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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2013-309-1  

Betreff: Änderung und Ergänzung des B-Planes Nr. 33 der Stadt Kaltenkirchen für eine Erweiterung des Einkaufszentrums Dodenhof;

Stellungnahme der Stadt Barmstedt als Träger öffentlicher Verwaltung gemäß § 4 Absatz 3 LaPlaG i.V.m. § 6 Abs. 2 ROG im Rahmen eines Zielabweichungsverfahrens der Landesplanung
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang RubartBezüglich:
VO/2013-309
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
26.02.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Über die Änderung und Ergänzung des B-Planes Nr. 33 der Stadt Kaltenkirchen für eine Erweiterung des Einkaufszentrums Dodenhof ist in der Zwischenzeit in den städtischen Gremien ausführlich diskutiert und beraten worden. Das Schreiben der Landesregierung bezüglich der Beteiligung der Träger öffentlicher Verwaltung gem. § 4 Abs. 3 LaPlaG, diverse Planzeichnungen und planungsrechtliche Festsetzungen sowie die Stellungnahme der Städte Rendsburg, Itzehoe, Pinneberg, Norderstedt, Bad Segeberg und Elmshorn wurde den Gremien bereits zur Verfügung gestellt. Nun ist zwischenzeitlich eine abgestimmte Stellungnahme mit dem folgenden Inhalt vorbereitet worden, die der Stadtvertretung in ihrer Sitzung zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll:

„Die Stadt Barmstedt schließt sich der von den Städten Rendsburg, Itzehoe, Pinneberg, Norderstedt, Bad Segeberg und Elmshorn vorbereiteten Stellungnahme an.

Ergänzend soll allerdings folgender weiterer Inhalt übermittelt werden:

Mit großer Sorge betrachtet die Stadt Barmstedt die Entwicklung um  die Expansions-wünsche der Dodenhof-Gruppe an der A7. Wir sind der Ansicht, dass bereits die Eröffnung des Factory Outlet Centers in Neumünster an der A7 erheblich negative Auswirkungen auf die entsprechenden Einzelhandelsaktivitäten in unserer Stadt hat. Die zusätzlichen Expansionsabsichten der Dodenhof-Gruppe werden diesen Trend verstärken und dadurch in sehr hohem Maße die innerstädtischen Einzelhandelsstrukturen gefährden. Vorhandene Kaufkraft wird abgezogen, so dass die Innenstädte weiter geschwächt werden! Das dürfen und können wir nicht zulassen!

Unser aller Ziel, lebenswerte Innenstädte von hoher Aufenthaltsqualität  auch nachhaltig  zu schaffen, wird mit dieser Vorgehensweise konterkariert. Die weitere, vermehrte Ausweitung von großflächigem Einzelhandel „auf der grünen Wiese“ wirkt zerstörerisch auf alle städtischen Einzelhandelsstrukturen gerade auch im Unterzentrum Barmstedt.

Die Innenstadt ist traditionell Standort des Einzelhandels, der Kultur und der lokalen Identität. Sie dient der örtlichen und überörtlichen Versorgung. Um dieses zu sichern und weiter zu entwickeln, hängt es u. a. wesentlich davon ab, dass die bestehenden, länderplanerischen Festsetzungen konsequent verfolgt und nicht durch entsprechende Zielabweichungs-verfahren aufgeweicht werden! Denn selbst das Gutachten, dass durch die Firma Dodenhof in Auftrag gegeben wurde, schließt eine wesentliche Beeinträchtigung für das Umland nicht aus.

Besonders hier in Barmstedt haben wir bereits die Erfahrung machen müssen, dass die noch verbliebenen Nischen wie z.B. Drogeriemärkte, Optik-, Uhren- und Schmuckgeschäfte sowie auch Porzellan- und Haushaltsfachgeschäfte gefährdet werden  und teilweise in jüngster Vergangenheit  schon aufgeben mussten. Die jetzigen Dodenhofpläne sind mit einem derartigen Erweiterungsangebot in diesen Segmenten nicht mehr hinnehmbar!

Stets steigende Energiekosten und die damit verbundene Einschränkung der individuellen Mobilität aus Kostengründen wird im mittelfristigen Zeithorizont solch große Versorgungszentren wie Dodenhof,  mit langen  Anfahrtswegen,  in Frage stellen.  Landespolitisch unhaltbar wäre somit eine Verlagerung der ganzheitlichen Versorgung „auf die grüne Wiese“.

Der vielbeschriebene, demographische Wandel mit seiner Veralterung der Bürger  führt zu einer eingeschränkten Mobilität  und damit zu notwendigen, kürzeren Versorgungswegen. Aus diesem Grund ist es notwendig und wichtig, lebendige Kleinstadtkerne und Unterzentren mit funktionierendem Einzelhandel zu schützen und darüber hinaus noch zu beleben, um eine zukünftige, nachhaltige Nahversorgung zu gewährleisten. Einmal geschlossene Geschäfte sind gar nicht oder nur sehr schwer wieder zu reaktivieren.

Eine weitere Schwächung des innerstädtischen Einzelhandels in Barmstedt können und werden wir nicht akzeptieren! Unsere Stadt unternimmt größte Anstrengungen, den Bürgerinnen und Bürgern auch aus dem direkten Umland eine vitale und lebenswerte Innenstadt mit einem ansprechenden Versorgungsangebot zu bieten. Diese Bemühungen dürfen nicht von Landesseite torpediert werden!

Deshalb appellieren wir an die Landesregierung, keine weitere Expansion der Dodenhof-Gruppe mehr zuzulassen.

 


Beschlussvorschlag:

Mit der geplanten Erweiterung der Verkaufsflächen des Einkaufszentrums Dodenhof in der Gemeinde Kaltenkirchen werden die Grundsätze und Ziele der Raumordnung in ihren Grundzügen verletzt. Die Stadtvertretung beschließt, die in Zusammenarbeit zwischen dem HGB, der Verwaltung und der Politik erarbeitete Stellungnahme der Landesplanungsbehörde im Zuge der Beteiligung der Träger öffentlicher Verwaltung im Zielabweichungsverfahren zu übermitteln.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine finanziellen Auswirkungen.

 


Anlage/n:

Beschlussauszug der Sitzung des Bauausschusses vom 29.01.2013

Offener Brief des HGB

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 29.01.13_BeschlAuszB33KaKi (17 KB)      
Anlage 2 2 HGB_Offener Brief an die Politik und die Bürger (37 KB)      
Stammbaum:
VO/2013-309   Änderung und Ergänzung des B-Planes Nr. 33 der Stadt Kaltenkirchen für eine Erweiterung des Einkaufszentrums Dodenhof; Stellungnahme der Stadt Barmstedt als Träger öffentlicher Verwaltung gemäß § 4 Absatz 3 LaPlaG i.V.m. § 6 Abs. 2 ROG im Rahmen eines Zielabweichungsverfahrens der Landesplanung   Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   Beschlussvorlage Barmstedt
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