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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2012-217  

Betreff: 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes für 3 Teilbereiche in den amtsangehörigen Gemeinden Bokel und Brande-Hörnerkirchen; hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang Rubart
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Osterhorn Entscheidung
18.09.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn sollen 3 Teilbereiche geändert werden. Es handelt sich hierbei um Flächen in den Gemeinden Bokel und Brande-Hörnerkirchen. Während die Änderung für den Bereich der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen bereits seit einiger Zeit feststeht und auch schon in einzelnen Gemeinden des Amtsbezirkes beraten wurde, sollen nun zusätzlich zwei weitere Flächen in der Gemeinde Bokel geändert werden. Im Einzelnen handelt es sich hierbei um die folgenden Flächen:

 

1. Gemeinde Brande-Hörnerkirchen: Hier soll der bisher nicht ausgebaute Teil des B-Planes Nr. 10, der sich in Richtung Bokel rechts von der Steinstraße zwischen den Straßen  „Lohe“ und „Dorfstraße“ befindet, von einem Gewerbegebiet in ein Mischgebiet umgewandelt werden. Hierzu ist neben der Änderung des Flächennutzungsplanes gleichzeitig eine 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 erforderlich. Im aktuellen Flächennutzungsplan ist diese Fläche als Gewerbegebiet (GE) gekennzeichnet.

 

2. Gemeinde Bokel: In der Gemeinde Bokel befindet sich am Bokeler See das Freibad. Diese Fläche ist im aktuellen Flächennutzungsplan als Freibad und Parkanlage dargestellt. Da diese Fläche künftig nicht mehr als öffentliches Freibad sichergestellt werden kann und hinsichtlich einer weiteren Verwendung keine Erkenntnisse vorliegen, sollte im F-Plan für diesen Bereich eine entsprechende Änderung vorgenommen werden. Die Zeichen für das Freibad und die Parkanlage sollen im Rahmen dieser Änderung aus den Planunterlagen entfernt werden.

 

3. Gemeinde Bokel: Seit rund 30 Jahren nutzt der MSC Bokel eine ehemalige Sandabbaugrube als MX-Übungsstrecke (Motocross-Strecke) für Trainingszwecke und vereinsinterne Veranstaltungen. Mit der Berücksichtigung soll eine angemessene Erweiterung der Anlage ermöglicht werden.

 

Diese beabsichtigten Änderungen des gemeinsamen Flächennutzungsplanes sind der Landesplanungsbehörde unter Mitteilung der allgemeinen Planungsabsichten gemäß § 16 Landesplanungsgesetz schriftlich anzuzeigen.

 

Nach Durchführung des Aufstellungsbeschlusses in allen 4 Gemeinden des Amtsbezirkes Hörnerkirchen ist eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie eine Abstimmung mit den Nachbargemeinden erforderlich, um frühzeitig zu erfahren, ob und welche öffentlichen Belange von den gemeindlichen Planungen betroffen sein können

 


Beschlussvorschlag:

 

1. Für die Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn des Amtsbereiches Hörnerkirchen besteht ein Flächennutzungsplan. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 10. Änderung für die Gebiete mit folgenden Planungszielen aufgestellt:

 

a) Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für den Bereich nordwestlich der Steinstraße zwischen Lohe und Dorfstraße in dem Bereich des bisher nicht bebauten Teils des B-Planes Nr. 10 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen und einer zusätzlichen nordwestlich belegenen Fläche; Planungsziel ist für diesen Bereich die Umwandlung der gewerblichen Baunutzung (G) in eine gemischte Baunutzung (M).

 

b) Gemeinde Bokel für den Bereich des Freibadgeländes am Bokeler Mühlenteich; Planungsziel ist aufgrund der geänderten Nutzung die Herausnahme der Symbole für das Freibad und die Parkanlage und die farbliche Darstellung.

 

c) Gemeinde Bokel für den Bereich der Motocrossanlage im Sandabbaugebiet westlich der Kreisstraße Bokel – Lutzhorn; Planungsziel hierbei ist die Kennzeichnung des betroffenen Bereiches als Sportfläche – Motocrossanlage mit einer farblichen Darstellung und der Hinzufügung des entsprechenden Symbols;

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB);

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Landesplanungsanzeige gemäß § 16 LPlaG zu fertigen.

 

4. Die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit ist in Form einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung über die Ziele und Zwecke der Planung in Kenntnis zu setzen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Zurzeit keine finanziellen Auswirkungen

 


Anlage/n:

Lagepläne der betroffenen Bereiche

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Hoeki_LPAenderungFP (875 KB)      
Anlage 2 2 Hoeki_AeBer2Freibad (180 KB)      
Anlage 3 3 Hoeki_AeBer3MotoCr (175 KB)      

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Fax: 04123 681-260
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