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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2014-241  

Betreff: Niederschlagswassergebührensatzung
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Peter Knaak
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Entscheidung
Finanzausschuss Brande-Hörnerkirchen Vorberatung
16.09.2014 
Sitzung des Finanzausschusses Brande-Hörnerkirchen zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

An der Fragebogenaktion zur Ermittlung der versiegelten Grundstücksflächen in der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen haben sich 75 % der Eigentümer beteiligt.  Die fehlenden restlichen 25 % wurden per Luftbildauswertung eingeschätzt. Das Ingenieurbüro Grisard und Pehl hat eine Stichpunktartige Plausibilitätsprüfung durchgeführt.  Die öffentlichen Wege und Plätze wurden mit ihrer Gesamtfläche, d. h. ohne Abzüge für nichtbefestigte Anteile, in die Kalkulation eingebracht. Die Ermittlung der versiegelten Grundstücksflächen ist damit abgeschlossen.

 

Die Verwaltung schlägt vor die Kalkulation für den Geltungsbereich der zentralen Ortsentwässerung gemäß dargestelltem Lageplan durchzuführen. Die durch-schnittliche Gebühr für Niederschlagswasser liegt bei 0,37 €/m² versiegelter  Fläche.  Die Grundstücke mit versiegelten Flächen außerhalb der zentralen Ortsentwässerung wären dementsprechend durch die Gemeinde vom Anschluss- und Benutzungszwang zu befreien.

 


Anlage/n:

Satzungsentwurf

Kalkulation Niederschlagswassergebühr

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 09.2014Gebuehrensatzung Niederschlagswasser Brande-Hoer (201 KB) PDF-Dokument (203 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 1 Kalkulation (472 KB)      
Stammbaum:
VO/2014-241   Niederschlagswassergebührensatzung   Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   Mitteilungsvorlage Hörnerkirchen
VO/2014-241-1   Niederschlagswassergebührensatzung   Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   Beschlussvorlage Hörnerkirchen
/2014-241-1-1   Niederschlagswassergebührensatzung   Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   Beschlussvorlage Hörnerkirchen

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