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Vorlage - VO/2013-562
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Sachverhalt:
Für den Bereich des alten Bebauungsplanes Nr. 23, belegen zwischen der Hamburger Straße und dem Mühlenweg auf einem ehemaligen Baumschulgelände, ist der Stadt kürzlich ein Antrag auf eine 2. Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren neben einem dazugehörenden Planungskonzept vorgelegt worden. Der Geltungsbereich umfasst nicht mehr den gesamten Geltungsbereich des alten B-Planes, sondern hauptsächlich die mittleren Grundstücke. Der Erschließer hat sich in der Vorplanung grundsätzlich an die bisherigen Festsetzungen gehalten. Gespräche mit den Anliegern wurden schon geführt.
Die Erschließung soll von der Hamburger Straße über eine Wohnstraße mit Wendeanlage für Müllfahrzeuge erfolgen. Vorgesehen ist eine überwiegend offene Bauweise mit Einzelhäusern und Doppelhäusern sowie einer Reihenhausanlage im südlichen Plangebiet, die sich dort an die gegenüberliegende Bebauung des Mühlenweges anpasst. Desweiteren sind mehrere öffentliche Parkplätze vorgesehen sowie eine Stellplatzanlage für die Reihenhäuser, ein Fuß- und Radweg soll eine Verbindung zum Mühlenweg herstellen. Die im Geltungsbereich des B-Planes 23 kürzlich gebauten und am Mühlenweg belegenen Hausgrundstücke müssen Ihre Zuwegungen / Grundstückszufahrten in die neue Erschließungsstraße verlegen. Das war Auflage der seinerzeit ausgestellten Baugenehmigung. am Mühlenweg Weitere Angaben ergeben sich aus den beigefügten Planunterlagen.
Beschlussvorschlag:
- Für einen Teilbereich des Gebietes des Bebauungsplanes Nr. 23 „Hamburger Straße / Mühlenweg“ soll eine 2. Änderung erfolgen und aufgestellt werden. Planungsziel ist die Ausweisung dieses Gebietes als Wohnbauflächen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Absatz 1 BauGB) soll in einem Scoping-Termin erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB soll in einer Öffentlichkeitsveranstaltung erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n:
Antrag auf Änderung des B-Planes
Planungskonzept
Erschließungsplanung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 15.08.13_Änderungsantrag (243 KB) | ||||
2 | 130815_Barmstedt_B23_Bebauungskonzept (1007 KB) | ||||
3 | 130815_Barmstedt_B23_Bestand_Erschliessung (1536 KB) |
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