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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2014-115  

Betreff: Wahl einer/eines stellv. Ausschussvorsitzenden im Finanzausschuss
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Stefanie Vähling
Federführend:Strategische Steuerung   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Westerhorn Entscheidung
14.04.2014 
Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Wahl der Ausschussvorsitzenden der ständigen Ausschüsse erfolgt nach § 46 Abs. 5 Gemeindeordnung durch die Gemeindevertretung.

 

Auf Verlangen einer Fraktion erfolgt die Wahl nach dem gebundenen Vorschlagsrecht nach § 46 Abs. 1 Gemeindeordnung.

 

Das Vorschlagsrecht in der konstituierenden Sitzung für den o.g. Ausschuss hatte die FWW Fraktion. Somit bleibt die FWW Fraktion die vorschlagsberechtigte Fraktion.

 

Die Abstimmung erfolgt nach § 39 Abs. 1 Gemeindeordnung. Gewählt ist wer mehr Ja- als Nein-Stimmen erhält. Findet ein Vorschlag keine Mehrheit, bleibt das Vorschlagsrecht bei der vorschlagsberechtigten Fraktion.

 

Die FWW Fraktion schlägt Herrn Konrad Kreimer  vor.


Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag der FWW Fraktion wird Herr Konrad Kreimer zum stellv. Vorsitzenden des Finanzausschusses  gewählt.


Finanzielle Auswirkungen:


Anlage/n:

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