Politik / Ratsinformationssystem
Auszug - Anfragen und Anregungen
|
Wortprotokoll |
Herr Dr. Thiel fragt, warum es eine Extra-Satzung für die Einleitung von Brüdenwasser in das Abwassersystem der Stadt Barmstedt für die Meierei gibt. Warum unterliegt die Meierei für die Einleitung des Brüdenwassers nicht der regulären Satzung und hat den hier geltenden Gebührensatz zu tragen?
Herr Freyermuth führt aus, dass die Satzung die Einleitung von Oberflächen- und Schmutzwasser regelt. Es wurde von Sachverständigen bestätigt, dass es rechtswidrig sei, die Satzung für Brüdenwasser zu verwenden, da Brüdenwasser kein Oberflächenwasser sondern per Definition industrielles Schmutzwasser darstellt. Die alte Satzung war nicht ausreichend für eine Gebührenerhebung für Brüdenwasser.
Ein Stadtvertreter weist darauf hin, dass in der Düsterlohe 23 der Bürgersteig absinkt und vermutet einen Rohrbruch.
Protokollantwort: Herr Rennekamp (ehemals Abwasserbereich der StwB) wurde davon in Kenntnis gesetzt. Zuständig ist der AZV oder die Stadtverwaltung.
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de