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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Eingliederung des Bauhofes des Amtes Hörnerkirchen in den Bauhof der Stadt Barmstedt  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Amtsausschusses Hörnerkirchen
TOP: Ö 11
Gremium: Amtsausschuss Hörnerkirchen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 16.07.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gemeindezentrum Lindenhof
Ort: Bahnhofstraße 25, 25364 Westerhorn
VO/2009-362 Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Eingliederung des Bauhofes des Amtes Hörnerkirchen in den Bauhof der Stadt Barmstedt
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Heinz ScharrelBezüglich:
VO/2008-231
Federführend:Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Amtsvorsteher Reimers berichtet zur Eingliederung des Bauhofes des Amtes Hörnerkirchen in den Bauhof der Stadt Barmstedt

Amtsvorsteher Reimers berichtet zur Eingliederung des Bauhofes des Amtes Hörnerkirchen in den Bauhof der Stadt Barmstedt. Die Stadtvertretung Barmstedt und der Amtsausschuss des Amtes Hörnerkirchen haben im Frühjahr 2009 entsprechende Grundsatzbeschlüsse gefasst. Nunmehr liegt der Entwurf eines öffentlich-rechtlichen Vertrages vor. Beigefügt ist ebenfalls eine Kalkulation des ermittelten Stundenverrechnungssatzes für die Inanspruchnahme von Leistungen des Bauhofes. Herr Bucher berichtet, dass der Hauptausschuss der Stadt Barmstedt § 5 Absatz 1 wie folgt geändert hat: Die Worte „nach den Weisungen“ werden durch die Worte „auf Anfrage“ und das Wort „und“ durch das Wort „oder“ ersetzt. Kern ist, dass der Amtsvorsteher, die Bürgermeister und der Leitende Verwaltungsbeamte den Mitarbeitern/innen des Bauhofes nicht direkt Weisungen erteilen können. Dies war von Anfang an bei der Erstellung des Vertragsentwurfes auch nicht vorgesehen. Insofern ist die Änderung aus Sicht der Verwaltung unkritisch.

Herr Konkel teilt mit, dass er Probleme mit dem letzten Satz der Präambel des Vertrages hat. Hier ist von in Frage kommenden Privatisierungen die Rede.

Herr Bucher teilt mit, dass nicht Ziel des Vertrages die Privatisierung von Leistungen des Bauhofes ist. Vielmehr geht es um die Vergleichbarkeit der Leistungen des Bauhofes mit Leistungen privater Anbieter. Im Rahmen der Umstellung auf die Doppik wird ohnehin die Kosten- und Leistungsrechnung auch für den Bereich des Bauhofes eingesetzt.

Herr Pommerening vertritt die Auffassung, dass die derzeitige Flexibilität des Bauhofes erhalten bleiben muß.

Beschluss:

Beschluss:

Der Amtsausschuss des Amtes Hörnerkirchen stimmt dem Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages vom 15. Juni 2009 mit den vom Hauptausschuss der Stadt Barmstedt vorgenommenen Änderungen in § 5 Absatz               1 zwischen der Stadt Barmstedt, dem Amt Hörnerkirchen und den Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn über die Eingliederung des Bauhofes des Amtes Hörnerkirchen in den Bauhof der Stadt Barmstedt zu. 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

6 Ja- Stimmen:             

0 Nein- Stimmen:             

0 Enthaltungen:             

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