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Auszug - Fraktionsantrag der CDU-Fraktion: Antrag Kinderspielplatz
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Wortprotokoll |
Der Beschlussvorschlag wird verlesen. Herr Reiner berichtet von den Beratungen aus dem Sozialausschuss vom 04.09. Im Rahmen dessen wurde Punkt a des Antrages als gegenstandslos betrachtet, da regelmäßige Überprüfungen der Spielplätze stattfänden.
Bezüglich Punkt b des Antrages legt Herr Reiners dar, dass eine Vertagung auf eine Sitzung des Sozialausschusses im Jahr 2024 beschlossen wurde.
Auf eine Rückfrage Herrn Poethkes hinsichtlich der vorangegangenen Ausführungen zur Gegenstandslosigkeit der Überprüfungen der Spielplätze wird erörtert, dass Mängel an diesen seit März diesen Jahres nicht behoben wurden.
Mit Blick auf das übliche Prozedere zur Überwachung der Kinderspielplätze, Abnahmen durch den TÜV und Sichtkontrollen durch den Bauhof, wird dieses Vorkommnis verwaltungsseitig geprüft.
Im Ergebnis werden die Kinderspielplätze durch die Landjugend mit seitens der Gemeinde zur Verfügung gestellten Materialien und nach im Vorwege erfolgter Begutachtung durch den Bauhof hergerichtet.
Aufgrund der erneut auftretenden Dopplung von thematischen Inhalten in verschiedenen Ausschüssen wird die Klärung von Zuständigkeiten und Federführungen im Rahmen der Zusammenarbeit der Fachausschüsse der Gemeinde als klärungsbedürftig dargestellt.
Beschluss: Dem Beschluss des Sozialausschusses vom 04.09.2023 wird gefolgt. Der Bau- und Wegeausschuss Hörnerkirchen beschließt demnach, den Antrag der CDU Fraktion auf die ersten Sitzungen des Sozialausschusses bzw. des Bauausschusses im Jahr 2024 zu verschieben. Bis dahin erfolgt eine Bedarfsermittlung für den Umfang eines Spielplatzes für das gesamte Gemeindegebiet sowie eine Ermittlung der möglichen Standorte.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
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