Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2024-484-1
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Sachverhalt:
Im Zuge der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG wurde am 11.06.2020 von der Stadtvertretung der Lärmaktionsplan der Stadt Barmstedt beschlossen und am 16.06.2020 bekannt gemacht. Dieser wurde bislang nicht angepasst.
Nach § 47d Abs. 5 BImSchG sind die Lärmaktionspläne bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch alle fünf Jahre durch die Gemeinden zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Die diesjährige turnusmäßige Überprüfung des Lärmaktionsplans aus dem Jahr 2020 hat ergeben, dass der bestehende Plan unter Anpassung der Daten aus der zugrunde liegenden strategischen Lärmkartierung von 2022 fortzuschreiben ist. Es ist zu erwähnen, dass die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten für die aktuelle Lärmkartierung neue Berechnungsverfahren vorgegeben hat, weshalb die neuen Lärmkarten deutlich von denen aus dem Jahr 2017 abweichen.
Zur Aufstellung des Lärmaktionsplans 2024 der Stadt Barmstedt wurden der Entwurf und zusätzliche Unterlagen zur Beteiligung – entsprechend den Anforderungen des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur – im in der Bauleitplanung etablierten Verfahren vom 13.12.2024 bis zum 16.01.2025 veröffentlicht. Ebenso wurden die Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden beteiligt.
Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Privatpersonen ergeben sich aus den Anlagen mit den jeweiligen Abwägungsvorschlägen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Stadtvertretung // Entscheidung //
Beschlussvorschlag:
- Die während der Veröffentlichung des Entwurfs des Lärmaktionsplans abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtvertretung geprüft.
- Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, unter Angabe der Gründe über das Ergebnis in Kenntnis zu setzen.
Die Stadtvertretung beschließt den Lärmaktionsplan. - Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den von der Stadtvertretung beschlossenen Lärmaktionsplan ortsüblich bekannt zu machen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.
Anlage/n:
- Lärmaktionsplan 2025
- Belastungsstatistik für die Stadt Barmstedt der Lärmkartierung 2022
- Lärmkartierung zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG in Schleswig-Holstein (Straßenlärm - 24 Stunden-Pegel LDEN in dB(A))
- Lärmkartierung zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG in Schleswig-Holstein (Straßenlärm – LNIGHT in dB(A))
- Berichterstattung zur erstmaligen Aufstellung des Lärmaktionsplanes der Stadt Barmstedt aus 2020
- Abwägungsvorschlag
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Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
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