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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Auftragsvergabe zur Entschlammung der Teichkläranlage hier: Genehmigung einer Eilentscheidung des Bürgermeisters  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung Osterhorn Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 31.08.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:20 Anlass: ordentliche Sitzung
VO/2010-636 Auftragsvergabe zur Entschlammung der Teichkläranlage
hier: Genehmigung einer Eilentscheidung des Bürgermeisters
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Jörg Bucher
Federführend:Strategische Steuerung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Bürgermeister Friedrich Pommerening berichtet zum Sachverhalt und verweist auf die Vorlage der Verwaltung

Bürgermeister Friedrich Pommerening berichtet zum Sachverhalt und verweist auf die Vorlage der Verwaltung. Die Gemeinde Osterhorn beabsichtigt, die Entschlammung der Klärteiche vorzunehmen. Die letzte Entschlammung der Teiche hat vor 12 Jahren stattgefunden. Die Ingenieurgemeinschaft Klütz & Collegen GmbH hat die Ausschreibungsunterlagen vorbereitet und zusammen mit den weiteren amtsangehörigen Gemeinden die Ausschreibung der Leistungen veranlasst. Da kein abgegebenes Angebot vergaberechtlich gewertet werden konnte, wurde die Ausschreibung aufgehoben und Verhandlungen im Rahmen einer freihändigen Vergabe durchgeführt. Ergebnis der Verhandlungen ist, dass wirtschaftlichster Bieter der Wegezweckverband Segeberg ist. Die Auftragssumme für die Gemeinde Osterhorn beläuft sich auf 105.236,73 €. Der Bürgermeister hat den Sachverhalt der Gemeindevertretung bereits dargestellt und danach den Auftrag im Rahmen einer Eilentscheidung erteilt. Nach Absprache mit den Bürgermeistern trägt jede Gemeinde ¼ der Ingenieurkosten.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, die Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Vergabe des Auftrages für die Entschlammung der Klärteichanlage an den Wegezweckverband Segeberg zu einer Auftragssumme von 105.236,73 € zu genehmigen.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen             

0   Nein- Stimmen             

1   Enthaltungen             

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