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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2016-159  

Betreff: Berichtswesen
hier: Personalbericht
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Heike Kruse
Federführend:FB I. Innerer Service, Zentrale Dienste und Personal   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Kenntnisnahme
06.09.2016 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Allgemeines

Nach den Grundsätzen für das Berichtswesen in der Stadt Barmstedt vom 29. August 2012 ist dem Hauptausschuss ein Bericht zur Personalentwicklung und zur Personalplanung vorzulegen. Der Bericht hat allgemeine und grundsätzliche Aussagen zum Inhalt. Es soll über die Anzahl der Stellen, die Altersstruktur der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Personalplanung und -entwicklung berichtet werden. Dieser Bericht enthält Zahlen zum Stichtag 31.12.15; zum Teil ergänzt durch ergänzende Angaben aus 2016.

In diesem Zusammenhang wird auf die jeweiligen Stellenplanberatungen verwiesen.

 

Verwaltungsgemeinschaft Stadt Barmstedt / Amt Hörnerkirchen

Am 01. Januar 2008 ist die Verwaltungsgemeinschaft zwischen der Stadt Barmstedt und dem Amt Hörnerkirchen wirksam geworden. Das Amt Hörnerkirchen leistet einen Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 22 % der Personalausgaben für die Kernverwaltung. Damit sind auch die Sachkosten abgegolten. Der Vertrag über die Bildung der Verwaltungsgemeinschaft hat eine Laufzeit von 10 Jahren und endet am 31. Dezember 2017. Die Verhandlungen über eine Fortsetzung ab 2018 laufen.

Die Mitarbeiter des Bauhofes des Amtes wurden zum 1.1.2010 in den Barmstedter Bauhof integriert. Die Bauhofkosten werden gesondert nach Leistung abgerechnet.

Die Mitarbeiter/innen der Einrichtungen des Amtes und der Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen werden weiterhin im Amtshaushalt bzw. in den Gemeindehaushalten geführt und sind demzufolge in den anliegenden Übersichten nicht enthalten.

 

 

Kooperation mit dem Amt Rantzau

Mit dem Amt Rantzau wurde ein Kooperationsvertrag geschlossen, mit dem die Zusammenarbeit in den Bereichen Grundsicherung, Wohngeld, Soziales, Renten, Bürgerbüro, Standesamt und Tourismus vereinbart wurde. Im Bereich Bürgerbüro wurde die Zusammenarbeit mit dem Eintritt einer abgeordneten Mitarbeiterin in den Ruhestand beendet. Grund war eine Rückkehroption für eine Mitarbeiterin des Amtes Rantzau in den dortigen Dienst. Seit 1.4.16 erfolgt eine Zusammenarbeit im Bereich der Vollstreckung.

 

Anzahl der Stellen und der Mitarbeiter/innen (Entwicklung 2008 – 2016)

siehe Anlage 1

 

Gemäß Stellenplan belief sich die Anzahl der Stellen im Haushaltsjahr 2015 in der Kernverwaltung des Rathauses auf 46,69 Stellen, von denen 3,45 im Herbst durch den 2. Nachtrag 2015 geschaffen wurden. Zum Stichtag 30. Juni 2015 waren insgesamt 41,72 Stellen besetzt..

Zur weiteren Entwicklung –insbesondere in 2016- wird auf die jeweiligen Stellenplanberatungen verwiesen.

 

An das Jobcenter Kreis Pinneberg (vormals ARGE) sind unverändert 2 unbefristet beschäftigte Mitarbeiterinnen abgeordnet

 

Mit dem Beitritt der Stadt Barmstedt zum IT-Zweckverband „kommunit“ zum 01. Januar 2015 wurde eine Mitarbeiterin im Umfang einer 0,34-Stelle zum Zweckverband abgeordnet; die Abordnung umfasst seit 1.1.16 eine 0,7-Stelle. 

 

In den Einrichtungen waren im Jahr 2015 insgesamt 38,87 Stellen vorhanden, davon waren zum Stichtag 30.6.15 37,01 Stellen besetzt. Auch hier wird hinsichtlich der weiteren Entwicklung auf die Stellenplanberatungen 2016 verwiesen.

Darüber hinaus werden insgesamt 4 Personen geringfügig beschäftigt (Schlossinsel, Humburg-Haus, Straßenkontrolle).

 

 

Personalausgaben (Entwicklung 2008 – 2015)

siehe Anlage 2

 

Die Entwicklung der Anzahl der Stellen, der Personalausgaben und der Kostenerstattungen sind der als Anlage 2 beigefügten Übersicht zu entnehmen.

 

Grundsätzlich ist es auch weiterhin erforderlich, Aufgabenkritik zu betreiben und die vorliegenden Stellenbeschreibungen zu aktualisieren, den geänderten Aufgabenstellungen anzupassen und damit aussagefähiger in Bezug auf die Personalbemessung für die einzelnen Aufgaben zu machen.

 

 

 

Altersstruktur der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am 31. Dezember 2015

siehe Anlagen 3 und 4

 

 

Mehrarbeit – Zeitguthaben, Resturlaubstage, Krankheitstage (Kernverwaltung)

siehe Anlage 5

Diese Zahlen waren bereits Grundlage der Stellenplanberatungen für 2016.

 

Krankheitsquote

Die Krankheitsquote berechnet sich wie folgt:

 

durch Krankmeldung ausgefallene Tage * 100

Soll-Arbeitszeit in Tagen

 

 

2012

2013

2014

2015

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verwaltung (ohne ARGE/Jobcenter)

 

 

 

 

 

 

 

durch Krankmeldung ausgefallene Tage insgesamt.

661,19

459,00

628,85

431,91

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Jahresarbeitstage

253

252

252

254

 

 

 

am 30.06. d. J. tatsächlich besetzte Stellen

40,30

39,86

42,86

41,72

 

 

 

Soll-Arbeitszeit in Tagen

10.195,90

10.044,72

10.800,72

10.596,88

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Krankheitsquote

6,48 %

4,57 %

5,82 %

5,08

 

 

 

entspricht Ausfall Anzahl Mitarbeiter/innen

2,61

1,82

2,49

2,12

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2012

2013

2014

2015

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einrichtungen

 

 

 

 

 

 

 

durch Krankmeldung ausgefallene Tage insgesamt

510

770

456

882

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Jahresarbeitstage

253

252

252

254

 

 

 

am 30.06. d. J. tatsächlich besetzte Stellen

35,74

36,74

36,86

37,01

 

 

 

Soll-Arbeitszeit in Tagen

9.042,22

9.258,48

9.288,72

9.400,54

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Krankheitsquote

5,64 %

8,32 %

4,91 %

9,38

 

 

 

entspricht Ausfall Anzahl Mitarbeiter/innen

2,02

3,06

1,81

3,47

 

 

 

 

Altersteilzeit

Altersteilzeitarbeitsverträge wurden mit insgesamt 11 Mitarbeiter/innen abgeschlossen; davon waren bis Ende 2015 6 abgeschlossen; 2 weitere Mitarbeiter/innen beenden die Freistellungsphase in 2016. In der aktiven Phase befindet sich noch ein Beamter.

Nach § 19 Abs. 4 Nr. 6 GemHVO ist eine Altersteilzeitrücklage als Pflichtrücklage zu bilden. In dieser Sonderrücklage werden Mittel für die Gehaltszahlungen während der Freistellungsphase angesammelt. Die Rücklage wird bis zur Abwicklung aller Altersteilzeitfälle im Jahr 2020 aufgelöst. 

 

Personalentwicklung

 

Anteil der Frauen in Führungspositionen

Führungspositionen in der Verwaltung werden ausgeübt von der Bürgermeisterin, zwei Fachbereichsleiterinnen/Fachbereichsleitern in der oberen Ebene sowie 6 Bereichsleiter/innen in der mittleren Ebene. Von den insgesamt 9 Stellen sind 2 Stellen mit Frauen besetzt.

 

Leistungsorientierte Bezahlung (LOB)

Das Instrument der LOB hat sich zwischenzeitlich etabliert; die Umsetzung erfolgt nach Maßgabe einer Dienstvereinbarung zwischen Personalrat und Dienststellenleitung. Diese ist in absehbarer Zeit mit dem Ziel einer Vereinfachung zu überarbeiten.

 

Arbeitszeitregelungen

Die Dienstvereinbarung über die Flexibilisierung der Arbeitszeit wurde  in 2015 überarbeitet und zum 1.1.16 neu  gefasst.

 

Aus- und Fortbildung

In der Verwaltung der Stadt Barmstedt werden zurzeit 6 Auszubildende ausgebildet. Darüber hinaus werden regelmäßig auch Berufspraktika für Schüler/innen durchgeführt.

 

In 2015 wurden 3 Mitarbeiter/innen zum II. Angestelltenlehrgang zugelassen. Diese liefen z.T. über den Jahreswechsel 2015/16 hinaus. Damit wurde den in den letzten Jahren für ausgeschiedene Kräfte nachgerückten Nachwuchskräften eine entsprechende notwendige Weiterbildung gewährt. 

Weiterhin wurden die Bildungsmaßnahmen für die Einführung der Doppik mit der Ausbildung einer Bilanzbuchhalterin und zwei Finanzbuchhalterinnen abgeschlossen 

 

 

Betriebliche Wiedereingliederung

In 2015 wurde eine Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Wiedereingliederungsmanagement (BEM) abgeschlossen und in einigen Fällen erfolgreich durchgeführt.

 

Betriebliches Gesundheitsmanagement

Es wurde ein Betriebliches Gesundheitsmanagement eingeführt. Ziel ist durch Aktionen und Förderung sportlicher Aktivitäten das Gesundheitsbewusstsein der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fördern und langfristig zur Gesunderhalten und damit zum Erhalt der Arbeitskraft beizutragen.

 

Gesetzlicher Arbeitsschutz

Auch dieser Bereich wird seit 2015 neu aufgebaut. Fehlende Gefährdungsanalysen von Arbeitsplätzen und die vorgeschriebenen arbeitsschutzrechtlichen Untersuchungen werden derzeit neu strukturiert.

 

Beschäftigung von Schwerbehinderten

Das SGB IX verpflichtet alle Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen, auf wenigstens 5 % der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Der mit schwerbehinderten Menschen besetzte Anteil belief sich auf 6,22%.  Eine Schwerbehindertenabgabe war wegen Erfüllung der Mindestquote von 5 % deshalb nicht zu zahlen.   .

 

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis vom Personalbericht für 2015.


 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Anzahl der Stellen 15 (22 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 - Entwicklung Stellen, Personalausgaben 2015 (42 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3- Entwicklung Altersstruktur Verwaltung 15 (31 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 4 - Entwicklung Altersstruktur Einrichtungen15 (30 KB)      
Anlage 5 5 Anlage 5 - Kernverwaltung (Auswertung Arbeitszeitkonten)15 (141 KB)      

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de

De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de

De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de

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