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Auszug - Ausschreibung und Vergabe von öffentlichen Aufträgen hier: Erhöhung der Wertgrenzen nach § 8 a der Landesverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Peter Gottschalk berichtet zum Sachverhalt und verweist auf die Vorlage der Verwaltung. Mit der bereits vom Bürgermeister erlassenen Dienstanweisung wird der Zeitraum für die Geltung der höheren Wertgrenzen entsprechend der Regelung in der Vergabeverordnung des Landes bis zum 31.12.2011 verlängert. Dies ist begründet in der noch in 2011 durchzuführenden Umsetzung der Investitionsmaßnahmen aus dem Konjunkturpaket II und dem Zukunftsinvestitionsgesetz.
Herr Dr. Günter Thiel stellt die Frage, ob die Dienstanweisung bzw. die Ausschreibungs- und Vergabeordnung auch für die Vereine und Verbände gilt, die Zuschüsse von der Stadt oder vom Kreis erhalten. Die Verwaltung teilt mit, dass die Ausschreibungs- und Vergabeordnungen und Dienstanweisungen grundsätzlich nicht gelten. Dies muss sich aus den Zuwendungsbescheiden bzw. den Zuwendungsrichtlinien ergeben.
Beschluss:
Der Hauptausschuss nimmt von dem Sachverhalt Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Eine Abstimmung erfolgt nicht.
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