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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Sanierung der Geschwister-Scholl-Schule hier: Zustimmung zur Eingehung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gemäß § 84 GO i. V. m. § 82 GO  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtvertretung
TOP: Ö 5
Gremium: Stadtvertretung Barmstedt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 30.10.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1
VO/2007-089 Sanierung der Geschwister-Scholl-Schule
hier: Zustimmung zur Eingehung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gemäß § 84 GO i. V. m. § 82 GO
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Heinz Scharrel
Federführend:Amt für Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Schönfelder trägt den Sachverhalt vor

 

Herr Schönfelder trägt den Sachverhalt vor. In der letzten Sitzung der Stadtvertretung am 09.10.2007 hatte Bürgermeister Hammermann mitgeteilt, dass sich nach Entkernung des Erweiterungstraktes der Geschwister-Scholl-Schule solch große Mängel gezeigt hätten, die die Anordnung eines sofortigen Baustopps erforderlich machten. Anstelle einer Sanierung müsste nun ein Neubau in Erwägung gezogen werden. Die zu erwartenden Mehrkosten wurden mit mindestens rd. 500.000 EUR beziffert. Die Situation ist unverändert und es muss jetzt eine Entscheidung getroffen werden. Auswahlmöglichkeiten bestehen dabei nicht. Die angefangene Baumaßnahme muss zu einem Abschluss geführt werden. Die 8 Klassen- und 2 Gruppenräume werden langfristig benötigt. Der Neubau muss unabhängig von der Gewährung von Fördermitteln erstellt werden. Die Sanierungsmaßnahmen hatten bisher ein Volumen von rd. 3,1 Mio. EUR, hiervon waren aber nur rd. 1,6 Mio. EUR als zuwendungsfähig anerkannt. Der ohnehin vorgesehene Neubau der Fachklassen ist mit rd. 850.000 EUR veranschlagt.

 

Herr Schönfelder führt weiter aus, dass in einem Gesprächstermin im Bildungsministerium am 17.10.2007 der Sachverhalt vorgetragen wurde. Neben seiner Person haben der Bürgermeister und der Kämmerer teilgenommen. Die ebenfalls anwesende Vertreterin des Kreises Pinneberg hat dabei bestätigt, dass eine Sanierung des Erweiterungsbaues nicht möglich ist. Die Vertreter des Ministeriums haben Verständnis für die Situation der Stadt Barmstedt aufgebracht. Es wurde aber deutlich gemacht, dass sowohl im Schulbaufonds (Förderung von Neubaumaßnahmen) als auch im KIF-Programm (Förderung von Sanierungsmaßnahmen) keine Mittel mehr zur Verfügung stehen. So konnte nur die Hoffnung ausgedrückt werden, dass andere Schulbauträger bewilligte aber nicht in Anspruch genommene Fördermittel zurückgeben und diese dann zumindest anteilig auf die Stadt Barmstedt umgeschichtet werden. Zu bedenken ist aber, dass beide Förderprogramme in diesem Jahr auslaufen. Von daher werden alle Kommunen bestrebt sein, diese letztmalig gewährten Mittel auch in Anspruch zu nehmen. Zum weiteren Vorgehen wurde vereinbart, dass unverzüglich das Raumprogramm für den Neubauteil erstellt und genehmigt wird, damit vom Kreis Pinneberg eine neue Kostenfestsetzung vorgenommen und dem Bildungsministerium vorgelegt werden kann. Voraussichtlich Ende November 2007 wird sich dann entscheiden, ob und ggf. in welcher Höhe von anderen Schulträgern nicht verwendete und an das Bildungsministerium zurückgegebene Fördermittel zur Verfügung stehen und auf die Maßnahme der Stadt Barmstedt umgeschichtet werden können. Durch den Neubau des Erweiterungstraktes reduziert sich das Sanierungsvolumen. Dadurch können die für die Sanierung als zuwendungsfähig anerkannten Kosten unterschritten werden. Die Folge daraus wäre die anteilige Rückzahlung der bereits aus dem KIF-Programm gewährten Darlehen. Um die Voraussetzungen für eine Förderung der Neubaumaßnahme aus umgeschichteten Mitteln zu erfüllen, muss zunächst der langfristig erforderliche Raumbedarf nachgewiesen werden. Grundlage hierfür kann der am 21.11.2007 vom Ausschuss für Kultur, Schule und Sport zu beratende Schulentwicklungsplan sein.

 

Herr Schönfelder bedauert, dass sich das Land ab 2008 aus der Schulbauförderung zurückzieht. Stattdessen wird ein jährlicher Investitionskostenbeitrag für jeden auswärtigen Schüler von den entsendenden Gemeinden gezahlt werden müssen. Ein Ausgleich wird hierdurch jedoch nicht geschaffen. Die zu erwartenden Mehreinnahmen bei den Schulkostenbeiträgen werden nicht einmal ausreichen, um die Kapitaldienstleistungen für die für die Schulbaumaßnahme aufzunehmenden Kredite abzudecken. An den Neubau der Sporthalle in der Schulstraße ist unter diesen Voraussetzungen momentan nicht zu denken.

 

Herr Schönfelder schlägt vor, in einer der nächsten Sitzungen der Stadtvertretung eine Resolution zu beschließen, in der Land und Kreis gebeten werden, ihre Ausgleichsfunktion gerade hinsichtlich der Schulneubauten und Schulsanierungen weiterhin zu erfüllen.

 

Abschließend teilt Herr Schönfelder mit, dass die FWB-Fraktion dem Beschlussvorschlag zustimmen wird.

 

Herr Brabandt bedauert, dass die Stadt Barmstedt in ihren Bemühungen um eine Haushaltskonsolidierung immer wieder Rückschläge hinnehmen muss. Gleichwohl ist ein in Bezug auf die künftigen Regional- und Gemeinschaftsschulen zukunftsorientierter Neubau des Erweiterungstraktes unter Sicherheits-, Vernunft- und im Vergleich mit den anderen Barmstedter Schulen auch unter Gerechtigkeitsaspekten erforderlich und vernünftig. Auch die SPD-Fraktion wird dem Beschlussvorschlag zustimmen.

 

Herr Johannsen führt aus, dass auch die CDU-Fraktion den Beschlussvorschlag unterstützen wird. Ein Neubau ist gegenüber einer Sanierung die bessere Lösung. Die Hoffnung auf eine Förderung und damit dem Erhalt eines kleinen finanziellen Handlungsspielraumes sollte nicht aufgegeben werden.

 

Herr Dr. Thiel teilt mit, dass auch die BALL-Fraktion zustimmen wird. Eine andere Wahl besteht nicht. Es ist politisch inakzeptabel, dass sich das Land aus der Schulbaufinanzierung zurückzieht. Bei dem Neubau sollten die positiven Akzente des neuen Schulgesetzes berücksichtigt werden. Ein erster Schritt hierzu wäre die Errichtung einer Gemeinschaftsschule im Schulzentrum Schulstraße. Die Planung des Neubaus sollte sich hieran orientieren.    

Beschluss:

Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt einstimmig die Eingehung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 500.000 EUR zu Lasten des Haushaltsjahres 2008 gemäß § 84 GO i. V. m. § 82 GO für die Sanierungs- und Neubaumaßnahmen an der Geschwister-Scholl-Schule. Die Veranschlagung der Verpflichtungsermächtigung erfolgt im 3. Nachtragshaushaltsplan der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2007. 

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