Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2014-108
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Sachverhalt:
Anliegend wird der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2014 zur Beratung und Beschlussfassung überreicht.
Ergebnishaushalt
Der Ergebnisplan weist einen Jahresfehlbetrag von 125.900 EUR aus. Der Gesamtbetrag der Erträge wird auf 1.806.000 EUR und der der Aufwendungen auf 1.931.900 EUR festgesetzt.
Die zu erwartenden Einnahmen aus den Grundsteuern A und B liegen mit 23.900 EUR bzw. 171.200 EUR auf Vorjahresniveau. Der Gewerbesteueransatz wurde vorsichtig geschätzt und mit 180.000 EUR veranschlagt.
Die Gemeindeanteile an der Einkommensteuer (659.000 EUR) und an der Umsatzsteuer (15.500 EUR) wurden auf der Grundlage der Steuerschätzung vom November 2013 berechnet.
Die Einnahmen aus dem Finanzausgleich (Allgemeine- / Sonderschlüsselzuweisungen und Familienleistungsausgleich) belaufen sich auf insgesamt 452.300 EUR, das sind 45.800 EUR mehr als 2013. Die Kreisumlage ist mit 542.900 EUR veranschlagt (+50.100 EUR gegenüber 2013). Die endgültige Festsetzung des Finanzausgleichs erfolgte bereits im Januar 2014 durch das Innenministerium.
Nach der Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2014 wird die Schulumlage auf insgesamt 301.200 EUR festgesetzt. Der Anteil der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen beläuft sich auf 115.000 EUR.
Eine besondere Belastung stellen die Schulkostenbeiträge dar. Mit insgesamt 229.600 EUR erfolgte vorerst eine vorläufige Veranschlagung. Hier werden über den Nachtragshaushalt Anpassungen vorzunehmen sein.
Die Betriebskostenzuschüsse für die Kindertagesstätten belaufen sich auf rd. 159.700 EUR, davon entfallen 135.700 EUR auf die KiTa Küsterkoppel und 24.000 EUR auf die KiTa Kirchenstraße.
Für den Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung“ wurden die Benutzungsgebühren in Höhe von 160.500 EUR veranschlagt. Dies entspricht der Veranschlagung im Jahr 2013. Derzeit erfolgt die Veranlagung der Haushalte nach den neu beschlossenen Gebührensätzen. Hier werden über den Nachtragshaushalt Anpassungen vorzunehmen sein.
Nach der Veranschlagung im Haushaltsplan liegen die Aufwendungen bei 201.200 EUR. Hierin enthalten sind insbesondere die Erstellung des Kanalkatasters sowie die Kanalbefahrung in Höhe von 38.000 EUR und Abschreibungen in Höhe von 66.800 EUR.
Die Amtsumlage wird in der Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2014 auf 679.300 EUR festgesetzt. Auf die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen entfallen anteilig 274.100 EUR. Der Umlagesatz beträgt 19,69 %.
Finanzhaushalt
Im Finanzplan wird der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungs- und Investitionstätigkeit auf 1.822.600 EUR und der der Auszahlungen auf 1.891.900 EUR festgesetzt. Der Finanzplan weist somit einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 69.300 EUR aus, der aus den liquiden Mitteln (Sparbuch: ehemals „Allgemeine Rücklage“) finanziert werden kann. Damit reduziert sich der Bestand des genannten Sparbuches auf 214.800 EUR.
Die veranschlagten Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit haben ein Volumen von 152.900 EUR. Hiervon entfallen 32.000 EUR auf Investitionen für die Feuerwehr (Digitalfunk, FF-Bekleidung für die Atemschützer und Geräte), 15.000 EUR für Investitionen des Abwasserbereiches, 100.900 EUR für Baumaßnahmen an der Gaststätte „Zur Tankstelle“ und 5.000 EUR auf die Tilgung des noch laufenden Kredites.
Die Schuldentilgung in Höhe von 5.000 EUR verläuft planmäßig. Nach Rückzahlung dieses Betrages wird die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen Ende 2014 schuldenfrei sein.
Beschlussvorschlag:
a) Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen, die Haushaltssatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2014 gemäß Entwurf zu beschließen.
b) Die Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2014 gemäß beigefügtem Entwurf.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Haushaltsentwurf 2014 vom 03. April 2014
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