Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Bebauungsplan Nr. 79 für das Gebiet in der "Norderstraße", südlich der AKN-Bahnlinie, westlich der Straße "Mittelweg" und nördlich der "Geschwister-Scholl-Straße" hier: erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt
TOP: Ö 13
Gremium: Stadtvertretung Barmstedt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 26.09.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1
Zusatz: Sollten Themen auf Grund der umfangreichen Tagesordnung aus zeitlichen Gründen nicht behandelt werden können, wird mit dieser Einladung zeitgleich ein Folgetermin am Mittwoch, den 27.09.2023 um 19.00 Uhr in der Kommunalen Halle des Rathauses Barmstedt eingeladen.
VO/2023-313 Bebauungsplan Nr. 79 für das Gebiet in der "Norderstraße", südlich der AKN-Bahnlinie, westlich der Straße "Mittelweg" und nördlich der "Geschwister-Scholl-Straße"
hier: erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Behrendt, Jennifer
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Siehe TOP 11


Beschluss:

 

Der Entwurf des B-Planes Nr. 79 der Stadt Barmstedt für das Gebiet in der "Norderstraße", südlich der AKN-Bahnlinie, westlich der Straße "Mittelweg" und nördlich der "Geschwister-Scholl-Straße" und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

Der Entwurf des B-Planes Nr. 79 der Stadt Barmstedt und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB zu veröffentlichen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Veröffentlichung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der Veröffentlichung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 und Satz 4 BauGB wird die Veröffentlichungsfrist angemessen verkürzt. Des Weiteren wird die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

22

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de

De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de

De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

 

Telefon: 04127 - 977537

Partner