Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Lärmaktionsplan 2024, hier; a) Abwägung der Anregungen und Bedenken der Behörden und der Öffentlichkeit b) Beschluss des Lärmaktionsplans und seines Berichts  

Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt
TOP: Ö 19
Gremium: Stadtvertretung Barmstedt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 25.02.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:33 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
Zusatz: Sollte die Sitzung am 25.02.2025 nicht stattfinden können oder aufgrund der umfangreichen Tagesordnung aus zeitlichen Gründen nicht vollständig behandelt werden können, wird mit dieser Einladung zeitgleich zu einem Folgetermin am Donnerstag den 27.02.2025 um 19:00 Uhr in der Kommunalen Halle des Rathauses Barmstedt eingeladen.
VO/2024-484-1 Lärmaktionsplan 2024, hier;
a) Abwägung der Anregungen und Bedenken der Behörden und der Öffentlichkeit
b) Beschluss des Lärmaktionsplans und seines Berichts
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Behrendt, JenniferBezüglich:
VO/2024-484
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Ortwin Schmidt (Vorsitzender Bauausschuss) führt in die Thematik ein und erläutert, dass die Lärmaktionsplanung vom Land vorgegeben ist. Losgelöst von dem Lärmaktionsplan wird die Stadt Lärmschutzmaßnahmen bei Stadtentwicklungsprojekten berücksichtigen. Die Abwägungsunterlagen lagen erst zur Vorbereitung auf die Stadtvertretungssitzung vor.

 

Herr Sass regt an, die Ampelphasen der Behelfsampel, die im Rahmen der Bauarbeiten an der Kreuzung Pinneberger Landstraße und Moltkestraße aufgestellt wurde, anzupassen. Es entstehen derzeit sehr lange Wartezeiten und dementsprechend auch Lärm für die Anwohner. Das Thema wird verwaltungsseitig geklärt.

 

 


Beschluss:

 

  1. Die während der Veröffentlichung des Entwurfs des Lärmaktionsplans abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtvertretung geprüft.
  2. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, unter Angabe der Gründe über das Ergebnis in Kenntnis zu setzen.
    Die Stadtvertretung beschließt den Lärmaktionsplan.
  3. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den von der Stadtvertretung beschlossenen Lärmaktionsplan ortsüblich bekannt zu machen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

16

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

3


 

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

Rosentwiete 4
25364 Brande-Hörnerkirchen

Telefon: 04127 - 977537

Partner