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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Neufassung der Hauptsatzung des Amtes Hörnerkirchen  

Sitzung des Amtsausschusses Hörnerkirchen
TOP: Ö 6
Gremium: Amtsausschuss Hörnerkirchen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 27.01.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Dörpstuv
Ort: Fasanenweg 35
Zusatz: Bitte beachten Sie die Corona-Regeln!
VO/2020-231-1 Neufassung der Hauptsatzung des Amtes Hörnerkirchen
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Andresen, BenteBezüglich:
VO/2020-231
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Werner stellt die Vorlage vor. Er teilt mit, dass mit der Neufassung der Hauptsatzung die Möglichkeit für eine Durchführung von digitalen Sitzungen geschaffen wird. Er weist darauf hin, dass die Durchführung von digitalen Sitzungen ausschließlich den Zweck hat, die Handlungsfähigkeit kommunaler Gremien in Notlagen (höhere Gewalt) zu gewährleisten. Daher sollten digitale Sitzungen nur im Ausnahmefall stattfinden und nur die dringlichsten Tagesordnungspunkte behandeln.

 

Frau Buchner weist darauf hin, dass sich ein Fehler in der Neufassung der Hauptsatzung im § 8 Abs. 1 befindet. In der Aufgabenbeschreibung des Schul- und Sportausschusses fehlt ein Wort: „Angelegenheiten der Hörnerkirchen sowie der Sporteinrichtungen des Amts, Sportförderung“. Nach kurzer Beratung einigt sich der Amtsausschuss auf folgende Formulierung: Angelegenheiten der Schule sowie der Sporteinrichtungen des Amts, Sportförderung“.

 


Beschluss:

Der Amtsausschuss Hörnerkirchen beschließt die als Anlage vorliegende Neufassung der Hauptsatzung des Amtes Hörnerkirchen, mit der Bedingung der Anpassung des § 8 Abs. 1 gemäß der Beratung. Die Neufassung ist der Kommunalaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Die Hauptsatzung vom 01.01.2015 tritt mit Bekanntmachung der neuen Hauptsatzung außer Kraft.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

18

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

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