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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2014-241-1  

Betreff: Niederschlagswassergebührensatzung
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Peter KnaakBezüglich:
VO/2014-241
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Brande-Hörnerkirchen Vorberatung
25.11.2014 
Sitzung des Finanzausschusses Brande-Hörnerkirchen geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Schmutzwassergebühr wurde zum 01.01.2014 aus der allgemeinen Gebühr für die Abwasserbeseitigung herausgelöst. Die Gemeinde ist aufgrund § 6 Abs. 1 Kommunal-abgabengesetz (KAG) in Verbindung mit den Bestimmungen der Gemeindeordnung zur Gebührenerhebung verpflichtet. Die Erhebung der Niederschlagswassergebühr ist daher ebenfalls mit Wirkung zum  01.01.2014 vorgesehen. In der Anlage ist ein entsprechender Satzungsentwurf  angefügt.

 


Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Der Satzung über die Niederschlagswassergebühr mit einem Gebührensatz von 0,37 €/m² mit Wirkung zum 01.01.2014 zuzustimmen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Einführung der Niederschlagswassergebühr ist Grundlage für den Ausgleich des Gebührenhaushaltes.

 

 


Anlage/n:

Niederschlagswassergebührensatzung

Gebührenkalkulation

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 04 Gebuehrensatzung Niederschlagswasser Gemeinde Brande-Hoer (67 KB)      
Anlage 2 2 doc02084420141107112848 (460 KB)      
Stammbaum:
VO/2014-241   Niederschlagswassergebührensatzung   Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   Mitteilungsvorlage Hörnerkirchen
VO/2014-241-1   Niederschlagswassergebührensatzung   Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   Beschlussvorlage Hörnerkirchen
/2014-241-1-1   Niederschlagswassergebührensatzung   Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   Beschlussvorlage Hörnerkirchen

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