Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2016-036-1
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Sachverhalt:
Gemäß § 76 Abs. 4 GO kann die Stadtvertretung die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen auf die Bürgermeisterin übertragen. Die Bürgermeisterin entscheidet gemäß § 9 Absatz 2 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt über Schenkungen und Spenden.
Über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen, die über 50€ hinausgehen, erstellt die Bürgermeisterin jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendung und die Zuwendungszwecke anzugeben sind und leitet diesen der Gemeindevertretung zu gemäß § 76 Abs. 4 Gemeindeordnung.
Die bereits am 24.02.2016 vorgelegte Liste wurde überarbeitet.
Anlage/n:
Spendenliste
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Spendenliste2015_überarbeitet (178 KB) |
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Kontakt & Öffnungszeiten
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Fax: 04123 681-260
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De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
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posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de