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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Einwohnerfragestunde  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bauausschusses Barmstedt
TOP: Ö 2
Gremium: Bauausschuss Barmstedt Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 30.03.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:55 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1
 
Wortprotokoll

1

 

1.)    Ein Anwohner der Straße Haberkamp bittet die Verwaltung, im nächsten Winter den Winterdienst dahingehend zu ändern, dass die Zuwegungen zu den Garagen im Haberkamp frei gehalten werden. Frau Ulrike Karvink vom Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung informiert die Anwesenden daraufhin darüber, dass die Pläne für den Winterdienst im kommenden Jahr demnächst in Zusammenarbeit mit dem Fachamt für Bürgerdienste und gesellschaftliche Angelegenheit überarbeitet werden soll und dann in der Politik zur Abstimmung kommen wird.

2.)    Herr Schotte weist die Anwesenden darauf hin, dass im Bereich des B-Planes Nr. 46 die Straßenbenennung zwar erfolgt ist, aber bisher noch keine Straßennamensschilder aufgestellt worden sind. Da diese Straßen jedoch bisher noch nicht an die Stadt übergeben worden sind, ist dies Sache des Erschließers. Er wird hierüber informiert.

3.)    Zum zweiten bittet Herr Schotte um Sachstandsinformationen zum Wappen, das am Rathaus angebracht werden soll. Ihm wird erläutert, dass zwischenzeitlich entsprechende statische Berechnungen vorgenommen wurden, Angebote eingeholt wurden und der Anbringungsort festgelegt wurde. Die Anbringung wird in Kürze erfolgen.

4.)    Von einem Einwohner wird die Frage nach den derzeitigen Verhältnissen der Genomühle, hierbei speziell der Sicherung, gestellt.  Er wird darüber informiert, dass bezüglich der Absicherung des Geländes vermehrt Gespräche mit der Eigentümerin geführt wurden. Auch eine anderweitige Verwertung wurde in diesem Zusammenhang bisher ohne Ergebnis angesprochen. Frau Renate Herrndorf informiert die Anwesenden noch einmal darüber, dass der Sicherungszaun defekt ist und Teile in den Gehwegbereich hineinragen und die Sicherung des Geländes und des Gebäudes dadurch derzeit nicht gewährleistet ist. Ein entsprechender Hinweis soll an das Ordnungsamt weitergeleitet werden.

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