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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2023-313  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 79 für das Gebiet in der "Norderstraße", südlich der AKN-Bahnlinie, westlich der Straße "Mittelweg" und nördlich der "Geschwister-Scholl-Straße"
hier: erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Behrendt, Jennifer
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Barmstedt Vorberatung
04.09.2023 
Sitzung des Bauauschusses Barmstedt (offen)   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
26.09.2023 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Mit den vorangegangenen Schritten zur Heilung des Verfahrens zum B-Plan Nr. 79 der Stadt Barmstedt wurden bisher lediglich Beschlüsse aufgehoben (Vorlage Nr. 2023/310 und 2023/312 dieser Sitzung).

 

Zur Fortführung dieses Planaufstellungsverfahrens ist es nun notwendig, den Entwurf der Bauleitplanunterlagen erneut zu beschließen sowie diese gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) erneut zu veröffentlichen (Beteiligung der Öffentlichkeit) und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

 

Weitere Ergebnisse und Anforderungen aus der vorherigen Beteiligung wurden in die Planungen einbezogen (s. beigefügte Abwägungstabelle).

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

Bauausschuss // Vorberatung // § 8 e Nr. 2 und 6 Hauptsatzung und § 2 d Nr. 5 Zuständigkeitsordnung

 

Stadtvertretung // Entscheidung // § 27 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO)  


Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf des B-Planes Nr. 79 der Stadt Barmstedt r das Gebiet in der "Norderstraße", südlich der AKN-Bahnlinie, westlich der Straße "Mittelweg" und nördlich der "Geschwister-Scholl-Straße" und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

Der Entwurf des B-Planes Nr. 79 der Stadt Barmstedt und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB zu veröffentlichen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Veröffentlichung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der Veröffentlichung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

 

Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 und Satz 4 BauGB wird die Veröffentlichungsfrist angemessen verkürzt. Des Weiteren wird die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt.

 


Finanzielle Auswirkungen:
 

Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen. 


Anlage/n:

  1. BP Planzeichnung (Teil A)
  2. BP Text (Teil B)
  3. BP Begründung
  4. BP Abwägung
  5. Bodengutachten I
  6. Bodengutachten II
  7. Wasserwirtschaftliches Konzept
  8. Schallgutachten

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. BP Planzeichnung (Teil A) (1199 KB)      
Anlage 2 2 2. BP Text (Teil B) (68 KB)      
Anlage 3 3 3. BP Begründung (7430 KB)      
Anlage 4 4 4. BP Abwägung (1883 KB)      
Anlage 5 5 5. Bodengutachten I (6553 KB)      
Anlage 6 6 6. Bodengutachten II (16109 KB)      
Anlage 7 7 7. Wasserwirtschaftliches Konzept (1343 KB)      
Anlage 8 8 8. Schallgutachten (4379 KB)      

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