Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2024-009
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Sachverhalt:
Zwischenzeitlich liegt die erneute Stellungnahme der Staatlichen Arbeitsschutzbehörde vom 13.12.2023 vor, hiernach wird die Toilettensituation sowie der fehlende Pausenraum nach wie vor bemängelt.
Entsprechend der Beschlussfassung des Ausschusses vom 13.09.2021 bzw. der Stadtvertretung vom 28.09.2021 sollte als Gegenleistung für die Finanzierung der Baumaßnahme ein Eigentumsrecht per Grundbucheintrag zu Gunsten der Stadt gesichert werden.
Nach Ausführung des Prof. Dr. Nebendahl vom 13.06.2022 besteht diese Möglichkeit nicht. Insofern müsste die Stadt von dieser Forderung Abstand nehmen und die Beschlussfassung anpassen.
Weitere Hintergründe zur Entwicklung der Kita Bahnhofstraße können der „Vorlage VO2023-472“ entnommen werden.
Während der letzten Sitzung des Ausschusses wurde vereinbart, dass die Architekten des Vereins für weibliche Diakonie zwei Varianten für die Entwicklung der Kita verfolgen. Krankheitsbedingt sowie im Anschluss auf Grund der Feiertage wurden bisher noch keine Entwürfe aufgestellt. Zum jetzigen Zeitpunkt wurde daraufhin besprochen, dass die Entscheidung zur Gruppenerweiterung abgewartet wird.
Bisher wurde von An- / Umbaukosten im Umfang von 705.000,00 € ausgegangen, in der Haushaltsplanung der Kita Bahnhofstraße wurden darlehensfinanzierte Baukosten im Umfang von 780.000,00 € berücksichtigt. Die Zins- und Tilgungleistungen sind im Haushalt der Kita Bahnhofstraße mit ca. 39.000 € veranschlagt. Der jetzt anfallende Kostenrahmen muss in der weiteren Planung ermittelt werden.
In welcher Form eine Finanzierung der Maßnahme erfolgen soll, muss nun noch mit dem Träger verhandelt werden. Der Träger hat bereits signalisiert, dass eine Finanzierung über diesen durchaus möglich wäre.
Zur Finanzierung würden zwei Möglichkeiten bestehen:
Kreditfinanziert durch den Träger:
Die Baukosten würden in Form der Zins- und Tilgungsleistungen den Haushalt der Kita Bahnhofstraße belasten. In 2024 würden diese Kosten durch den Defizitausgleich von der Stadt übernommen.
Ab 2025 sind diese Kosten dann eigenständig durch die Kita zu tragen, da die Kita ab dann die SQKM-Mittel erhält.
Bisher sind diese Kosten nicht ausreichend in den SQKM-Mitteln berücksichtigt, ob sich dies nach Beendigung der Evaluationsphase ändert, bleibt abzuwarten.
Sollten diese Kosten weiterhin nicht ausreichend berücksichtigt werden, wird der Träger mit der Stadt eine Kostenbeteiligung aushandeln müssen.
Kreditfinanziert durch die Stadt:
Bei Kreditfinanzierung durch die Stadt müssten die Kosten noch in den Haushalt 2024 aufgenommen werden.
Die Zahlungen würden dann über die Stadt nach Mittelanforderung des Trägers vorgenommen werden müssen.
Die Gesamtmaßnahme müsste kreditfinanziert werden. Die Zins- und Tilgungsleistungen würden im Jahr 2024 durch die Stadt getragen werden, wie letztendlich auch bei der Kreditfinanzierung durch den Träger.
Ab 2025 fließen die SQKM-Mittel der Kita zu, so dass die Kita den Anteil für das Gebäude erhält. Insofern müsste die Stadt mit der Kita in Verhandlung treten und die jährlichen Zins- und Tilgungsleistungen durch den Träger erstattet bekommen.
Der Vorlage sind die Stellungnahme der Staatlichen Arbeitsschutzbehörde sowie des Prof. Dr. Nebendahl als nichtöffentliche Dokumente beigefügt.
Der Ausschuss für Jungend und Soziales sollte der Stadtvertretung nun einen Beschlussvorschlag zu folgenden Punkten unterbreiten:
- Rücknahme der Beschlussfassung vom 28.09.2021 bezüglich der Eigentumsübertragung nach Durchführung der Maßnahme.
- Empfehlung zum Antrag auf Gruppenerweiterung vom 19.06.2023 / Empfehlung der weiter zu verfolgenden Variante.
- Empfehlung zur Finanzierung der Maßnahme.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.
Eine Beteiligung erfolgt ggf. über das Kinder- und Jugendforum (Jugendzentrum).
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich
folgende Beratungsreihenfolge:
Ausschuss für Jugend und Soziales Barmstedt // Vorberatung
Stadtvertretung // Entscheidung)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung Barmstedt beschließt:
- die Rücknahme der Auflage im Beschluss vom 28.09.2021, dass als Gegenleistung für die Finanzierung der Baumaßnahme ein Eigentumsrecht per Grundbucheintrag zu Gunsten der Stadt eingetragen werden muss.
- dem Antrag des Vereins für weibliche Diakonie e.V. zur Erweiterung der Kita Bahnhofstraße um eine Gruppe zuzustimmen / abzulehnen. Es soll eine Krippen-, Familien- / Elementargruppe eingerichtet werden.
3.a) unter Berücksichtigung der Abstimmung zu 2. die Planungen für die Variante 4 entsprechend des Entwurfes vom 29.04.2020 (unter Berücksichtigung einer Gruppenerweiterung) weiter zu verfolgen und einen Kostenumfang zu ermitteln.
3. die Maßnahme soll über den Träger / die Stadt finanziert werden, entsprechende Details sollen mit dem Träger ausgehandelt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die geplanten Sanierungsmaßnahmen entsprechend des 2021 beschlossenen Entwurfes hat die Diakonie Baukosten in Höhe von 780.000 € veranschlagt. Die Finanzierung könnte über einen Kredit der Kirche erfolgen. Im Haushaltsplan 2024 der Kita Bahnhofstraße sind
entsprechende Zins- und Tilgungsleistungen eingeplant.
Sofern die Finanzierung der Maßnahme direkt über einen Kredit der Stadt laufen sollte,
müssen entsprechende Mittel im Haushalt eingeplant werden.
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