Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2014-241-1
|
|
Sachverhalt:
Die Schmutzwassergebühr wurde zum 01.01.2014 aus der allgemeinen Gebühr für die Abwasserbeseitigung herausgelöst. Die Gemeinde ist aufgrund § 6 Abs. 1 Kommunal-abgabengesetz (KAG) in Verbindung mit den Bestimmungen der Gemeindeordnung zur Gebührenerhebung verpflichtet. Die Erhebung der Niederschlagswassergebühr ist daher ebenfalls mit Wirkung zum 01.01.2014 vorgesehen. In der Anlage ist ein entsprechender Satzungsentwurf angefügt.
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Der Satzung über die Niederschlagswassergebühr mit einem Gebührensatz von 0,37 €/m² mit Wirkung zum 01.01.2014 zuzustimmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Einführung der Niederschlagswassergebühr ist Grundlage für den Ausgleich des Gebührenhaushaltes.
Anlage/n:
Niederschlagswassergebührensatzung
Gebührenkalkulation
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | 04 Gebuehrensatzung Niederschlagswasser Gemeinde Brande-Hoer (67 KB) | |||
![]() |
2 | doc02084420141107112848 (460 KB) |
|
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76