Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2013-309-1
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Sachverhalt:
Über die Änderung und Ergänzung des B-Planes Nr. 33 der Stadt Kaltenkirchen für eine Erweiterung des Einkaufszentrums Dodenhof ist in der Zwischenzeit in den städtischen Gremien ausführlich diskutiert und beraten worden. Das Schreiben der Landesregierung bezüglich der Beteiligung der Träger öffentlicher Verwaltung gem. § 4 Abs. 3 LaPlaG, diverse Planzeichnungen und planungsrechtliche Festsetzungen sowie die Stellungnahme der Städte Rendsburg, Itzehoe, Pinneberg, Norderstedt, Bad Segeberg und Elmshorn wurde den Gremien bereits zur Verfügung gestellt. Nun ist zwischenzeitlich eine abgestimmte Stellungnahme mit dem folgenden Inhalt vorbereitet worden, die der Stadtvertretung in ihrer Sitzung zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll:
„Die Stadt Barmstedt schließt sich der von den Städten Rendsburg, Itzehoe, Pinneberg, Norderstedt, Bad Segeberg und Elmshorn vorbereiteten Stellungnahme an.
Ergänzend soll allerdings folgender weiterer Inhalt übermittelt werden:
Mit großer Sorge betrachtet die Stadt Barmstedt die Entwicklung um die Expansions-wünsche der Dodenhof-Gruppe an der A7. Wir sind der Ansicht, dass bereits die Eröffnung des Factory Outlet Centers in Neumünster an der A7 erheblich negative Auswirkungen auf die entsprechenden Einzelhandelsaktivitäten in unserer Stadt hat. Die zusätzlichen Expansionsabsichten der Dodenhof-Gruppe werden diesen Trend verstärken und dadurch in sehr hohem Maße die innerstädtischen Einzelhandelsstrukturen gefährden. Vorhandene Kaufkraft wird abgezogen, so dass die Innenstädte weiter geschwächt werden! Das dürfen und können wir nicht zulassen!
Unser aller Ziel, lebenswerte Innenstädte von hoher Aufenthaltsqualität auch nachhaltig zu schaffen, wird mit dieser Vorgehensweise konterkariert. Die weitere, vermehrte Ausweitung von großflächigem Einzelhandel „auf der grünen Wiese“ wirkt zerstörerisch auf alle städtischen Einzelhandelsstrukturen gerade auch im Unterzentrum Barmstedt.
Die Innenstadt ist traditionell Standort des Einzelhandels, der Kultur und der lokalen Identität. Sie dient der örtlichen und überörtlichen Versorgung. Um dieses zu sichern und weiter zu entwickeln, hängt es u. a. wesentlich davon ab, dass die bestehenden, länderplanerischen Festsetzungen konsequent verfolgt und nicht durch entsprechende Zielabweichungs-verfahren aufgeweicht werden! Denn selbst das Gutachten, dass durch die Firma Dodenhof in Auftrag gegeben wurde, schließt eine wesentliche Beeinträchtigung für das Umland nicht aus.
Besonders hier in Barmstedt haben wir bereits die Erfahrung machen müssen, dass die noch verbliebenen Nischen wie z.B. Drogeriemärkte, Optik-, Uhren- und Schmuckgeschäfte sowie auch Porzellan- und Haushaltsfachgeschäfte gefährdet werden und teilweise in jüngster Vergangenheit schon aufgeben mussten. Die jetzigen Dodenhofpläne sind mit einem derartigen Erweiterungsangebot in diesen Segmenten nicht mehr hinnehmbar!
Stets steigende Energiekosten und die damit verbundene Einschränkung der individuellen Mobilität aus Kostengründen wird im mittelfristigen Zeithorizont solch große Versorgungszentren wie Dodenhof, mit langen Anfahrtswegen, in Frage stellen. Landespolitisch unhaltbar wäre somit eine Verlagerung der ganzheitlichen Versorgung „auf die grüne Wiese“.
Der vielbeschriebene, demographische Wandel mit seiner Veralterung der Bürger führt zu einer eingeschränkten Mobilität und damit zu notwendigen, kürzeren Versorgungswegen. Aus diesem Grund ist es notwendig und wichtig, lebendige Kleinstadtkerne und Unterzentren mit funktionierendem Einzelhandel zu schützen und darüber hinaus noch zu beleben, um eine zukünftige, nachhaltige Nahversorgung zu gewährleisten. Einmal geschlossene Geschäfte sind gar nicht oder nur sehr schwer wieder zu reaktivieren.
Eine weitere Schwächung des innerstädtischen Einzelhandels in Barmstedt können und werden wir nicht akzeptieren! Unsere Stadt unternimmt größte Anstrengungen, den Bürgerinnen und Bürgern auch aus dem direkten Umland eine vitale und lebenswerte Innenstadt mit einem ansprechenden Versorgungsangebot zu bieten. Diese Bemühungen dürfen nicht von Landesseite torpediert werden!
Deshalb appellieren wir an die Landesregierung, keine weitere Expansion der Dodenhof-Gruppe mehr zuzulassen.
Beschlussvorschlag:
Mit der geplanten Erweiterung der Verkaufsflächen des Einkaufszentrums Dodenhof in der Gemeinde Kaltenkirchen werden die Grundsätze und Ziele der Raumordnung in ihren Grundzügen verletzt. Die Stadtvertretung beschließt, die in Zusammenarbeit zwischen dem HGB, der Verwaltung und der Politik erarbeitete Stellungnahme der Landesplanungsbehörde im Zuge der Beteiligung der Träger öffentlicher Verwaltung im Zielabweichungsverfahren zu übermitteln.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine finanziellen Auswirkungen.
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | 29.01.13_BeschlAuszB33KaKi (17 KB) | |||
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2 | HGB_Offener Brief an die Politik und die Bürger (37 KB) |
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Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76