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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Wohngebiet südlich Kloster" der Gemeinde Osterhorn für das Gebiet südlich "Kloster", westlich des "Brander Weg" und östlich der "Dorfstraße"  

Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung Osterhorn Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 12.10.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus Brande-Hörnerkirchen
Ort: Steinstraße 11, 25364 Brande-Hörnerkirchen
VO/2023-426 Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Wohngebiet südlich Kloster" der Gemeinde Osterhorn für das Gebiet südlich "Kloster", westlich des "Brander Weg" und östlich der "Dorfstraße"
     
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Behrendt, Jennifer
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Lange erläutert den Sachverhalt ausführlich.

 

Er teilt mit, dass es am 12.10.2023 einen Hinweis vom SHGT gegeben hat, welcher darauf hinweist, dass es keine weiteren Handlungsempfehlungen zu dem Thema geben wird. Auf Grund dessen, dass der Bebauungsplan erst am 30.06.2023 in Kraft getreten ist, ist das Aufhebungsverfahren die beste Lösung.

 

Es werden keine weiteren Fragen gestellt.


Beschluss:

 

  1. Für das Gebiet südlich „Kloster", westlich des „Brander Weg“ und östlich der "Dorfstraße" wird der Bebauungsplan Nr. 2 aufgehoben.

 

  1. Der Aufhebungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll ein Planungsbüro in Rellingen beauftragt werden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

9

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

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