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Vorlage - VO/2012-136
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Sachverhalt:
Gemäß Beschluss des letzten Bauausschusses vom 14.03.2012 hat die Verwaltung einen ersten Entwurf für eine Bauvoranfrage beim Kreis Pinneberg für die Bebauung an der Bahn erarbeitet. Dieser Entwurf wurde mit dem Vertreter der Familie Stegmann, Herrn Hildebrandt, besprochen. Entgegen der bisherigen Planung sieht die jetzige Bebauung eine Erschließung der Grundstücke nicht mehr über Stichstraßen von der Berliner Straße aus vor. Nunmehr sollen bis zu 3 Grundstücke direkt von der Berliner Straße aus erschlossen werden, mindestens zwei weitere Grundstücke könnten über einen Stichweg, ausgehend vom Nappenhorn, erschlossen werden. Auch die bis zu vier stadteigenen Grundstücke könnten über diesen Weg erschlossen werden. Denkbar ist ein Ausbau des Weges in einer Breite von ca. 3,50 m für die Anlieger und Rettungsfahrzeuge. Die Durchfahrt bzw. der Durchggang zur Mühlenstraße für Radfahrer und Fußgänger wäre weiterhin sichergestellt, Hier ist eine Sperrung durch Poller angedacht, um so den Durchgangsverkehr für PKW zu vermeiden. Für Rettungsfahrzeuge wäre eine Durchfahrt bis zur Mühlenstraße möglich. Ein Kriterium zum Entwurf dieser Erschließung war die Höhenlage der vorhandenen Entwässerungsleitung für Regenwasser. Hier wäre eine Erschließung über Stichstraßen aufgrund der geringen Höhe voraussichtlich nicht möglich. Von Vorteil ist auch die Einsparung der Stichwege, da so mehr Grundstücksfläche verkauft werden kann. Auch eine Verlegung des Radweges auf die Seite entlang der Bahn bleibt erspart. Zudem entfallen die anteiligen Kosten der Stadt für den Erwerb der Grundstücksflächen für die Erschließung über die Stichwege und wahrscheinlich auch Kosten für die öffentliche Erschließung durch den azv. Insgesamt ist von einem möglichen Verkauf städtischer Grundstücksfläche von ca. 2.000 m² auszugehen. Die Kosten für die Erschließung der Grundstücke mit Gas, Wasser, Strom und Abwasser, für die Erstellung der Baustraße mit anschließender Pflasterung liegen bei ca. 100.000,- €. Die Berechnung beruht auf Angeboten von Firmen bzw. den Stadtwerken. Nicht erfasst sind evtl. Kosten für einen Regenwasseranschluss des azv. Diese Kosten müssen bei einer detaillierteren Planung ermittelt werden. Grundsätzlich können genauere Kosten erst nach erfolgter Detailplanung genannt werden. Kosten für die Erschließung der Grundstücke von der Berliner Straße aus sind hierin nicht enthalten. Auch die Aufteilung der Kosten zwischen Stegmann und Stadt ist noch nicht geklärt. Hier muss ein Verteilerschlüssel gefunden werden.
Zu klären ist außerdem die Ermittlung des evtl. notwendigen Schallschutzes zur Bahn.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss beschließt, auf Grundlage dieses Entwurfs eine Bauvoranfrage beim Kreis Pinneberg zu stellen.
Finanzielle Auswirkungen:
Bisher keine
Anlage/n:
Entwurfszeichnung M 1:1000
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