Politik / Ratsinformationssystem
Auszug - Neufassung der Hauptsatzung des Amtes Hörnerkirchen
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Werner stellt die Vorlage vor. Er teilt mit, dass mit der Neufassung der Hauptsatzung die Möglichkeit für eine Durchführung von digitalen Sitzungen geschaffen wird. Er weist darauf hin, dass die Durchführung von digitalen Sitzungen ausschließlich den Zweck hat, die Handlungsfähigkeit kommunaler Gremien in Notlagen (höhere Gewalt) zu gewährleisten. Daher sollten digitale Sitzungen nur im Ausnahmefall stattfinden und nur die dringlichsten Tagesordnungspunkte behandeln.
Frau Buchner weist darauf hin, dass sich ein Fehler in der Neufassung der Hauptsatzung im § 8 Abs. 1 befindet. In der Aufgabenbeschreibung des Schul- und Sportausschusses fehlt ein Wort: „Angelegenheiten der Hörnerkirchen sowie der Sporteinrichtungen des Amts, Sportförderung“. Nach kurzer Beratung einigt sich der Amtsausschuss auf folgende Formulierung: “Angelegenheiten der Schule sowie der Sporteinrichtungen des Amts, Sportförderung“.
Beschluss:
Der Amtsausschuss Hörnerkirchen beschließt die als Anlage vorliegende Neufassung der Hauptsatzung des Amtes Hörnerkirchen, mit der Bedingung der Anpassung des § 8 Abs. 1 gemäß der Beratung. Die Neufassung ist der Kommunalaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Die Hauptsatzung vom 01.01.2015 tritt mit Bekanntmachung der neuen Hauptsatzung außer Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 18 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de