Politik / Ratsinformationssystem
Auszug - Digitalisierung der Schulen -1:1 Ausstattung-
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Runge erteilt Herrn Hansen das Wort. Herr Hansen (Vorsitzender Ausschuss für Kultur, Schule und Sport) stellt die Beratung und Beschlussfassung des Ausschusses vor.
Frau Döpke teilt mit, dass die Stadt Barmstedt rund 86.000,- € für die Ausstattung mit iPad-Leihgeräten für den digitalen Fernunterricht bedürftiger Schüler/innen (Landesprogramm Digitale Schule SH - Leihgeräte für bedürftige Schüler/innen) erhalten habe. Auf Nachfrage von Herrn Behrens erläutert Frau Döpke, dass der Betrag für die Barmstedter Schulen ist. Das Amt Hörnerkirchen und das Amt Rantzau haben für ihre Schulen ebenfalls Fördergelder erhalten. [Anmerkung der Verwaltung: Die Stadt hat die Förderung als Schulträger erhalten. Die 86.000,- € sind für alle Schüler/innen, die auf Barmstedter Schulen zur Schule gehen.]
Herr Gottschalk stellt den Fraktionsantrag der FWB (siehe Anlage) vor.
Frau Schölermann bringt ein Ratenzahlung-Modell anstatt eines Leih-Modells zur Sprache. Sie sieht die Erforderlichkeit, zunächst mit den Pilotjahrgängen Erfahrungen zu sammeln und erinnert daran, dass die iPads nur ein Baustein bei der Gesamt-Digitalisierung der Schulen ist.
Herr Johannsen sieht das Erfordernis einer Planung über die Pilotjahrgänge hinaus. Im Kulturausschuss ist ein Kompromiss aus allen Vorschlägen gefunden worden, wichtig sei außerdem die Finanzierbarkeit über den städtischen Haushalt nicht aus dem Blick zu verlieren.
Frau Döpke berichtet, dass viele wichtige Maßnahmen auf dem Weg zur digitalen Schule bereits umgesetzt sind. Die Verwaltung hat motivierte Mitarbeiter/innen, die an dem Projekt arbeiten, der IT-Zweckverband Kommunit übernimmt die Administration, die notwendige Infrastruktur ist bereits oder wird aktuell an den Schulen aufgebaut. Sie vermisst derzeit den roten Faden bei den politischen Entscheidungen.
Weiterhin erläutert sie, dass das Jobcenter (im FWB-Antrag als ARGE bezeichnet) ein digitales Endgerät nur zur Verfügung stellt, wenn die Schule kein Leihgerät aushändigen kann. Den Barmstedter Schulen stehen jedoch Leihgeräte zur Verfügung. Sie weist darauf hin, dass die Unterstützung des Jobcenters (350,00 € Zuschuss pro Gerät) derzeit nur aufgrund des coronabedingten Distanzunterrichtes gewährt wird.
Frau Döpke berichtet, dass die Kommunalaufsicht und das Gemeindeprüfungsamt (GPA) des Kreises die Unterstützungsleistungen der Stadt im Hinblick auf die Haushaltslage kritisch sehen. Derartige Bezuschussungen werden als freiwillige Leistungen der Stadt gesehen, die zwar im Sinne der Selbstverwaltungsgarantie möglich sind, jedoch im Falle eines unausgeglichenen Haushaltes oder bei Fehlbetragszuweisungen Kürzungen mit sich bringen. So wurde mitgeteilt, dass die Kreditermächtigung um den investiven Zuschussbetrag des jeweiligen Haushaltsjahres gekürzt werden würde. Weiterhin würden bei der Berechnung der Fehlbetragszuweisung die anfallenden Abschreibungen und anfallende Begleitkosten bei der Ermittlung des Fehlbetrages heraus gerechnet. Eine Abstimmung alle Prüfungsämter im Land zu der Problematik wird Ende April erfolgen.
Herr Behrens bittet, die kalkulierten Kosten für die Apps und Verwaltungsgebühren bei Kommunit zu hinterfragen. Zudem fragt er, ob das Gymnasium nicht mit zwei Pilotjahrgängen starten könne, soweit die Gemeinschaftsschule mit einem Jahr Verzögerung mit ihrem digitalen Jahrgang startet.
Von den Sitzungsteilnehmern/innen wird diskutiert, ob die zutreffenden Regelungen nur für die Pilotjahrgänge mit entsprechender Evaluierung gelten oder ob man die Vorgaben mit einer Gültigkeit bis zum Ende des Schuljahres 2024/2025 beschließen sollte.
Thematisiert wird das Problem der Verteilung der Kosten auf die Umlandgemeinden, die durch die Ausstattung auswärtiger Schuler/innen entstehen. Dies könnte über die Schulkostenbeiträge oder Vereinbarungen mit den Umlandgemeinden erfolgen. Wünschenswert wäre, dass alle Schüler/innen unabhängig vom Wohnort zu den gleichen Bedingungen ein digitales Endgerät erhalten. Verwaltungsseitig wird an der Klärung der Problematik gearbeitet.
Herr Kuberzig verspricht sich als Ergebnis aus dem Bundestagswahlkampf mehr Unterstützung durch den Bund bei der Finanzierung der 1:1 Ausstattung.
Es wird darauf hingewiesen, dass die digitalen Endgeräte nur ein Teil des digitalen Lernens sind. Herr Behrens bittet um einen besseren Austausch der Schulen untereinander. Außerdem könnten die Schulen von Erfahrungen in anderen Orten lernen.
Beschluss 1:
Die Stadtvertretung hebt den Beschluss zur Anschaffung von Endgeräten, iPads für Leihgeräte auf. Das Leihmodell wird nicht angeboten.
Beschluss 2:
Die Stadtvertretung beschließt eine Benutzungsgebühr (Leihgebühr) in Höhe von 7,00 Euro. Diese Regelung gilt bis zum Ende des Schuljahres 2024/2025. (Dieser Beschluss ersetzt die Entscheidung der Stadtvertretung vom 29.09.2020 - TOP 7 Beschluss Nr. 2.2)
Beschluss 3:
Die Anschaffung von einem Endgerät (iPad) für einen Schüler wird mit einem einmaligen Zuschuss von 50% des Neupreises unterstützt. Für den Kauf wird die Möglichkeit der Ratenzahlung über vier Jahre angeboten.
Beschluss 4:
Die Stadtvertretung beschließt eine Bezuschussung für die elternfinanzierten Geräte in Höhe von 100,00 Euro für das 1. Kind. Diese Regelung gilt bis zum Ende des Schuljahres 2024/2025.
Der Beschlussvorschlag 4 der FWB-Fraktion wird zurückgezogen.
Beschluss 5:
Die Stadtvertretung beschließt eine Bezuschussung für die elternfinanzierten Geräte in Höhe von 125,00 Euro für jedes Geschwisterkind des 1. Kindes. Diese Regelung gilt bis zum Ende des Schuljahres 2024/2025.
Beschluss 6:
Die Stadtvertretung beschließt, dass die Eltern, die dem Grunde nach zum Personenkreis der Empfänger von BuT-Mitteln (Bildung und Teilhabe – Leistungsempfänger nach dem SGB II, SGB XII, AsylbLG, Wohngeldgesetz, Kinderzuschlagsempfänger) gehören, von der Zah-lungspflicht (Leihgebühr) befreit werden. Diese Regelung gilt bis zum Ende des Schuljahres 2024/2025.
Die Verwaltung wird beauftragt bis zum nächsten Hauptausschuss zu prüfen ob eine Vollfinanzierung der Endgeräte aus BuT-Mitteln und des städtischen Zuschusses möglich ist.
Sollte dies nicht umsetzbar oder für die BuT-Empfänger auskömmlich sein wird Eltern, die zum Empfängerkreis von BuT-Mitteln zählen für die Schulzeit ein Endgerät kostenfrei und leihweise zur Verfügung gestellt. Ein Nachweis des Bedarfs hat jährlich zum Schuljahresbeginn zu erfolgen.
die drei unten stehen Alternativen zu prüfen und die Umsetzbarkeit vorzustellen.
a) Die von der Stadt gezahlten Zuschüsse für die iPads werden den Heimatgemeinden der auswertigen Schüler über die Schulkostenbeträge in Rechnung gestellt.
b) Die Verwaltung wird beauftragt mit den Heimatgemeinden der auswertigen Schüler eine Vereinbarung über die Finanzierung der Bezuschussung auswärtiger Schüler zu schließen.
c) Die Bezuschussung erhalten nur in Barmstedt wohnende Eltern / Kinder.
Beschluss 7:
Die Kosten für die Anschaffung von Software (Apps) und die Verwaltungsgebühren trägt der Schulträger.
[Anmerkung zum Beschluss: Die Verwaltung geht davon aus, dass neben den Softwarekosten (Apps für den Schulunterricht) und den Verwaltungsgebühren auch die Einrichtungskosten für die schülereigenen Geräte ebenfalls durch den Schulträger getragen werden. Für den digitalen Unterricht benötigen die Geräte ein MDM (Mobile Device Management). Das MDM richtet das iPad so ein, dass es einen schulischen und einen privaten Teil für eine eigene Apple-ID gibt. Dadurch wird sichergestellt, dass die Schule keinen Zugriff auf die im privaten Teil gespeicherten Daten hat. Die schulischen und privaten Bereiche sind strikt getrennt. Damit ein iPad überhaupt im MDM genutzt werden kann, muss es DEP-fähig sein. Das DEP (Device Enrollment Program) sorgt dafür, dass Apple das iPad mit dem MDM-Server von kommunit für schulische Belange steuern kann. Nach Ende der Schulzeit wird die DEP-Zuordnung gelöscht. Die Geräte, die Kommunit beschafft sind DEP-fähig. Bei den Geräten, die in den Haushalten der Schüler/innen bereits vorhanden sind, sind ggfs. nicht DEP-fähig und haben kein MDM, sodass Kommunit die Geräte entsprechend einrichten muss.]
Beschluss 8:
Die Stadtvertretung Barmstedt beschließt eine Bezuschussung für den Mietkauf eines Gerätes in Höhe von 100,00 Euro. Diese Regelung gilt bis zum Ende des Schuljahres 2024/2025.
Beschluss 9:
Für die elternfinanzierten Geräte wird die Möglichkeit der Ratenzahlung über vier Jahre angeboten.
Beschluss 10:
Die beschlossenen Regelungen gelten für einen Pilotjahrgang in den Schulen. Nach einem Jahr erfolgen eine Evaluierung und eine Entscheidung über das weitere Vorgehen.
Abstimmungsergebnis zu 1:
Ja- Stimmen: | 8 |
Nein- Stimmen: | 13 |
Enthaltungen: | 1 |
Abstimmungsergebnis zu 2:
Ja- Stimmen: | 14 |
Nein- Stimmen: | 5 |
Enthaltungen: | 3 |
Abstimmungsergebnis zu 3:
Ja- Stimmen: | 9 |
Nein- Stimmen: | 10 |
Enthaltungen: | 3 |
Abstimmungsergebnis zu 4:
Ja- Stimmen: | 13 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 9 |
Abstimmungsergebnis zu 5:
Ja- Stimmen: | 12 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 10 |
Abstimmungsergebnis zu 6:
Ja- Stimmen: | 22 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
Abstimmungsergebnis zu 7:
Ja- Stimmen: | 21 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 1 |
Abstimmungsergebnis zu 8:
Ja- Stimmen: | 12 |
Nein- Stimmen: | 1 |
Enthaltungen: | 8 |
Aus technischen Gründen nimmt Herr Kahns nicht an der Abstimmung teil.
Abstimmungsergebnis zu 9:
Ja- Stimmen: | 13 |
Nein- Stimmen: | 1 |
Enthaltungen: | 7 |
Aus technischen Gründen nimmt Herr Kahns nicht an der Abstimmung teil.
Abstimmungsergebnis zu 10:
Ja- Stimmen: | 6 |
Nein- Stimmen: | 14 |
Enthaltungen: | 2 |
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | FWB Antrag TOP 6 Digitalisierung der Schulen (129 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76