Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Einwohnerfragestunde  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Werkausschusses Barmstedt
TOP: Ö 2
Gremium: Werkausschuss Barmstedt Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 26.05.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:45 - 22:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1
 
Wortprotokoll

Herr Rolf Penns als Vertreter der Schwimmabteilung des BMTV führt aus, dass eine evtl

Herr Rolf Penns als Vertreter der Schwimmabteilung des BMTV führt aus, dass eine evtl. anstehende Gebührenerhöhung der Beitragssätze für die Schwimmhallenbenutzung durch die Vereine möglichst zu überdenken und abzuweisen ist. Der Verein wäre gezwungen, die Mieterhöhung an seine Mitglieder weiterzureichen. Es wird eine Austrittswelle der Mitglieder befürchtet.

 

Herr Freyermuth kommentiert, dass es sich bei der geplanten Gebührenerhöhung ausschließlich um eine Erhöhung der Hallenmietgebühr zu Zeiten handelt, an denen der Verein die Halle zu kommerziellen Zwecken nutzt, im Falle des BMTV, wenn Aquafitness- und Wassergymnastikkurse angeboten werden. Er weist hier auf ein bestehendes Konkurrenzverhalten der Vereine zu dem Angebot der Badewonne hin. Für Breitensport und Schwimmlernunterricht für Kinder ist in keinster Weise eine Gebührenerhöhung geplant und beabsichtigt.

 

Herr Christian Bareu meldet sich zu Wort und gibt zu bedenken, dass eine Übertragung des Abwasserbereiches an den AZV eine Fehlentscheidung sein könnte. Er argumentiert, dass eine Übergabe in private Hände ohne eine eventuelle Rückabwicklung stattfindet.

 

Herr Tetz erklärt, dass die Übertragung des Abwasserbereiches an den Abwasserzweckverband bereits in vorherigen Gremien diskutiert und beschlossen wurde. Es handelt sich heute nur um die Beschlussfassung zur Übertragungsbilanz an den AZV.

 

Herr Freyermuth erklärt, dass der AZV ebenfalls ein kommunales Unternehmen ist und dem kommunalen Abgabengesetz unterliegt. Es wurde von externen Sachverständigen bestätigt, dass eine Rückabwicklung der Übertragung möglich wäre. Es besteht eine Kündigungsfrist von einem Jahr. Eine Weiterveräußerung durch den AZV ist nicht möglich.

 

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de

De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de

De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

 

Telefon: 04127 - 977537

Partner