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Auszug - Aufstellung des B-Planes Nr. 10 hier: Offenlegung des Planentwurfes a) Genehmigung des Planentwurfes b) Beteiligung der Öffentlichkeit / Auslegungsbeschluss c) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Nachdem der Aufstellungsbeschluss gefasst wurde und Frau Becker den Entwurf des B-Planes ausführlich vorgestellt hat, kann die Gemeinde Westerhorn die Offenlegung des Planentwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB veranlassen. Hierfür ist es notwendig, den vom Planungsbüro erarbeiteten Entwurf zu genehmigen und über die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger sonstiger öffentlicher Belange zu beschließen.
Beschluss:
a. Genehmigung des Planentwurfes:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, den Entwurf der Aufstellung des B-Planes Nr. 10 der Gemeinde Westerhorn für den Bereich Ecke Dorfstraße / Florastraße nach § 13 a BauGB zu genehmigen.
b. Beteiligung der Öffentlichkeit/Auslegungsbeschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Westerhorn beschließt, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach dem Baugesetzbuch durchzuführen und den Bebauungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs auszulegen.
c. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Westerhorn beschließt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach dem Baugesetzbuch durchzuführen.
Keine / Folgende Vertreter waren wegen eines Ausschlusstatbestandes nach § 22 Gemeindeordnung bei der Beratung und Abstimmung im Sitzungsraum nicht anwesend: -/-
Abstimmungsergebnis:
a. Ja- Stimmen: 7
Nein- Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
b. Ja- Stimmen: 7
Nein- Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
c. Ja- Stimmen: 7
Nein- Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
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