Politik / Ratsinformationssystem
Auszug - importierte Sitzung
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Beschluss |
N i e d e r s c h r i f t
über die Sitzung des Umweltausschusses der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen
am Mittwoch, dem 23. Februar 2005
in der Gaststätte „Cantina“ in Brande-Hörnerkirchen, Kirchenstr. 1
Beginn: 19.35 Uhr
Ende: 21.40 Uhr
Anwesend:
a) stimmberechtigt:
- Frithjof Schmidt, Vorsitzender
- Silke Sahhar
- Jürgen Hommola
- Heinrich Riepen
- Joachim Hensel
- Christian Schütz
- Jens Fischer ab TOP 3
b) nicht stimmberechtigt:
- Holger Lefenau
- Ralf Ramcke vom Kreis Pinneberg - Fachdienst Umwelt
- Birgit Hommola
- Hans-Jörg Ingwersen
- Andreas Welling
- Axel Fichtner
- Amtsangestellte Imke Peters vom Amt Hörnerkirchen als Protokollführerin
Die Mitglieder des Umweltausschusses sind durch Einladung vom 14.02.2005 auf Mittwoch, den 23. Februar 2005 um 19.30 Uhr unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen worden.
Der Vorsitzende stellt bei der Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen Form, Inhalt und Frist der Einladung keine Einwendungen erhoben werden. Es wird beantragt, den bisherigen Tagesordnungspunkt Nr. 6 „Baumschutz“ als Tagesordnungspunkt Nr. 3 zu behandeln. Dadurch werden die Tagesordnungspunkte 3, 4 und 5 zu den Tagesordnungspunkten 4, 5 und 6. Diesem Antrag wird einstimmig stattgegeben.
Der Umweltausschuss ist nach der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Die Sitzung ist öffentlich.
T a g e s o r d n u n g
1. Einwohnerfragestunde (maximal 30 Minuten)
2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 30.11.2004
3. Baumschutz
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Schredderaktion 2005
6. Aktion Dorfputz 2005
7. Betrieb der zentralen Ortsentwässerung
8. Indirekteinleiterüberwachung
hier: Übertragung der Aufgaben auf den Abwasserzweckverband
9. Mitteilungen und Anfragen
TOP 1 - Einwohnerfragestunde (maximal 30 Minuten)
Von der Möglichkeit der Einwohnerfragestunde wird von den Anwesenden kein Gebrauch gemacht.
TOP 2 - Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 30. November 2004
Die Sitzungsniederschrift vom 30. November 2004, die allen Mitgliedern des Umweltausschusses in Ablichtung zugegangen ist, wird in der vorliegenden Fassung genehmigt.
Abstimmergebnis: 6 dafür
TOP 3 – Baumschutz
Herr Ramcke vom Fachdienst Umwelt des Kreises Pinneberg informiert die Mitglieder des Umweltausschusses darüber, dass der Kreis für den Baumschutz im Rahmen der Naturdenkmalverordnung (einzigartige Bäume von besonderer Größe und hohem Alter) und der Landschaftsschutzgebiete (Bäume, die einer schutzwürdigen Landschaft prägenden Charakter geben) zuständig ist. Der Baumschutz über diese beiden Vorgaben hinaus ist Sache der Gemeinde. Trotz einer Festlegung im Landesnaturschutzgesetz, dass die Entfernung ortsbildprägender Bäume eine Genehmigung erfordert, wird der Kreis diese Aufgabe nicht wahrnehmen und auf die Regelung der Gemeinde verweisen. Deshalb empfiehlt der Kreis der Gemeinde, die Aufstellung eines Baumkatasters und den Erlaß einer Baumschutzsatzung als rechtliche Grundlage. Herr Hans Hackländer steht als Kreisnaturschutzbeauftragter der Gemeinde bei der Erstellung eines Baumkatasters zur Verfügung. Nach Festlegung des Baumkatasters sollte eine Information an die betroffenen Eigentümer erfolgen.
Weiter gibt es die Möglichkeit die Bäume durch einen generell in der Baumschutzsatzung fesgelegten Stammumfang, z.B. 80 cm gemessen in 1 Meter Höhe, zu schützen.
Nach einer ausführlichen Sachdiskussion beschließt der Umweltausschuss, dass bei einer Wegebegehung im Frühjahr 2005 festgestellt werden soll, wo evtl. schutzwürdige Bäume vorhanden sind um dann erneut zu beraten, ob die Aufstellung eines Baumkatasters erforderlich ist.
Abstimmungsergebnis: 6 dafür, 1 Enthaltung
TOP 4 – Bericht des Ausschussvorsitzenden
Der Vorsitzende Frithjof Schmidt bedankt sich, dass Herr Holger Lefenau anwesend ist, um beim Tagesordnungspunkt 7 „Betrieb der zentralen Ortsentwässerung“ beratend zur Seite zu stehen.
Der Vorsitzende berichtet außerdem, dass er über die Themen Dorfputz und Schredderaktion bei den entsprechenden Tagesordnungspunkten informieren wird.
TOP 5 – Schredderaktion 2005
Nach einer kurzen Beratung beschließt der Umweltausschuss einstimmig, dass eine Schredderaktion beim Kreis Pinneberg angemeldet werden soll.
TOP 6 – Aktion Dorfputz 2005
Der Vorsitzende informiert die Mitglieder des Umweltausschusses darüber, dass der diesjährige Dorfputz der amtsangehörigen Gemeinden am 08.04.2005 stattfindet. Ein entsprechender Container ist bereits bestellt und wird an diesem Tag in der Rosentwiete 34 (bei Leisching) aufgestellt. Ein Bekanntmachung hierüber soll über eine bereits geplante Postwurfsendung an die Einwohner erfolgen.
Der Umweltausschuss beschließt mit 6 Stimmen dafür und 1 Enthaltung, dass die Aktion Dorfputz 2005 wie vorgenannt durchgeführt werden soll.
TOP 7 – Betrieb der zentralen Ortsentwässerung
Herr Holger Lefenau berichtet über die häufig anfallenden Reparaturarbeiten bestimmter Pumpstationen. Der Defekt an den Pumpen entsteht durch eine falsche Entsorgung von Hygieneartikeln wie z.B. „Hakle-Feucht-Tücher“, Slipeinlagen etc. der angeschlossenen Haushalte. Weiter berichtet er, dass an der Schule eine neue Pumpe eingebaut wurde, die diese Verunreinigungen bewältigen kann. Der Anschaffungspreis einer entsprechenden Pumpe liegt etwas über 4.000 EUR. Die bisherigen Pumpen haben voraussichtlich noch eine Lebensdauer von 5-6 Jahren, dann kann es sein, dass ca. 30 Pumpen in kurzer Zeit zu ersetzen sind. Deshalb wird der Vorschlag gemacht 4 neue Pumpen anzuschaffen, die an den betroffenen Stellen eingebaut werden um die laufenden Reparaturkosten zu senken. Die bisherigen Pumpen sollen als Ersatzpumpen benutzt werden.
Der Umweltausschuss beschließt einstimmig, dass das Amt Hörnerkirchen eine Aufstellung der laufenden Reparaturkosten der Firma Lefenau zusammenstellen soll und empfiehlt dem Finanzausschuss, nach Klärung der Finanzierung, 4 neue Pumpen anzuschaffen.
TOP 8 – Indirekteinleiterüberwachung
hier: Übertragung der Aufgaben auf den Abwasserzweckverband
Sachverhalt
Im Rahmen der Funktionalreform der Landesregierung (Verlagerung von Aufgaben nach „unten“) wurde durch die mehrfache Änderung des Landeswassergesetzes die Aufgabe der Genehmigung und Überwachung von Indirekteinleitungen (für Betriebe o.ä., die gefährliche Stoffe in das gemeindliche Kanalnetz einleiten wollen) auf die Gemeinden übertragen. Bisher wurden diese Genehmigungen durch das Staatliche Umweltamt Itzehoe (vormals ALW) bzw. durch die Wasserbehörde des Kreises Pinneberg erteilt.
Vom AZV Pinneberg wird angeboten, diese durch Landesrecht definierte Aufgabe für die Kommunen zu erledigen. Außerdem wird angeboten, dass die Überwachung aller Indirekteinleiter nach kommunalem Recht zukünftig einschließlich der Verwaltung und des Vollzuges durch den AZV erledigt wird.
Gerade die Überwachung der Indirekteinleiter ist wichtig für die Qualität des Abwassers. Unerlaubtes Einleiten von Stoffen kann zum Einen zur Erhöhung der Abwassergebühr wegen erhöhter Anforderung an die Reinigung des Abwassers und die Entsorgung der Reststoffe führen, zum Anderen einen Straftatbestand darstellen, der sich nicht nur auf den Verursacher, sondern auch auf die Verwaltung auswirken kann. Dieses sollte durch eine gründliche und qualifizierte Kontrolle vermieden werden
Da beim AZV Pinneberg das entsprechende Fachpersonal zur Verfügung steht und eine zentral angesiedelte Bearbeitung mit Sicherheit kostengünstiger ist als die Einzelbearbeitung in jeder Gemeinde, wird die beabsichtigte Aufgabenübertragung verwaltungsseitig voll unterstützt.
Vom AZV Pinneberg wurde bestätigt, dass die Verwaltungskosten für die Genehmigungen nach Landesrecht nicht in die Abwassergebühren einfließen, da diese Kosten von dem jeweiligen Antragsteller zu tragen sind. Für die kommunale Überwachung sind Kosten veranschlagt worden, die aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten (aufgewendete Stunden) noch differieren können, wahrscheinlich hin zum Günstigeren.
Der Umweltausschuss empfiehlt einstimmig der Gemeindevertretung und dem Amtsausschuss, grundsätzlich die Aufgabe der „Genehmigung und Überwachung von Indirekteinleitungen gemäß § 33 LWG“ auf den AZV Pinneberg zu übertragen.
Außerdem wird einstimmig empfohlen, sich für die „Genehmigung und Überwachung von Indirekteinleitungen gemäß § 31 LWG“ weitere Angebote einzuholen.
Herr Frithjof Schmidt hat im Allgemeinen zum TOP 8 die Anwesenden informiert anschließend den Raum verlassen und an der Beratung und Beschlussfassung zu
diesem Tagesordnungspunkt gemäß § 22 GO nicht teilgenommen.
TOP 9 – Mitteilungen und Anfragen
- Der Vorsitzende informiert den Umweltausschuss darüber, dass er „Spielregeln“ der
BIAB erhalten hat. Die Spielregeln beinhalten Informationsflüsse zwischen den
Bürgermeistern der Gemeinden Rethwisch und Lägerdorf und dem Werk Lägerdorf der
Holcim (Deutschland) AG. (Dialog zwischen der Interessengruppe Bürgerinitiative zur
Verhinderung gesundheitsschädlicher Abfallbeseitigung). Auf Wunsch von Herrn
Hommola wird hier nicht näher drauf eingegangen.
- Bürgermeister Winter soll die Jägerschaft bitten, die Bäume in Bokelseß zu bearbeiten.
- Die Bäume und Sträucher am Friedhof Richtung Landesstraße müssen für eine bessere
Einsicht der Straße zurückgeschnitten werden. Der Friedhofswärter, Herr Harald
Behncke, soll durch Herrn Jens Fischer informiert werden.
- Die Amtsarbeiter sollen die illegalen Schuttablagerungen am Tiefbrunnen in Bokelseß
beseitigen.
- Eine Kopie des Grünpflegevertrages der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen möchte Herr
Frithjof Schmidt und Herr Hans-Jörg Ingwersen erhalten.
- Die Klärung der Moorparzellen der Gemeinde Brande-Hörnerlichen in Bokelseß soll zur
nächsten Sitzung des Umweltausschusses vorgelegt werden.
- Die Pflege und eine eventuelle Bepflanzung des Rondells im Halenbruk soll durch die
Gemeindevertretung beschlossen werden, da hierfür Kosten entstehen.
- Die Amtsarbeiter sollen die öffentlichen Beete im Oldehl (vor Rittscher) zurückschneiden,
damit eine Pflege durch den Anwohner wieder möglich ist.
- Eine Verrohrung des Grabens in der Barmstedter Straße zwischen Petersen und Dräger
wird erfolgen. Eine Fahrbahnerneuerung durch Teer der Barmstedter Straße im Bereich
des Kreuzweges ist auch vorgesehen. Vorübergehend wurde eine Geschwindigkeits-
beschränkung auf 70 km/h aufgestellt.
Umweltausschussvorsitzender Protokollführerin
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de