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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Satzung der nicht rechtsfähigen "Nelke-Stiftung" der Stadt Barmstedt  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt
TOP: Ö 6
Gremium: Hauptausschuss Barmstedt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 05.10.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
VO/2010-627 Satzung der nicht rechtsfähigen "Nelke-Stiftung" der Stadt Barmstedt
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Heinz ScharrelBezüglich:
VO/2008-198
Federführend:Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Peter Gottschalk verweist auf die Vorlage der Verwaltung und berichtet zum Sachverhalt

Herr Peter Gottschalk verweist auf die Vorlage der Verwaltung und berichtet zum Sachverhalt. Nachdem der Nachlass der Eheleute Nelke nunmehr abgewickelt ist, steht der Anteil der Stadt Barmstedt an dem Nachlass fest. Dieser beläuft sich auf 713.642,96 €. Nunmehr kann die nichtrechtsfähige „Nelke-Stiftung“ gegründet werden und die Satzung gemäß dem vorgelegten Entwurf beschlossen werden. Er verweist darauf, dass die Satzung schon mehrfach im Ausschuss beraten worden ist und Veränderungen vorgenommen wurden. Die fiktiven Zinsen aus der Kassenbestandsverstärkung mit dem Stiftungskapital fließen in die Nelke-Stiftung. Die Satzung wurde redaktionell überarbeitet.

 

Herr Kai Perner verweist auf einige Passagen in der Satzung, die überdacht werden sollten.

§ 2 (7)  Die Auszahlung des Zuwendungsbetrages erfolgt erst nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises.

§ 10 (2) Beschlüsse über eine Satzungsänderung  bedürfen u.a. der Zustimmung aller Mitglieder des Stiftungsrates.

Zu § 13 regt Herr Kai Perner an, die Formulierung wie in § 2 (1) „gemeinnützige und mildtätige Zwecke“ vorzusehen.

 

Herr Heinz Brabandt und Herr Peter Gottschalk teilen mit, dass die Regelungen in § 2 (7) und § 10 (2) so gewollt geregelt worden sind. Der vorgeschlagenen Formulierung in § 13 wird wie vorgeschlagen zugestimmt.

 

Herr Reimer Karsten regt an, die Prüfung der Jahresrechnung (§ 8) im Zusammenhang mit der Prüfung der Jahresrechnung der Stadt durchzuführen.

Herr Peter Gottschalk antwortet, dass die Prüfung der Jahresrechnung separat durch die Stiftung erfolgen muss.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, die Satzung der nicht rechtsfähigen „Nelke-Stiftung“ der Stadt Barmstedt gemäß dem der Vorlage VO/2010-627 beigefügten Entwurf zu beschließen. In § 13 der Satzung soll die Formulierung wie in § 2 (1) „gemeinnützige und mildtätige Zwecke“ eingefügt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

7 Ja- Stimmen             

Nein- Stimmen             

Enthaltungen             

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