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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Einwohnerfragestunde  

Öffentliche Sitzung des Bauausschusses Barmstedt
TOP: Ö 2
Gremium: Bauausschuss Barmstedt Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 05.07.2012 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:00 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1
 
Wortprotokoll

 

Frau Quorin Nebel weißt darauf hin, dass sie das Brüdenwasser als problematisch im Hinblick auf Kleinstlebewesen ansieht. Herr Schmidt antwortet, dass dies im weiteren Verfahren sicherlich mit untersucht wird. Ferner fragt sie nach, ob es bereits Gespräche mit der Stadt Elmshorn gegeben hat. Dies wird verneint. Weiterhin macht Frau Quorin Nebel darauf aufmerksam, dass das Schott der „Pieningschen Mühle“ in Elmshorn jederzeit geschlossen werden kann und eine Gesamtbetrachtung der Hochwassersituation ihrer Ansicht nach fehlt. Herr Schmidt weißt auch hier auf das durchzuführende Planfeststellungsverfahren hin. Diese Betrachtungen nnen von der Stadt zu diesem Zeitpunkt nicht geklärt werden, da hierfür die Gutachterkosten zu hoch wären und von der Stadt allein getragen werden müssten. Frau Quorin Nebel fragt nach, ob die  Kosten des  azv auf die Gebührenzahler umgelegt werden. Hier weißt der Vorsitzende darauf hin, dass nach seiner Kenntnis die Gebührenzahler eher entlastet werden, da eine Leitungserneuerung bis zu 450.000,- € kosten würde.

Ein Anwohner meldet sich zu Wort und erklärt, dass das Schott in Elmshorn immer unten ist und nur für die Paddler bei Bedarf hochgefahren wird. Außerdem erklärt er, dass in seinen Augen die Sohlgleite die beste Lösung darstellt und das Brüdenwasser hiermit nichts zu tun hat. Herr Steckmest antwortet hierauf, dass das Thema Brüdenwasser nicht getrennt betrachtet werden kann, da es ja auch durch die Sohlgleite laufen wird.

Herr Sitta fragt, warum das Thema im Bauausschuss und nicht im Umweltausschuss behandelt wird. Der Vorsitzende teilt mit, dass dies in der Stadtvertretung und auch im Umweltausschuss so besprochen wurde. Herr Steckmest verliest daraufhin den Auszug aus der Sitzung des Umweltausschusses.

Außerdem wird von dem Anwohner festgestellt, dass die Sohlgleite und ein mögliches Baugebiet nicht verquickt werden sollte. Weiterhin wird die Beauftragung der Machbarkeitsstudie durch den azv moniert, da hier nur auf die technische Machbarkeit, aber nicht auf die Ökologie eingegangen wurde. Die durch die Parteien eingereichten Fragen seien unvollständig und schlecht durch die Verwaltung beantwortet worden.

Weitere Kritikpunkte sind die noch nicht bezifferten Folgekosten, die Eilbedürftigkeit des Grundsatzbeschlusses und die nicht erfolgte Suche nach Alternativen. Auch sollten die Bewohner Barmstedts über eine Sohlgleite und die Bebauung abstimmen. Herr Schmidt erklärt, dass das Land ein Votum fordert und es bereits zu zahlreichen Verschiebungen gekommen ist. Die Machbarkeitsstudie sollte lediglich die Machbarkeit aufzeigen, alle weiteren Betrachtungen werden in der sich anschließenden Planung untersucht, welche nicht allein von der Stadt finanziert werden kann. Da der Grunderwerb nur als Ganzes erfolgen kann und für die Umsetzung der Sohlgleite als auch die Bebauung eine F Planänderung als auch die Aufstellung eines weiteren B Planes erforderlich ist, wurde die Zuständigkeit an den Bauausschuss verwiesen. Im Übrigen stellt die geplante kleinflächige Bebauung eine Fortführung des bereits bestehenden B Plan 34 dar.

Herr Hammermann führt aus, dass das Gelände Mohr bisher nicht zur Verfügung stand. Etwaige Veränderungen in dieser Hinsicht sind der Verwaltung nur aus der Presse bekannt. Zur beanstandeten Beantwortung der Fragen erklärt er, dass die Verwaltung nach besten Wissen und Gewissen gehandelt hat.

Eine Anwohnerin fragt ebenfalls nach alternativen Lösungen. Herr Schmidt erklärt, dass die Lösung eines technischen Fischaufstiegs, wie bereits mehrfach geplant, die schlechteren Varianten im Hinblick auf die Aufstiegsmöglichkeiten sind und auch eine Realisierung über die Fläche Mohr wäre schwierig  und teuer gewesen. Ein Einwohner teilt daraufhin mit, dass die sung einer kurzen Sohlgleite mit vielen Mäandrierungen sehr teuer würde, da hier auf kurzer Strecke eine große Höhe überwunden werden müsste.

Frau Susanne Schmidt beklagt die Unwägbarkeit der Kosten und auch der Folgekosten. Für sie ist die Unsicherheit zu groß. Herr Axel Schmidt antwortet hierzu, dass eine Aufwertung der Fläche die Kosten sicherlich wert ist. Frau Schmidt gibt zu Bedenken, dass es sicherlich auch andere Möglichkeiten für den Hochwasserschutz geben wird.

Der Vorsitzende antwortet hierauf, dass dann aber trotzdem noch die WRRL umgesetzt werden müsste. Wann allerdings der Zwang aus der EU wirklich kommt, kann zu diesem Zeitpunkt nicht beantwortet werden.

Eine weitere Einwohnerin äert  ihre Bedenken bzgl. der hohen Kosten. Herr Axel Schmidt erklärt darauf hin, dass das Thema bereits in vielen Gremien besprochen wurde und endlich ein Votum abgegeben werden müsste.

Herr Quell teilt mit, dass es einen Grundsatzbeschluss geben muss, um das Verfahren einzuleiten. Herr Gottschalk schlägt vor, hier bis zum Beschluss vielleicht noch weitere Gremien zu beteiligen. Herr Steckmest erklärt hierauf, dass mit einem Grundsatzbeschluss auch bereits vielen Rahmenbedingungen zugestimmt wird.

Ein Einwohner erklärt, dass er es für sehr fragwürdig hält, so viel Geld beim derzeitigen Zustand der EU auszugeben.

Ein weiterer Einwohner fragt nach den Kosten für die Gutachten und ob die Stadt zum jetzigen Zeitpunkt ohne Beschluss diese allein tragen müsste. Dies wird bejaht.

Herr Steckmest fragt nach, ob das Land wirklich bereit ist, eine Summe von ca. 2,0 Mio auszugeben. Frau Karvink antwortet, dass eine dementsprechende Gesprächsnotiz vom Land vorliegt. Hieraufhin wird von einem Einwohner die Frage gestellt, ob auch evtl. Mehrkosten vom Land mitgetragen werden würden. Dies ist aus Sicht der Verwaltung der Fall, wenn es sich um Kosten handelt, die im direkten Zusammenhang mit der Sohlgleite und der Erfüllung der WRRL stehen und nicht ursächlich durch die Stadt zu vertreten sind.

Herr Ortwin Schmidt erklärt, dass seiner Ansicht nach die Gesamtkosten mit Erschließungskosten weit über 5,0 Mio € liegen. Der Vorsitzende wirft ein, dass Herr Ortwin Schmidt die Gegenrechnungen dabei nicht berücksichtigt hat.

 

Da keine weiteren Fragen von den Einwohnern gestellt werden, beschließt der Vorsitzende hierauf diesen Tagesordnungspunkt.

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