Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2013-383
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Sachverhalt:
Mit Beschlussfassung der Gemeindevertretung am 18.09.2012 wurden die Vorbereitungen zum Ausbau der Breitbandversorgung vorangetrieben. Hierzu wurden geeignete Bewerber für eine technische, rechtliche und finanzielle Beratung aufgefordert, ein Angebot zu unterbreiten. Ferner wurden Fördermittel beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLuR) eingeworben. Die Arbeitsgruppe hat sich dafür ausgesprochen, für die technische und finanzielle Beratung die Netzkontor Nord GmbH und für die rechtliche Beratung die Kanzlei Weißleder-Ewer, Herr Prof. Dr. Raabe, zu beauftragen. Dies ist nach Förderzusage des LLuR erfolgt.
Ferner wurde die verfahrensbegleitende Beratung an Frau Angelika Poggensee, nach Förderzusage, beauftragt.
Hinsichtlich der Machbarkeitsstudie wurden Zuschussmittel in Höhe von 81.750 € beantragt und bewilligt. Der gesamte Umfang der Machbarkeitsstudie beträgt gemäß Antrag 129.000 €. Die Gemeinden haben den Eigenanteil bereits mit o.g. Beschlussfassung in ihren Haushalten berücksichtigt.
Inzwischen liegen die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie vor. Sie wurden der Arbeitsgruppe am 10.04.2013 vorgestellt. Die Arbeitsgruppe hat sich nunmehr dafür ausgesprochen, in einer gemeinsamen Sitzung der vier Gemeindevertretungen die Ergebnisse zunächst vorzustellen. Die Arbeitsgruppe hat sich ferner für die Empfehlung gemäß Beschlussvorschlag für diese Sitzung der Gemeindevertretung ausgesprochen. Im Rahmen einer weiteren Sitzung aller vier Gemeindevertretungen am 06.05.2013 ist dann eine abschießende Beschlussfassung vorgesehen, soweit übereinstimmende Willenserklärungen der Gemeindevertretung vorliegen.
Die Ergebnisse sind der Vorlage als Anlage beigefügt
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung nimmt die Ausführungen der Machbarkeitsstudie in technischer, rechtlicher und finanzieller Hinsicht zur Kenntnis. Auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen wird die Empfehlung der Arbeitsgruppe aufgenommen. Die Gemeindevertretung empfiehlt,
- die Aufgabe dem Amt Hörnerkirchen gem. § 5 Abs. 1 Nr. 15 Amtsordnung (AO) zu übertragen. Der detaillierte Umfang ist zur Beschlussfassung am 06.05.2013 noch zu formulieren.
- rechtlich, das passive Netz als Regiebetrieb des Amtes Hörnerkirchen zu führen. Eine Betriebsorganisation ist zu erstellen.
- die Arbeitsgruppe zu erhalten, um den Informationsfluss in die Gemeinden sicherzustellen.
- auf einen weiteren Fachausschuss zu verzichten.
- die Ausbauplanung, unter der Berücksichtigung 95 % der Haushalte angeschlossen werden können, zu billigen.
- eine bauliche Umsetzung des passiven Netzes erst bei Erreichen einer Anschlussquote von 60% der Haushalte( durch abgeschlossene Vorverträge nachzuweisen) erfolgt.
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Anlage
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 130424 GV Netzkontor (4023 KB) | ||||
2 | 130424 GV Praesentation (2539 KB) | ||||
3 | 130424W_E Präsentation Organisationsformen Breitbandausbau Amt Hörnerkirchen kurz 2013-04-12 (795 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
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Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
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De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de