Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2014-077
|
|
Sachverhalt:
Anlage/n:
Gemäß § 76 Abs. 4 kann die Gemeindevertretung die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen auf den Bürgermeister übertragen. Der Bürgermeister der Gemeinde Westerhorn entscheidet gemäß § 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Westerhorn über Annahme von Schenkungen, Spenden und Erbschaften bis zu einem Wert von 25.000 €.
Über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen, die über 50 € hinausgehen, erstellt der Bürgermeister jährlich ein Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendung und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und leitet diesen der Gemeindevertretung zu gemäß § 76 Abs. 4 Gemeindeordnung.
Weihnachtsfeiern Senioren
Paninkret 244€
Seniorenarbeit
Paninkret 100€
Kinderfest FFW
Ulrich Carl 1.090€
Anlage/n:
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de