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Auszug - Änderung und Ergänzung des B-Planes Nr. 33 der Stadt Kaltenkirchen für eine Erweiterung des Einkaufszentrums Dodenhof; Stellungnahme der Stadt Barmstedt als Träger öffentlicher Verwaltung gemäß § 4 Absatz 3 LaPlaG i.V.m. § 6 Abs. 2 ROG im Rahmen eines Zielabweichungsverfahrens der Landesplanung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Vorsitzende des Bauausschusses, Herr Axel Schmidt, verweist auf die Beratung im Bauausschuss und die mit dem HGB entwickelte Stellungnahme zu dem Vorhaben.
Beschluss:
Mit der geplanten Erweiterung der Verkaufsflächen des Einkaufszentrums Dodenhof in der Gemeinde Kaltenkirchen werden die Grundsätze und Ziele der Raumordnung in ihren Grundzügen verletzt. Die Stadtvertretung beschließt, die in Zusammenarbeit zwischen dem HGB, der Verwaltung und der Politik erarbeitete Stellungnahme der Landesplanungsbehörde im Zuge der Beteiligung der Träger öffentlicher Verwaltung im Zielabweichungsverfahren zu übermitteln.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig dafür (23)
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