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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2014-077  

Betreff: Spendenangelegenheiten 2013
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Grafe, Jana
Federführend:Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Westerhorn Kenntnisnahme
14.04.2014 
Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn (offen)   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

Anlage/n:

 

Gemäß § 76 Abs. 4 kann die Gemeindevertretung die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen auf den Bürgermeister übertragen. Der Bürgermeister der Gemeinde Westerhorn entscheidet gemäß § 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Westerhorn über Annahme von Schenkungen, Spenden und Erbschaften bis zu einem Wert von 25.000 €.

 

Über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen, die über 50 € hinausgehen, erstellt der Bürgermeister jährlich ein Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendung und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und leitet diesen der Gemeindevertretung zu gemäß § 76 Abs. 4 Gemeindeordnung.

 

Weihnachtsfeiern Senioren

Paninkret                                                           244€

 

Seniorenarbeit

Paninkret                                                          100€

 

Kinderfest FFW

Ulrich Carl                                                         1.090€

 

 

 


Anlage/n:

 

 

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