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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2024-484-1  

Betreff: Lärmaktionsplan 2024, hier;
a) Abwägung der Anregungen und Bedenken der Behörden und der Öffentlichkeit
b) Beschluss des Lärmaktionsplans und seines Berichts
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Behrendt, JenniferBezüglich:
VO/2024-484
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
25.02.2025 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Im Zuge der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG wurde am 11.06.2020 von der Stadtvertretung der Lärmaktionsplan der Stadt Barmstedt beschlossen und am 16.06.2020 bekannt gemacht. Dieser wurde bislang nicht angepasst.

 

Nach § 47d Abs. 5 BImSchG sind die Lärmaktionspläne bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch alle fünf Jahre durch die Gemeinden zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Die diesjährige turnusmäßige Überprüfung des Lärmaktionsplans aus dem Jahr 2020 hat ergeben, dass der bestehende Plan unter Anpassung der Daten aus der zugrunde liegenden strategischen Lärmkartierung von 2022 fortzuschreiben ist. Es ist zu erwähnen, dass die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten für die aktuelle Lärmkartierung neue Berechnungsverfahren vorgegeben hat, weshalb die neuen Lärmkarten deutlich von denen aus dem Jahr 2017 abweichen.

 

Zur Aufstellung des Lärmaktionsplans 2024 der Stadt Barmstedt wurden der Entwurf und zusätzliche Unterlagen zur Beteiligung entsprechend den Anforderungen des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur im in der Bauleitplanung etablierten Verfahren vom 13.12.2024 bis zum 16.01.2025 veröffentlicht. Ebenso wurden die Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden beteiligt.

 

Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Privatpersonen ergeben sich aus den Anlagen mit den jeweiligen Abwägungsvorschlägen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

Stadtvertretung // Entscheidung //     


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die während der Veröffentlichung des Entwurfs des Lärmaktionsplans abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtvertretung geprüft.
  2. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, unter Angabe der Gründe über das Ergebnis in Kenntnis zu setzen.
    Die Stadtvertretung beschließt den Lärmaktionsplan.
  3. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den von der Stadtvertretung beschlossenen Lärmaktionsplan ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:
 

Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.   

 


Anlage/n:

 

- Lärmaktionsplan 2025

 

- Belastungsstatistik für die Stadt Barmstedt der Lärmkartierung 2022

 

- Lärmkartierung zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG in Schleswig-Holstein (Straßenlärm - 24 Stunden-Pegel LDEN in dB(A))

 

- Lärmkartierung zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG in Schleswig-Holstein (Straßenlärm LNIGHT in dB(A))

 

- Berichterstattung zur erstmaligen Aufstellung des Lärmaktionsplanes der Stadt Barmstedt aus 2020

 

- Abwägungsvorschlag

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 01_Lärmaktionsplan 2025 (171 KB)      
Anlage 2 2 02_LAP_2025_Beteiligung_Abwaegung (373 KB)      
Anlage 3 3 03_DANord-Ausdruck zur Belastungsstatistik für die Stadt Barmstedt im Rahmen der Lärmkartierung 2022 (96 KB)      
Anlage 4 4 04_Strasse_LDEN_1056002_Barmstedt_20221130 (8574 KB)      
Anlage 5 5 05_Strasse_LN_1056002_Barmstedt_20221130 (8644 KB)      
Stammbaum:
VO/2024-484   Lärmaktionsplan 2024, hier; a) Abwägung der Anregungen und Bedenken der Behörden und der Öffentlichkeit b) Beschluss des Lärmaktionsplans und seines Berichts   FB 400 Bauen und Umwelt   Beschlussvorlage Barmstedt
VO/2024-484-1   Lärmaktionsplan 2024, hier; a) Abwägung der Anregungen und Bedenken der Behörden und der Öffentlichkeit b) Beschluss des Lärmaktionsplans und seines Berichts   FB 400 Bauen und Umwelt   Beschlussvorlage Barmstedt

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