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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2007-103  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 68 für den Bereich nördlich AKN-Bahnlinie/südlich Gebrüderstraße/östlich Mühlenstraße/westlich Nappenhorn
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Uwe Dieckmann
Federführend:Stadtbauamt   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Barmstedt Vorberatung
10.12.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bauausschusses (offen)   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
11.12.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Planungen für den Bereich „An der Bahn“ laufen bereits seit mehr als vier Jahren. Ursprünglich war lediglich eine Erweiterung des dortigen Kindergartens angedacht. Zwischenzeitlich wurden Planungen für Wohnbebauung und die Unterbringung eines Altenheimes bzw. für betreutes Wohnen diskutiert. Zur Zeit wird über eine Umsiedlung des Edeka bzw. Aldi-Marktes nachgedacht. Eine abschließende Planung hat noch nicht stattgefunden.

 

Am 22.11.2007 wurde beim Stadtbauamt ein Bauantrag zur Errichtung eines Einzelhandelsunternehmens eingereicht. Um eine zukünftige Bauleitplanung zu sichern, wäre es sinnvoll, den Bauantrag gem. § 15 BauGB zumindest so lange zurückzustellen, bis eine abschließende Willensbildung der politischen Gremien stattgefunden hat. Grundlage für eine Zurückstellung bzw. eine später folgende Veränderungssperre nach § 14 BauGB ist der Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes. Es wird ausdrücklich hervorgehoben, dass hierdurch keine Verhinderungsplanung stattfinden soll und darf.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 68 der Stadt Barmstedt für den Bereich – nördlich der AKN Bahnlinie/südlich Gebrüderstraße/östlich Mühlenstraße/westlich Nappenhorn (An der Bahn). Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen, die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung ist durchzuführen, die Landesplanungsanzeige ist durchzuführen.

 

Gem. § 22 GO waren folgende/keine Mitglieder des Bauausschusses/der Stadtvertretung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Anlage/n:

 

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