Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2008-018
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Sachverhalt:
Das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes Nr. 62 für den Bereich "Meiereistraße"/südwestlich "Kuhberg"/ östlich "Neue Straße"/ nördlich "Königstraße" ist soweit abgeschlossen, dass von der Stadtvertretung der Satzungsbeschluss gefasst werden kann. Die im Rahmen des Aufstellungsverfahrens vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden bis zur Sitzung des Bauauschusses bzw. der Stadtvertretung von dem beauftragten Planungsbüro bearbeitet, damit eine Abwägung durch die städtischen Gremien erfolgen kann.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt
1. über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen wird gemäß Vorschlag des beauftragten Planungsbüros beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftrag, die beteiligten Behörden und die Personen, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 82 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 62 der Stadt Barmstedt für das Gebiet: „Meiereistraße“ / süd-westlich „Kuhberg“ / östlich „Neue Straße“ / nördlich „Königstraße“ – als Satzung. Der Bebauungsplan ist anzuzeigen.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB zu veranlassen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der entsprechenden Begründung während der Dienststunden eingesehen werden kann.
Aufgrund des § 22 GO waren keine Mitglieder des Bauausschusses von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich nicht.
Hammermann
Bürgermeister
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