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Auszug - Aufgabenübertragung gemeindlicher Selbstverwaltungsaufgaben auf das Amt Hörnerkirchen gem. § 5 Amtsordnung hier: Die Trägerschaft von Kindertageseinrichtungen
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Werner stellt die Vorlage vor.
Er bedankt sich für die Zusammenarbeit und berichtet über den weiteren Verlauf der Übertragung. Es wird eine außerplanmäßige Amtsausschusssitzung für die Bildung des neuen Ausschusses und der damit verbundenen Hauptsatzungsänderung stattfinden müssen. Der Amtsausschuss einigt sich, eine Sitzung im August stattfinden zu lassen.
Beschluss:
1. Das Amt Hörnerkirchen nimmt die Selbstverwaltungsaufgabe, der Trägerschaft von Kindertageseinrichtungen, gem. § 5 Abs. 1 Nr. 6 AO von den amtsangehörigen Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn zum 01.08.2021 an.
2. Es ist ein Ausschuss für Kindertageseinrichtungen auf amtsebene zu gründen, das heißt es soll im nächsten Amtsausschuss über eine Hauptsatzungsänderung beschlossen werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 18 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
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