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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2016-126-1  

Betreff: Fortführung der Verwaltungsgemeinschaft zwischen der Stadt Barmstedt und dem Amt Hörnerkirchen
hier: Beschlussfassung 1. Nachtrag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Sven Werner
Federführend:Verwaltungsleitung   
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Hörnerkirchen Entscheidung
17.11.2016 
Sitzung des Amtsausschusses Hörnerkirchen (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Seit dem 01.01.2008 bilden die Stadt Barmstedt und das Amt Hörnerkirchen eine Verwaltungsgemeinschaft. Diese wurde mit Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages (örV) vom 15.11.2006 geschlossen.

 

Gemäß § 15 Abs. 1 des örV wurde der Vertrag auf 10 Jahre abgeschlossen. Er verlängert sich jeweils gem. Abs. 2 um ein Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von einem Jahr zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt wird.

 

In allen Gremien wurde dieses Thema vorberaten und diskutiert. Entsprechende Unterlagen wie bspw. einen Vertragsentwurf, sowie die Überprüfung der Verwaltungskostenpauschale wurden hierfür als Grundlage zur Verfügung gestellt. Es bestand Einvernehmen, dass der öffentlich-rechtliche Vertag zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft um weitere 10 Jahre verlängert werden soll.

 

Aus diesem Grund haben sich die zu beteiligenden Gremien für den folgenden Zeitplan ausgesprochen:

 

oGV Osterhorn22.09.2016

oHauptausschuss 27.09.2016

oGV Brande-Hörnerkirchen 04.10.2016

oGV Bokel06.10.2016

oStadtvertretung11.10.2016

oGV Westerhorn12.10.2016

oAmtsausschuss 17.11.2016

 

Im Vorwege wurde darüber hinaus auch vereinbart, dass evtl. Änderungs- /Ergänzungswünsche zeitnah – spätestens jedoch bis zum 31. Juli 2016 - der Verwaltung mitgeteilt werden, damit alle Gremien zeitnah hierüber unterrichtet werden können und somit der avisierte Zeitplan nicht gefährdet wird. Weder aus dem amtsangehörigen Bereich noch aus der Stadt Barmstedt sind Änderungs- /Ergänzungswünsche eingegangen. Lediglich die Fraktion der BALL hat mit der beigefügten Email vom 09.06.2016 (Anlage 1) reagiert. Die hier aufgeworfenen Fragen und Anmerkungen sind jedoch zum größten Teil nur schwer zu beantworten, da seit Beginn der Verwaltungsgemeinschaft nicht nach Amt Hörnerkirchen und Stadt Barmstedt differenziert, sondern sinnvoller Weise von einer Verwaltung ausgegangen worden ist. Das war unter anderem auch der Grund, warum bei der Überprüfung der Verwaltungskostenpauschale mehrere fiktive Berechnungen vorgenommen werden mussten.

 

Eine Evaluation fand weiterhin auch deshalb nicht statt, da durch Personalfluktuation sowie durch die ständigen Veränderungen in den gesetzlichen Aufgabenkomplexen eine Vergleichbarkeit nur unter einem sehr hohen zeitlichen Aufwand möglich wäre.

 

Ob und in wie fern sich die Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger aller fünf Kommunen verbessert haben, kann objektiv verwaltungsseitig nicht beantwortet werden.

 

Anhand der fiktiven Berechnungen wird jedoch deutlich, dass dem Amt Hörnerkirchen, wenn es heute noch in der alten Form bestünde, wenigstens die gleichen Kosten – höchstwahrscheinlich jedoch bis zu ca. 50.000 €/Jahr mehr – entstanden worden wären. Die Entwicklung der gesamten Personalkosten von 2009 bis 2015 ist als Anlage 2 beigefügt.

 


Beschlussvorschlag:

Der beigefügte Entwurf des 1. Nachtrages zum öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Stadt Barmstedt und dem Amt Hörnerkirchen zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft (Anlage 3) wird in der vorliegenden Form nunmehr beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Durch die jährlichen Personalausgaben in den entsprechenden Verwaltungsbereichen fallen aufgrund der vereinbarten Kostenerstattung 22 % für das Amt Hörnerkirchen an.

 

 


Anlage/n:

Anlage 1 Email von Herrn Dr. Thiel vom 09.06.2016

Anlage 2Entwicklung der Personalkosten 2009 – 2015

Anlage 3Entwurf 1. Nachtrag zum örV zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Email vom 09.06.2016 (119 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 Personalkostenübersicht (2155 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 1. Nachtrag örV (1703 KB)      
Anlage 4 4 Oe-RVertragvom15112006 (2212 KB)      

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