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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Digitalisierung der Schulen -1:1 Ausstattung-  

Digitale Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt
TOP: Ö 9
Gremium: Stadtvertretung Barmstedt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 15.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:05 - 21:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1
Zusatz: Bitte beachten Sie die Corona-Regeln! Tagesordnungspunkte, die nicht bis 22.00 Uhr abgehandelt werden können, werden auf die Sitzung der Stadtvertretung am 22.06.2021 um 19:00 Uhr verschoben. Sollten alle Tagesordnungspunkte am 15.06.2021 beraten werden, entfällt die Sitzung der Stadtvertretung am 22.06.2021.
VO/2021-035-2 Digitalisierung der Schulen -1:1 Ausstattung-
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Holz, MarieBezüglich:
VO/2021-035
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Kahns (Vorsitzender Hauptausschuss) führt in die Thematik ein. Er führt aus, dass erste Rückmeldung der Heimatgemeinden auswärtiger Schülerinnen und Schüler bei der Stadtverwaltung eingehen. Die Rückmeldungen fallen sehr unterschiedlich aus. Für die FWB-Fraktion fragt Herr Kahns, ob die Beschlussfassung dahingehend konkretisiert werden sollte, dass die Zuschüsse nur an Schülerinnen und Schüler aus Barmstedt gezahlt werden. Frau Quoirin-Nebel ergänzt, dass es sich um ca. 40 betroffene Schülerinnen und Schüler handelt, die voraussichtlich keinen Zuschuss erhalten. Herr Hansen (Vorsitzender Ausschuss für Kultur, Schule und Sport) erläutert, dass die Bezuschussung nur für Barmstedter Schülerinnen und Schüler gelten und alle weiteren Kinder und Jugendlichen Leihgeräte zur Verfügung stehen, die aber in der Schule verbleiben. Die Anwesenden einigen sich darauf, die Beschlusslage dahingehend zu konkretisieren, dass nur Barmstedter Schülerinnen und Schüler der örtlichen Schulen mit Hauptwohnsitz in Barmstedt eine Förderung erhalten.


Beschluss:

Die Stadtvertretung Barmstedt beschließt, beim elternfinanzierten Kauf von Tablet-Computern für die Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in der Stadt Barmstedt, die an den Barmstedter weiterführenden Schulen beschult werden, ab 30.03.2021 einmalig folgende Zuschüsse zu gehren:

 

  • von 100,00 Euro für den Kauf eines Gerätes für das 1. Kind,
  • von 125,00 Euro für den Kauf eines Gerätes für jedes Geschwisterkind des 1. Kindes,
  • von 100,00 Euro für den Ratenkauf eines Gerätes,
  • von 125,00 Euro für den Ratenkauf eines Gerätes für jedes Geschwisterkind des 1. Kindes

 

Diese Regelung gilt bis zum Ende des Schuljahres 2024/2025.
 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

18

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

3

 

Aufgrund technischer Probleme nimmt Herr Saß nicht an der Abstimmung teil.


 

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