Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2024-484
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Sachverhalt:
Im Zuge der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG wurde am 11.06.2020 von der Stadtvertretung der Lärmaktionsplan der Stadt Barmstedt beschlossen und am 16.06.2020 bekannt gemacht. Dieser wurde bisher nicht angepasst.
Nach § 47d Abs. 5 BImSchG sind die Lärmaktionspläne bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch alle fünf Jahre durch die Gemeinden zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Die diesjährige turnusmäßige Überprüfung des Lärmaktionsplans aus 2020 hat ergeben, dass der bestehende Plan unter Anpassung der Daten aus der zugrundeliegenden strategischen Lärmkartierung von 2022 fortzuschreiben ist. Es ist zu erwähnen, dass die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten für die aktuelle Lärmkartierung neue Berechnungsverfahren vorgegeben hat, weshalb die neuen Lärmkarten deutlich von den Lärmkarten aus 2017 abweichen.
Zur Aufstellung des Lärmaktionsplans 2024 der Stadt Barmstedt wurden der Entwurf und zusätzliche Unterlagen zur Beteiligung nach Anforderung des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur in den in der Bauleitplanung etablierten Verfahren vom 13.12.2024 bis zum 16.01.2025 veröffentlicht. Ebenso waren die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden beteiligt.
Die bei der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen sind in der beigefügten Anlage enthalten. Zum Zeitpunkt des Verfassens der Vorlage konnte noch keine umfassende Abwägung vorgenommen werden. Diese wird zu den nachfolgenden Gremiensitzungen erarbeitet und zur abschließenden Beschlussfassung am 11.02.2025 vorbereitet. Mithin kann die Beratung im Bauausschuss als Vorberatung bzw. gremienspezifische Stellungnahme betrachtet werden.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Bauausschuss // Vorberatung // § 8 e Hauptsatzung und § 2 d Zuständigkeitsordnung
Ausschuss für Klima, Nachhaltigkeit und Naturschutz // Vorberatung // § 8 f Hauptsatzung und § 2 e Zuständigkeitsordnung
Stadtvertretung // Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die bei der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.
Anlage/n:
- Entwurf des Lärmaktionsplanes 2024
- Belastungsstatistik für die Stadt Barmstedt der Lärmkartierung 2022
- Lärmkartierung zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG in Schleswig-Holstein (Straßenlärm - 24 Stunden-Pegel LDEN in dB(A))
- Lärmkartierung zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG in Schleswig-Holstein (Straßenlärm – LNIGHT in dB(A))
- Berichterstattung zur erstmaligen Aufstellung des Lärmaktionsplanes der Stadt Barmstedt aus 2020
- Stellungsnahmen im Entwurf
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