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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Kita Bahnhofstraße - Arbeitsschutzauflagen  

Sitzung des Ausschusses für Jugend und Soziales Barmstedt
TOP: Ö 11
Gremium: Ausschuss für Jugend und Soziales Barmstedt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 18.01.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1
VO/2024-009 Kita Bahnhofstraße - Arbeitsschutzauflagen
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Gülck, HenningBezüglich:
VO/2023-472
Federführend:FB 303 Bürgerservice - Soziales, KiTa, Jugend, Senioren   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Boretzki trägt die Vorlage vor.

 

Unter Berücksichtigung der Arbeitsschutzauflagen (Toiletten und Mitarbeiterraum) soll die Variante 4 fortentwickelt werden. Klarstellend wird durch die Verwaltung nochmals darauf hingewiesen, dass die Variante 4 auch eine bauliche Erweiterung für den innerhäusigen Umzug der „roten Gruppe“ beinhalte.

 

Auf Nachfrage wird bestätigt, dass der Träger angeboten hat, die Finanzierung der Maßnahme vorzunehmen.

 

 


Beschluss:

Der Ausschuss für Jugend und Soziales empfiehlt der Stadtvertretung die folgenden Beschlussfassungen:

 

  1. Die im Beschluss der Stadtvertretung vom 28.09.2021 beschlossene Auflage, dass als Gegenleistung für die Finanzierung der Baumaßnahme ein Eigentumsrecht per Grundbucheintrag zu Gunsten der Stadt eingetragen werden muss, wird aufgehoben.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:   10

Nein-Stimmen:   0

Enthaltungen:   0

 

  1. Der Antrag des Vereins für weibliche Diakonie e.V. zur Erweiterung der Kita Bahnhofstraße um eine Gruppe wird abgelehnt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:   10

Nein-Stimmen:   0

Enthaltungen:   0

 

  1. Zur Behebung der Arbeitsschutzauflagen soll die Planung auf Grundlage der Variante 4 entsprechend des Entwurfes vom 29.04.2020 weiterverfolgt werden, ein Kostenumfang ist zu ermitteln.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:   10

Nein-Stimmen:   0

Enthaltungen:   0

 

  1. Die Entscheidung zur Finanzierung der Maßnahme wird vertagt. Der Träger wird gebeten, einen Finanzierungsplan vorzulegen. Nach entsprechender Vorlage erfolgt die Entscheidung, ob die Stadt oder der Träger die Maßnahme finanzieren wird.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

10

Nein- Stimmen:

  0

Enthaltungen:

0  

 

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