährlich wiederkehrenden Ausgaben für die Beschaffung insbesondere von beweglichen Vermögensgegenständen sind dort die im Investitionsprogramm aufgelisteten Maßnahmen veranschlagt (siehe Tabelle 14 des Vorberichtes).
Zur Finanzierung sind als spezielle Deckungsmittel u.a. Verkaufserlöse von Grundstücken B-Plan Nr. 72 b, „Wohnen an der Bahn“ und des Gebäudes Feldstraße 6 in Höhe von insgesamt 2.099.900 EUR sowie Beiträge in Höhe von 1.081.400 EUR veranschlagt.
Die veranschlagten Tilgungsleistungen in Höhe von 1.137.300 EUR werden durch die Zuführung vom Verwaltungshaushalt abgedeckt.
Zur Restfinanzierung und zum Ausgleich des Vermögenshaushalts sind Kreditaufnahmen in Höhe von 917.400 EUR (- 1.512.600 EUR, nach Ermächtigungsreduzierung: 1.382.700 EUR) erforderlich. Die Entwicklung der Verschuldung bis Ende 2020 kann den Tabellen 8 und 9 des Vorberichtes entnommen werden.
Verpflichtungsermächtigungen wurden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird in einer Höhe von 6.000.000 EUR vorgeschlagen.
Die Gesamtzahl der Stellen beträgt gemäß Entwurf zum Stellenplan 2017 90,59 Stellen. Weitere Informationen sind der Vorlage zum Stellenplan 2017 zu entnehmen.
Der Betrag für über- oder außerplanmäßige Mehrausgaben für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung erteilen kann, wird in Anlehnung an den beschlossenen „Rahmenbetrag“ für die Hauptsatzung mit 20.000 € vorgeschlagen.
Hinweis:
Zur besseren Übersicht für die Ausschusssitzungen sind die Einzelpläne des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes zusätzlich in folgende Bereiche aufgeteilt:
1100, 1200, 1300, 1400Gremien, Repräsentationen, Personal, Organisation und IT,
Finanzen, Bauhof
2100 Ordnungsrecht, Feuerwehr etc.
2200 Schule, Sport, Kultur
2300 Soziales
2500 Gebäude- und Flächenmanagement
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt
- die Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2017 und
- das Investitionsprogramm für die Jahre 2016 bis 2020
gemäß Entwürfe unter Berücksichtigung der jeweils beschlossenen Änderungen.
Die Stadtvertretung nimmt von dem Finanzplan für die Haushaltsjahre 2016 bis 2020 Kenntnis
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus dem vorliegenden Haushaltsentwurf 2017.
Anlage/n:
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Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de