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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Aufstellung einer Klarstellungssatzung für den Ortsteil Brande nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB hier: Satzungsbeschluss  

Sitzung des Bau- und Wegeausschusses Brande-Hörnerkirchen
TOP: Ö 6
Gremium: Bau- und Wegeausschuss Brande-Hörnerkirchen Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 08.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:54 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Bürgerstube Brande-Hörnerkirchen
Ort: Steinstraße 7, 25364 Brande-Hörnerkirchen
VO/2022-252-1 Aufstellung einer Klarstellungssatzung für den Ortsteil Brande nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB
hier: Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wagener, ClarissaBezüglich:
VO/2022-252
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Fischer, Herr Ingwersen und Herr Richter verlassen aufgrund von Befangenheit nach § 22 GO den Raum.

 

Frau Buchner übernimmt die Leitung der Sitzung und stellt den Sachverhalt vor.

 

Herr Welling schlägt vor, grundsätzlich darüber zu beraten, ob eine Satzung überhaupt gewollt ist, bevor über einen konkreten Satzungsbereich abgestimmt wird.

 

Frau Kröger hat Bedenken aufgrund der Vorbildwirkung, die durch diese Satzung entstehen könnte. Außerdem ist bei weiterer Bebauung auch mit höherem Verkehrsaufkommen zu rechnen.

 

 

Frau Buchner spricht sich für die Satzung aus, besonders aufgrund des wenig bürokratischen Verfahrens.


Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Wegeausschuss der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

 

a) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen beschließt die Satzung über den im Zusammenhang bebauten Ortsteil („Klarstellungssatzung“) gem. § 34 (4) S.1 Nr.1 BauGB für den Ortsteil Brande. Das Satzungsgebiet ist in der Anlage „Satzungsgebiet Brande Variante 1 dargestellt.

 

b) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen beschließt die Satzung über den im Zusammenhang bebauten Ortsteil („Klarstellungssatzung“) gem. § 34 (4) S.1 Nr. 1 BauGB für den Ortsteil Brande. Das Satzungsgebiet ist in der Anlage „Satzungsgebiet Brande Variante 2 dargestellt.

 

Der Beschluss der Satzung durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Satzung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass die rechtskräftige Satzung ins Internet unter der Adresse „https://www.vg-barmstedt-hoernerkirchen.de/amt-hoernerkirchen/bauleitplanung“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

a) 0

 

 b) 3

Nein- Stimmen:

a) 4

 

b) 1

Enthaltungen:

a) 0

 

b) 0

 

Der Bau- und Wegesausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Variante 2 der Klarstellungssatzung für den Ortsteil Brande zu beschließen.
 

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