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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Digitalisierung der Schulen -1:1 Ausstattung-  

Digitale Sitzung des Ausschusses für Kultur, Schule und Sport Barmstedt
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Kultur, Schule und Sport Barmstedt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 15.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:17 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
VO/2021-035 Digitalisierung der Schulen -1:1 Ausstattung-
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Holz, MarieBezüglich:
VO/2020-174-1
Federführend:FB 302 Bürgerservice - Schulen, Sport, Kultur   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Hansen stellt den Sachverhalt kurz vor.

Er teilt mit, dass nachträglich Stellungnahmen von der FWB Fraktion und der BALL Fraktion eingereicht wurden. Diese Stellungnahmen werden dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Herr Hillebrecht teilt mit, dass die vorgegebenen Zahlen nicht ausreichend sind, um eine Entscheidung zu treffen. Er gibt an, dass er zusätzliche Zahlen für die Fraktionen aufbereitet hat.

 

Herr Flick teilt mit, dass klargestellt werden muss, ob es sich um die Finanzierung für einen Pilotjahrgang handelt oder um die Finanzierung bis zum Jahr 2025. Er gibt an, dass Erfahrungen mit einem Pilotjahrgang gesammelt werden sollten, um weitere Entscheidungen zu treffen und Initiativen zu ergreifen.

 

Frau Preiß teilt mit, dass sie sich intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt hat. Es sollte ein einheitliches Konzept für alle Schulen verfolgt werden.

 

Frau Rattay verliest die Stellungnahme und die Anträge der FWB-Fraktion.

 

Herr Johannsen teilt in Bezug auf den Antrag der FWB-Fraktion mit, dass die Umsetzung der Anträge finanziell für die Stadt nicht machbar ist.

 

Herr Herrndorff teilt die Meinung von Herrn Flick, dass die Konzentration zunächst auf den Pilotjahrgang gelegt werden sollte.

 

Herr Gercken teilt mit, dass es sich finanziell unterschiedlich auswirkt, ob die Finanzierung lediglich für einen Pilotjahrgang oder bis 2025 beschlossen wird. Die zu erwartenden Stückkosten pro Tablet für  ca. 880 Bestellungen fallen wahrscheinlich günstiger aus, als wenn nur 88 Schülerinnen und Schüler des künftigen 11. Jahrgangs ausgestattet werden. Es kann jedoch nicht mitgeteilt werden, in welchem Rahmen der finanzielle Unterschied liegt.

 

Frau Weigel fragt, ob die Leihgeräte auch mit nach Hause genommen werden können.

Herr Gercken teilt mit, dass die Schülerinnen und Schüler die Leihgeräte mit nach Hause nehmen können.

 

Herr Hansen und Frau Preiß teilen mit, dass die Schulen eine Planungssicherheit benötigen und somit die Planung bis 2025 beschlossen werden sollte.

Es erfolgt ein Austausch über die Benutzungsgebühr (Leihgebühr) und mögliche Zuschüsse.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Die Verwaltungskosten wurden in der Anlage zur Vorlage in Höhe von 48 Euro dargestellt. Diese haben sich aktuell auf 60 Euro erhöht.

 


Beschluss 1:

Der Ausschuss für Kultur, Schule und Sport empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt eine Bezuschussung für die elternfinanzierten Geräte in Höhe von 100 Euro für das 1. Kind. Diese Regelung gilt bis zum Ende des Schuljahres 2024/2025.

 

Beschluss 2:

Der Ausschuss für Kultur, Schule und Sport empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt eine Bezuschussung für die elternfinanzierten Geräte in Höhe von 125 Euro für jedes Geschwisterkind des 1. Kindes. Diese Regelung gilt bis zum Ende des Schuljahres 2024/2025.

 

Beschluss 3:

Der Ausschuss für Kultur, Schule und Sport empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:

Die Stadtvertretung Barmstedt beschließt eine Bezuschussung für den Mietkauf eines Gerätes in Höhe von 100 Euro. Diese Regelung gilt bis zum Ende des Schuljahres 2024/2025.

 

Beschluss 4:

Der Ausschuss für Kultur, Schule und Sport empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt eine Benutzungsgebühr (Leihgebühr) in Höhe von 7 Euro. Diese Regelung gilt bis zum Ende des Schuljahres 2024/2025.

 

Beschluss 5:

Der Ausschuss für Kultur, Schule und Sport empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt, dass die Eltern, die dem Grunde nach zum Personenkreis der Empfänger von BuT-Mitteln (Bildung und Teilhabe – Leistungsempfänger nach dem SGB II, SGB XII, AsylbLG, Wohngeldgesetz, Kinderzuschlagsempfänger) gehören, von der Zahlungspflicht (Leihgebühr) befreit werden. Diese Regelung gilt bis zum Ende des Schuljahres 2024/2025.

 

Beschluss 6:

Der Ausschuss für Kultur, Schule und Sport empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt, dass die Stadt Barmstedt die Kosten für die Ausstattung der schülereigenen Geräte durch kommunit in Höhe von 35 Euro/Gerät übernimmt.

Diese Regelung gilt bis zum Ende des Schuljahres 2024/2025.

 


Abstimmungsergebnis 1:

 

Ja- Stimmen:

6

Nein- Stimmen:

1

Enthaltungen:

4

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis 2:

 

Ja- Stimmen:

6

Nein- Stimmen:

1

Enthaltungen:

4

 

Abstimmungsergebnis 3:

 

Ja- Stimmen:

6

Nein- Stimmen:

1

Enthaltungen:

4

 

Abstimmungsergebnis 4:

 

Ja- Stimmen:

8

Nein- Stimmen:

1

Enthaltungen:

2

 

Abstimmungsergebnis 5:

 

Ja- Stimmen:

11

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

Abstimmungsergebnis 6:

 

Ja- Stimmen:

11

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellungnahme der BALL-Fraktion - Digitalisierung (41 KB)      
Anlage 2 2 Stellungnahme der FWB-Fraktion - Digitalisierung (54 KB)      

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