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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Aufgabenübertragung gemeindlicher Selbstverwaltungsaufgaben auf das Amt Hörnerkirchen gem. § 5 Amtsordnung hier: Die Trägerschaft von Kindertageseinrichtungen  

Sitzung des Amtsausschusses Hörnerkirchen
TOP: Ö 16
Gremium: Amtsausschuss Hörnerkirchen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 24.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gemeindezentrum Lindenhof
Ort: Westerhorn, Bahnhofstraße 25
Zusatz: Bitte beachten Sie die Corona-Regeln!
VO/2021-084 Aufgabenübertragung gemeindlicher Selbstverwaltungsaufgaben auf das Amt Hörnerkirchen gem. § 5 Amtsordnung
hier: Die Trägerschaft von Kindertageseinrichtungen
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Andresen, Bente
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Werner stellt die Vorlage vor.

Er bedankt sich für die Zusammenarbeit und berichtet über den weiteren Verlauf der Übertragung. Es wird eine außerplanmäßige Amtsausschusssitzung für die Bildung des neuen Ausschusses und der damit verbundenen Hauptsatzungsänderung stattfinden müssen. Der Amtsausschuss einigt sich, eine Sitzung im August stattfinden zu lassen.

 


Beschluss:

 

1. Das Amt Hörnerkirchen nimmt die Selbstverwaltungsaufgabe, der Trägerschaft von Kindertageseinrichtungen, gem. § 5 Abs. 1 Nr. 6 AO von den amtsangehörigen Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn zum 01.08.2021 an.

2. Es ist ein Ausschuss für Kindertageseinrichtungen auf amtsebene zu gründen, das heißt es soll im nächsten Amtsausschuss über eine Hauptsatzungsänderung beschlossen werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

18

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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