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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - /2014-241-1-1  

Betreff: Niederschlagswassergebührensatzung
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Peter KnaakBezüglich:
VO/2014-241-1
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Entscheidung
11.12.2014 
Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Schmutzwassergebühr wurde zum 01.01.2014 aus der allgemeinen Gebühr für die Abwasserbeseitigung herausgelöst. Die Gemeinde ist aufgrund § 6 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit den Bestimmungen der Gemeindeordnung zur Gebührenerhebung verpflichtet. Die Erhebung der Niederschlagswassergebühr ist daher ebenfalls mit Wirkung zum 01.01.2014 vorgesehen.

 

Der Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung am 25.11.2014 mit der Satzung befasst und Änderungswünsche zum Satzungstext vorgetragen. Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass es sich hier im Unterschied zur Abwasserbeseitigungs-satzung um eine neue Satzung handelt, die auch in ihrem Aufbau keinem alten Stand angepasst werden muss und daher aktuellem Standard entspricht.  

 

Die Anregungen des Finanzausschusses wurden soweit rechtlich möglich und sinnvoll in den Satzungstext übernommen.

 

Der Anregung zur Vereinheitlichung der Anrede in Bezug auf weibliche und männliche Form analog der Abwasserbeseitigungssatzung §1 Abs. 8 kann nicht gefolgt werden. Der heutige Standard fordert die differenzierte Anrede in weiblicher und männlicher Form.

 

In § 3 Abs. 1; § 6 Abs. 2 und § 9 Abs. 2 u. 3 wird die Formulierung einheitlich auf „überbaute oder befestigte“ festgelegt.

 

Dem Änderungswunsch in § 7 Abs. 1 das Wort „jeweils“ zu steichen, kann nicht gefolgt werden, da dieses Wort auf die jedes Jahr wiederkehrende Entstehung der Schuld hinweist.

 

Der Finanzausschuss  empfiehlt die Nacherhebung der Gebühren für das Jahr 2014 innerhalb eines Jahres. Danach erhält § 7 Abs. 7 folgenden Wortlaut „Abweichend von den vorstehenden Regelungen werden die Niederschlagswassergebühren für den Erhebungszeitraum 2014 nach ihrem Entstehen in einem Bescheid festgesetzt. Der festgesetzte Betrag ist in vier gleichmäßigen Teilzahlungen zu den in Absatz 4 genannten Stichtagen des Jahres 2015 zur Zahlung fällig.

 

Der Anregung, in § 10 Abs. 1 das Wort „Abgaben“ durch das Wort „Gebühren“ zu ersetzen wird nicht gefolgt. Die Formulierung weist darauf hin, dass es sich hier um Abgaben nach dem KAG handelt. 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die Niederschlagswassergebühr mit einem Gebührensatz von 0,37 €/m² mit Wirkung zum 01.01.2014.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Einführung der Niederschlagswassergebühr ist Grundlage für den Ausgleich des Gebührenhaushaltes.

 

 


Anlage/n:

Niederschlagswassergebührensatzung

Gebührenkalkulation

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 11.2014 Gebuehrensatzung neu (64 KB) PDF-Dokument (91 KB)    
Anlage 2 2 Kalkulation neu (476 KB)      
Stammbaum:
VO/2014-241   Niederschlagswassergebührensatzung   Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   Mitteilungsvorlage Hörnerkirchen
VO/2014-241-1   Niederschlagswassergebührensatzung   Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   Beschlussvorlage Hörnerkirchen
/2014-241-1-1   Niederschlagswassergebührensatzung   Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   Beschlussvorlage Hörnerkirchen

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